Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 633 Views | 24.06.2016 | 11:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1646637

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein verfallen - keine Kulanz

Bestell-/Kundennummer: Erlebnisbox Lebenslust

Leider wurde eine Gutscheinbox von Jochen Schweizer nicht eingelöst und die 3jährige Frist ist abgelaufen.

Von der Firma Jochen Schweizer wurde es abgelehnt, uns 80 % des damaligen Kaufpreises zurück zu erstatten (als ich bei der Hotline anrief), obwohl dadurch eine ungerechtfertigte Bereicherung des Unternehmens stattfand (§812 Abs. 1 BGB). Leistung ohne Gegenleistung.

Ich kann nur grundsätzlich empfehlen, keine Firma zu unterstützen, die derartige Geschäftspraktiken unterhält. Zumal man jedes dieser "Events" vor Ort zum gleichen Preis erhält. Also mein Tip: Event aussuchen und dann direkt beim Veranstalter buchen - diese sind meist auch um einiges kulanter, wenn es um die Überschreitung von Gutscheinen geht!

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: 80 % des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.06.2016 | 12:09
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Relationship Management

Guten Tag,

schade, dass Sie es innerhalb der 3 Jahre bis zum Jahresende nicht geschafft haben Ihren Gutschein einzulösen. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal überprüfen. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedback spider monkey jochen-schweizer.de. Wir werden uns schnellstmöglich dazum kümmern und danken Ihnen für Ihr Feedback.

Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


29.06.2016 | 19:31
von Daniel David | Regelverstoß melden
Den gleichen Fall haben wir leider auch aktuell.

Das Jochen Schweizer Team weigerte sich telefonisch per se den Gutschein einzulösen und beruft sich dabei auf die gesetzlich zugesicherte Verjähungsfrist von 3 Jahren.

Ebenso lehnt die Firma die Teilrückerstattung des damaligen Kaufpreises ab, obwohl wir gem. §812 Abs. 1 BGB einen Herausgabeanspruch haben. Unsere Forderung beläuft sich, wie bei unserem Vorgänger, auf 80% des damaligen Preises.

Wir sind sehr enttäuscht davon, dass Jochen Schweizer's Firmenpolitik scheinbar nicht auf Kundenzufriedenheit ausgerichtet ist.

Unter diesen Voraussetzungen werden wir eine solche Firma absolut nicht weiterempfehlen und werden dies auch bei jeder Gelegenheit im Netz und im persönlichen Gespräch kundtun.

16.01.2018 | 08:50
von Ma. Kl. | Regelverstoß melden
Leider informiert man sich so direkt nur, wenn man selbiges miterlebt. Mir geht es momentan genauso und ich muss mich auch zusammenreissen die Fassung zu bewahren. Bei mir geht es sogar um das dreifache deines Gutscheinwertes.

Wie du beschreibst, wirkt der Herr Schweizer eigentlich rechts nett. Daher gehe ich mal ganz naiv davon aus, dass dem Herrn Schweizer selber diese Auslegung der Firmen-Philosophie sicherlich auch nicht gefallen würde. Denn wenn man Berichten aus 2015 ( https://www.welt.de/wirtschaft/article150419870/Das-Verfall-Kalkuel-von-Jochen-Schweizer-und-Mydays.html) glauben schenken mag, dann könnte man meinen, dass er eine andere Ansicht vertritt. Denn seine Feststellung, dass das Unternehmen „[…langfristig mit einem Kunden, der seinen Gutschein einlöst, mehr Geld verdienen, als wenn ein Gutschein nicht eingelöst werden würde…]“ und dass es zu Mehrumsätzen durch „[…positive Wahrnehmung und Weiterempfehlungen…]“ kommen würde, klingen irgendwie anders als wie mit mir als Kunden umgegangen wird.



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