Durch wirkaufens.de gelöste Beschwerde. | 526 Views | 28.06.2016 | 13:01 Uhr
geschrieben von Dimitrij M.

wirkaufens.de (Frankfurt (O.))

Bitte sofortige Prüfung und Anweisung des Kaufpreises

Bestell-/Kundennummer: 1376808

Ich nutze dann auch mal die Gelegenheit und teile meine nicht ganz positiven Erlebnisse mit „wirkaufens“ (asgoodasnew electronics GmbH)

SCHLAGWORTE

Am 27.05.2016 habe ich den Verkauf meines weißen Galaxy S7 Edge angestoßen. Das Paket wurde am gleichen Tage zur DHL Packstation gebracht und ist schließlich am 31.05.2016 bei „wirkaufens“ eingegangen. Die Eingangsbestätigung erfolgte ca. 3 Stunden nach dem tatsächlichen Eingang gemäß DHL Sendungsverfolgung.
Am 02.06.2016 habe ich eine Anfrage nach dem aktuellen Bearbeitungsstatus gestellt. Die Antwort folgte am 03.06.2016. In der Email wurde mir mitgeteilt, dass das Gerät sich im letzten Prüfungsschritt befindet und lediglich auf die Nachricht aus der Qualitätssicherung gewartet wird.
Da nun 7 Tage seit dem Eingang des Gerätes bei „wirkaufens“ vergangen waren, stellte ich am 07.06.2016 eine erneute Anfrage nach dem aktuellen Status. Die Antwort folgte am gleichen Tage. Es hieß „Natürlich setzen wir alles daran Ihr Gerät schnellstmöglich abschließend zu prüfen, bitten jedoch um Ihre Nachsicht, wenn dieser Vorgang noch ein paar Tage in Anspruch nehmen sollte. “
Mir stellt sich nun die Frage wieso das erhöhte Arbeitsaufkommen erst jetzt bekannt wird. Dieses sollte bereits bei Verkauf bekannt gewesen sein und dem Kunden entsprechend mitgeteilt werden. Ich habe nun eine Nachfrist bis zum 10.06.2016 gesetzt und „wirkaufens“ aufgefordert die Prüfung bis dahin zu beenden und die Auszahlung zu veranlassen. Immerhin habe ich auf die AGB vertraut, in denen eine Auszahlung nach 7 Tagen zugesichert wird. Dort steht unter §7 Abs. 1:
„Bitte achten Sie beim Anlegen Ihres Geräts auf korrekte Angaben. Dies ermöglicht es uns den Gerätepreis nach 7 Tagen auszuzahlen. WIRKAUFENS teilt dem Verkäufer mit der Vertragsannahme in der Vertragsbestätigungsmail das genaue Auszahlungsdatum mit. Banklaufzeiten können WIRKAUFENS nicht zugerechnet werden. “ (Zitat aus: AGB von „wirkaufens“, Abruf am 07.06.2016, 10:02 Uhr)

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an wirkaufens.de: Prüfung meines Gerätes bis zum 10.06.2016 und sofortige Überweisung des vereinbarten Kaufpreises


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


28.06.2016 | 20:57
von Dimitrij M. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gerät wurde ohne Prüfung zurückgeschickt. Ich nutze wirkaufens jedenfalls nie wieder


01.03.2017 | 10:39
von Georg Stelzl | Regelverstoß melden
Dieser Händler macht es sich leicht. Da werden Standardformulierung benützt und die Kunden sollen damit ruhig gestellt werden.

Schriftliche Zusagen werden nicht eingehalten usw. was mich wundert warum sich diese Tatsachen nicht flächendeckend herumgesprochen haben. Hätte ich das vor dem kauf gewusst oder auch ur geahnt, dann hätte ich woanders gekauft!

Man ist als Kunde machtlos, was offensichtlich dem Händler auch bekannt ist. Denn service eigentlich Kundenservice geht anderes.

Denke das Muss wohl mal die c´t und der Verbraucherschutz ran!
G. S.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!