Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 560 Views | 17.06.2016 | 13:13 Uhr
geschrieben von Mario Sciuto

Stromio GmbH (Magdeburg)

Versteckte drastische Strompreiserhöhung und Kündigung abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 122733460

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Ende Mai wurde ich aufgefordert meinen Zählerstand abzulesen und ihnen mitzuteilen. Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen und habe dabei in meiner Kundenwelt, die ich zum ersten mal besucht habe, ein Dokument mit dem Namen Preisinformation gefunden. Dieses habe ich geöffnet und wollte es schon schließen, da nur allgemeiner BlaBla, bis ich gelesen habe, dass die Preise zum 01.06.2016 erhöht werden.

Ich brauche nicht zu erwähnen, dass es sich hierbei um eine Erhöhung von knappen 30 handelt. Das sind Phantasiepreise und spiegeln nicht den marktüblichen Preis wieder.

Eine solche Preiserhöhung habe ich zu keiner Zeit auf dem Postweg oder per Mail erhalten. Ich hätte sofort von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Ich hebe immer sämtliche Dokumente auf und war maßlos enttäuscht.

Ich habe daraufhin sofort am 30.05.2016 zum 01.06.2016 per FAX gekündigt. Leider erhielt ich kurze zeit später eine Mail mit dem Hinweis dass eine Kündigung per FAX nicht den AGB`s entspricht.

Eine weitere Kündigung per Einschreiben gesendet am 02.06.2016 wurde mit dem Hinweis verwehrt, dass die Kündigung zu spät eingegangen sei.

Folgende Fakten werden von Stromio leider vollkommen ausser acht gelassen:

Ein Urteil des Landesgerichtes München auf Betreiben des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (Urt. v. 30.01.2014*, Az. 12 O 18571/13) mit u. a. folgendem Inhalt: "Das Schriftformerfordernis für die Kündigung stellt nach Auffassung des Gerichts eine unangemessene Benachteiligung der Kunden des Online-Dating-Portals dar und ist deshalb nach der AGB-rechtlichen Generalnorm des § 307 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam. Diese Entscheidung mag im Hinblick auf eine andere, speziellere Vorschrift des AGB-Rechts auf den ersten Blick überraschend wirken. Denn gemäß § 309 Nr. 13 BGB ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, an eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse gebunden werden. Im Umkehrschluss folgt aus dieser Vorschrift, dass ein einfaches Schriftformerfordernis grundsätzlich zulässig ist. " Daher bitte ich Sie nochmals mir meine Kündigung umgehend zu bestätigen. Der Vertrag wurde ausschließlich online geschlossen, und kann selbstverständlich (s. o.g. Urteil) auch wieder online gekündigt werden. Anderslautende AGB sind unwirksam. "

Dies trifft auf eine Kündigung per FAX ebenso zu, wie mir ein befreundeter Anwalt bestätigte.

Der Fall ist für mich eindeutig: Kunden werden online geködert, Preiserhöhungen verdeckt mitgeteilt bzw. gar nicht mitgeteilt und dann wird Ihnen die Sonderkündigung mit allen Mitteln erschwert mit Verweis auf juristisch nicht halbare AGB. Ich werde bei weitere Nicht-Akzeptanz den Vorgang an die Verbraucherzentrale weiterleiten und eine Klage anregen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigung akzeptieren oder Tarif auf der Basis des letzten Vertrags weiterführen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.06.2016 | 15:11
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.06.2016 | 23:02
von Mario Sciuto gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Problem ist gelöst. Vertrag wird zu alten Konditionen weitergeführt.




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