Stromio GmbH (Kaarst)
Sonderkündigung nach versteckter Strompreiserhöhung verweigert
Bestell-/Kundennummer: 122843642
Am 01.01.2016 wurde von Stromio eine Preiserhöhung unseres bestehenden Stromliefervertrags vorgenommen. Informationen über eine Preisanpassung sind jedoch weder postalisch noch elektronisch über das Kundenkonto, sondern erst nachträglich durch die Jahresabrechnung vom 05.04.2016 mitgeteilt worden. Eine Änderung der Höhe der Abschlagszahlungen, aus denen eine Preiserhöhung ersichtlich gewesen wäre, hat ebenso wenig stattgefunden.
Laut AGB hätte die Ankündigung einer Preiserhöhung mindestens 6 Wochen im Voraus erfolgen müssen und erst nach brieflicher Mitteilung wirksam werden dürfen. Auch eine eventuelle Preisanpassungsklausel, die eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen gestattet und dem Kunden sein gesetzliches Kündigungsrecht vorenthält, ist laut aktueller Rechtssprechung unwirksam (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2015, AZ: 14d O 4/15).
Nach dem Versand des Kündigungsschreibens und Hinweis auf obiges Urteil wurde kurze Zeit später eine Kündigungsbestätigung zugesandt, welche jedoch nicht sofort, sondern erst zum regulären Ende der Vertragslaufzeit (Restlaufzeit 11 Monate) wirksam werden soll.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Eine zusätzliche Beschwerde über das Stromio-Kontakformular, mit der Forderung die Kündigung umgehend zu bearbeiten, wurde abgelehnt und unter anderem damit begründet, dass auch Senkungen/Abschaffungen von Preisbestandteilen während der Vertragslaufzeit zeitnah an Kunden weitergegeben werden. Alleine die Tatsache, dass der Arbeitspreis im bestehenden Vertrag bei Neuabschluss, ohne Berücksichtigung von Bonuszahlungen, aktuell deutlich niedriger liegt, zeigt, dass dies offenbar nicht der Wahrheit entspricht und Stromio lediglich Preiserhöhungen einseitig an Verbraucher weiterreicht. Auf besagtes Urteil, welches hiervon unabhängig dennoch ein Sonderkündigungsrecht einräumt, wurde hingegen keinerlei Bezug genommen.
Ich hoffe hier auf eine einvernehmliche Lösung und beanspruche nach wie vor mein Sonderkündigungsrecht.
30.05.2016 | 14:08
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
Ihr Anliegen wurde bereits mit Ihrer ReclaBox-Beschwerde, vom 24.05.2016 um 13:55 Uhr (Beschwerde - ID: 119141) zur Kenntnis genommen.
Am 28.05.2016 haben wir Sie per E-Mail kontaktiert und bitten Sie ebenfalls für die weitere Bearbeitung uns per E-Mail zu korrespondieren.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH