339 Views | 23.06.2016 | 11:39 Uhr
geschrieben von Kim-Melissa Yenigün

Eurowings Aviation GmbH (Köln)

Ausgleichansprüchen nach Art. 7 verordnung (EG) Nr. 261/2004

Der gebuchte Flug 4U3371 von STN nach HAj am 31.05.2016 ist annuliert wurden.

SCHLAGWORTE

Eine Information über die Annulierung mindestens 2 Wochen vor Abflug erfolgte nicht. Auch ist zu dem Zeitpunkt ein Angebot anderweitiger Beförderung nicht erteilt worden. Es gab erst am nächsten Abend einen Flieger, der dann 3 Stunden Verspätung hatte. Die Annulierung des Flugs beruhte dabei nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand, der eine Ausgleichszahlung ausschließen würde.

Wie Sie sicherlich wissen, besteht gem. Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei einer verspätung von mehr als drei Stunden, sowie bei einer Annulierung oder nicht Nichtbeförderung.

Aufgrund der Entfernung (97447.14 km) von STN nach HAj beträgt die Ausgleichszahlung pro person 250,00 Euro. Somit beträgt die Forderung insgesamt 250,00 Euro.

Da die nach vernünftigen Ermessen zu erwartende Abflugzeit des Fluges erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit lag, waren sie gemäß Artikel 9 Abs. 1 c) der Verordnung (EG) nr. 261/2004 verplichtet, für eine Beförderung zwischen dem Flughafen und dem ort der Unterbringung (in diesem Fall meine Gastfailie) zu sorgen. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, haben Sie die durch die meinerseits organisierte und gezahlte Beförderung entstandenen Kosten in Häöhe von 100,00 Euro zu erstatten. Meine Familie hat mich erst am Flughafen abgesetzt, dann sind sie wieder nach hause nach Milton Keynes gefahren und dann musste ich sie anrufen, dass sie mich wieder abholen, wobei sie schon zu hause waren.

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Zudem sind Sie bei eienr Annulierung mit Rücksicht auf Artikel 5Abs. 1 und Artikel 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verpflichtet, den Fluggästen zu eröglichen unentgeltlich zwei Telefongespräche oder zwei Telefaxe oder Emails zu versenden. Da Sie dieser verpflichtung nicht nachgekommen sind, haben Sie zudem die selbst verauslagten Kommunikationskosten in Höhe von 50.00€ zu erstatten.

Außerdem konnte ich einen extrem wichtigen Termin in Deutschland nicht einhalten und ich musste bei der Firma einen zusätzlichen Urlaubstag beantragen.

Ich fordere Sie hiermit auf, den Gesamtbetrag von 450,00 Euro unverzüglich, spätestens bis zum 06.07.2016 auf mein Konto zu überweisen.
Falls Sie diese Frist furchtlos verstreichen lassen, werde ich unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Anbei finden Sie das Flugticket.

Mit freundlichen Grüßen,

Kim-melissa Yenigün

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Meine Forderung an Eurowings Aviation GmbH: 450,00 Euro


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Kommentare und Trackbacks (1)


27.06.2016 | 09:25
von Kim-Melissa Yenigün | Regelverstoß melden
Danke!
Tippfehler meinerseits.



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