Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 298 Views | 02.06.2016 | 17:29 Uhr
geschrieben von F. Christian

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (Braunschweig)

Cashback Auszahlung

Bestell-/Kundennummer: 8545584

Ich habe am 31.3.2016 mir über Ckeck24 bei simyo einen Handyvertrag bestellt auf dem eine Cashback Premie von 110€ stehen, soweit so gut nach Bestellung über Check24 kam dann auch gleich die Rechnung und ein paar Tage später die Sim-Karte von Simyo etc. alles soweit mehr oder weniger ohne Probleme. Der Service von Simyo ist wie immer sehr gut gewesen und ohne irgendwelche komplikationen allerdings fing Check24 dann erst an mit der E-mail, dass mein Cashback der nur eine Bestätigung des Anbieters bei Check24 erfordert, noch nicht auszahlbar sei. Dies hat mich sehr stuzig gemacht, da 16 Wochen dafür doch eine sehr hoch angegriffene Zeit ist und nach Erfahrung simyo bei solchen abwicklungen sehr zügig ist, da auch meine Kündigungsfrist auch nur 2 Wochen beträgt, ist es also für mich fast selbstverständlich gewesen, dass es vor 2 Wochen keine Auszahlung geben wird, allerdings warte ich jetzt schon mehr als 8 Wochen auf eine Auszahlung.

SCHLAGWORTE

Auf Nachfrage kam bei Simyo dann, dass diese Bestätigung computerabgewickelt sei und direkt mit zustandekommens des Vertrages ausgesand wird und somit eigentlich der Auszahlung nichts im Wege stehen sollte, allerdings kommen auf die E-mails an Check24 immer nur Absagen und es sei noch keine Bestätigung vorhanden, ich solle mich noch gedulden, man wisse noch nichts über eine Bestätigung und die normale Standartabsage von "es kann bis zu 16 Wochen dauern".

Meines Erachtens nach ist Check24 sehr sehr schlecht im Umgang mit Kunden in dieser Richtung, denn bei allem wo sie Geld dran verdienen, sind Sie sehr schnell, kommt es allerdings zu dem Punkt, dass Check24 Geld auszahlen muss, brauchen sie ewig, wenn es dann überhaupt kommt!

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung des Cashbacks


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.06.2016 | 17:29
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Grundsätzlich sind wir beim Cashback-Prozess auf eine Rückmeldung des jeweiligen Anbieters angewiesen. Dieser muss uns bestätigen, dass der Vertrag nachhaltig zustande kommt, das heißt unter anderem: alle Widerrufsfristen müssen verstrichen sein. Wie in Ihrer Beschwerde beschrieben, ist das bereits geschehen.

Daher wundert es uns sehr, dass es bei Ihnen so lange bis zur Auszahlung dauert.

Wir haben Ihre Kundennummer intern weitergeleitet und schauen sofort nach, was da los ist.

Vielen Dank für Ihre Geduld und viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.07.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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