Von Argetra beantwortete Beschwerde. | 1583 Views | 18.05.2016 | 00:23 Uhr
geschrieben von Lothar Sliwka

Argetra GmbH (Ratingen)

Hände weg von Argetra / Kostenpflichtige Infos frei im Internet

Hände weg von Argetra. Die kostenpflichtigen Informationen im monatlich erscheinenden Katalog über die Zwangsversteigerungen einer Region beziehungsweise Bundesland stehen kostenfrei im Internet (zum Beispiel bei den jeweils zuständigen Amtsgerichten) oder zum Beispiel für Rheinland-Pfalz unter zvrlp.de inklusive kostenlosem Gutachten.

Argetra verkauft hier Informationen, die frei im Internet zugänglich sind.

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Meine Forderung an Argetra GmbH: Erstattung der Kosten für den monatlichen Katalog für sechs Monate von 156 Euro.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.07.2016 | 09:33
Firmen-Antwort von: Argetra GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Unsere Servicedienstleistung besteht darin, dass wir wesentlich mehr Termine veröffentlichen als die offiziellen Portale. Dort finden Sie nur ca. 60% aller Zwangsversteigerungstermine. Bei uns haben Sie die Vollständigkeitsgarantie. Wir veröffentlichen die Termine bis zu einem Jahr im Voraus, womit Sie eventuell die Möglichkeit haben eine Zwangsversteigerungsimmobilie schon vor dem Termin herauszukaufen. Ferner können Sie bei uns auf dem Portal Suchaufträge anlegen, so dass Sie sofort informiert werden, sobald neue Immobilien eingestellt werden, die in Ihr Suchprofil passen. Sie versäumen nichts mehr. Wir begleiten nur bis zum Erfolg. Ersteigern oder kaufen Sie vorab eine Zwangsversteigerungsimmobilie, so erstatten wir Ihnen die nicht verbrauchten Ausgaben zurück. Wir sind Dienstleister, haben einen funktionierenden Kundenservice, der Sie bei Fragen rund um die Versteigerung unterstützt. Wir bedauern, dass wir Ihnen das Produkt nicht näher bringen konnten.

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.07.2016 | 14:09
von Lothar Sliwka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von Argetra besteht aus Satzbausteinen und auf meine Einwände wird nicht eingegangen.Jetzt müsste ich einen Anwalt einschalten, was aber wegen 156 EUR Streitwert wahrscheinlich keinen Sinn macht. Wichtiger wäre, dass es einer möglichst grossen Gruppe von Nutzern bekannt wird, dass ich von Argetra eine Leistung gekauft habe, die frei zugänglich im Internet statt. Leider auch mein Fehler, dies nicht vorher gründlicher geprüft zu haben. Mit freundlichem Gruss Lothar Sliwka




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