Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 946 Views | 22.06.2016 | 13:32 Uhr
geschrieben von Silke Pfl.

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Gewünschter Lieferbeginn nicht möglich

Ich wollte zu eprimo wechseln, weil viele Freunde und Bekannte von dem Stromlieferanten überzeugt sind. Mein Vertrag hat mit diesem Unternehmen noch nicht angefangen und schon gibt es nur Probleme. Die Vertragsbeziehung fängt also schon mal gut an.

SCHLAGWORTE

Folgendes ist passiert: Ich habe den Vertrag über ein Vergleichsportal abschlossen und auch einen Tag später eine Auftragsbestätigung bekommen. Zu meiner Enttäuschung stand dort der 04.07.16 als Lieferbeginn und nicht wie gewünscht der 01.07.16.

Nach meinem Telefonat mit der Kundenhotline wurde mir gesagt, dass dieser Termin vom Netzbetreiber vorgegeben wurde und man daran nichts mehr ändern könne. Der Anruf beim Netzbetreiber verriet mir, dass der Lieferant, in diesem Fall Eprimo, den 04.07.16 beantragt hätte. Auf meine Frage hin, ob der Termin auf den 01.07.16 geändert werden könnte, wurde mir gesagt, dass dies nur der Lieferant könne. Außerdem wäre dafür auch noch genug Zeit, da der Antrag am heutigen 14.06.16 gestellt wurde und die gesetzliche Vorgabe von 10 Werktagen auch noch eingehalten werden könne.

Mein zweites Telefonat mit der Eprimo-Hotline um ca. 11:30 Uhr war inhaltlich sehr kurz, da der Mitarbeiter etwas abklären wollte, mich in der Warteschleife ca. 15 Minuten hat warten lassen und dann auflegte. Es wurde direkt im Anschluss die Kundenbefragung durchgeführt, die dementsprechend leider nicht sehr gut ausgefallen ist.

Aufgrund eines Termins war es mir erst um ca. 13:30 Uhr möglich die Eprimo-Hotline erneut zu erreichen. Dort erreichte ich die selbe Person, wie aus dem ersten Gespräch. Er erinnerte sich an meinen Fall und auch nach Nachfrage beim Teamleiter, könne man an dem Termin nichts ändern, da der Netzbetreiber diesen Termin vorgegeben habe. Nachdem ich ihn auf meine Erkenntnisse mit dem Netzbetreiber hinwies, dass der Termin von dem Lieferanten noch geändert werden könne, erklärte er mir wiederholt, dass ein früherer Termin nicht möglich sei und ich den Vertrag auch gerne wiederrufen könne, denn an dem Termin würde sich nichts nachvorn verschieben lassen, aufgrund der Entscheidung des Netzbetreibers. Schließlich hätte Eprimo den 01.07.16 beantragt, aber vom Netzbetreiber den 04.07.16 als Antwort erhalten. Also eine Antwort, die entgegen der vom Netzbetreiber steht, die mir mitteilten, dass Eprimo den 04.07.16 beantragt hätte. Auf meine Frage, ob er mich an die Beschwerdestelle weiterleiten könne, bekam ich die Antwort, dass Eprimo so etwas nicht hat, ich aber meine Beschwerde gerne schriftlich einreichen kann. Dies ist in meinem Fall, wo die Zeit drängt, nun nicht sehr hilfreich. Auf meine Frage nach einer anderen Beschwerdemöglichkeit an einen Vorgesetzten, wies er mich ab, das dies nicht gehen würde. Daher bleibt mir leider keine andere Möglichkeit mich nur hier zu Äußern, damit meine Beschwerde Gehör finden kann.

Ich muss sagen, dass ich den Kundenumgang, bevor ich überhaupt richtiger Kunde bin, für unterste Schublade halte, und das entgegen der positiven Empfehlungen von Freunden und Bekannten. Nicht im Ansatz ist man auf meine Wünsche eingegangen oder hat versucht eine Lösung zu finden, stattdessen fühlt man sich durch die wiederholten Ablehnungen als Störenfried, den man abwimmeln muss. Auch, dass der Netzbetreiber als Schuldiger hingestellt wird, obwohl der Lieferant den falschen Auftrag gegeben hat, finde ich äußerst unkooperativ.

Ich finde die ganze Angelegenheit sehr schade, da ich gerne Kunde bei Eprimo geworden wäre, aber aufgrund dieser Vorkommnisse muss ich einen Widerruf tatsächlich in Erwägung ziehen, da ich mir hiernach, also als Noch-Nicht-Kunde, ein zustanden gekommenes Vertragsverhältnis gar nicht ausdenken mag.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Lieferbeginn 01.07.16 oder Entschädigung für Kosten beim Grundversorger


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


05.03.2018 | 10:11
von Silke Pfl. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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