Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 492 Views | 23.06.2016 | 13:16 Uhr
geschrieben von Malgorzata Reckel

primastrom GmbH (Berlin)

Kündigung durch Check24 wurde nicht ausgeführt

Bestell-/Kundennummer: 7890035458

Über Check 24 Strom, wurde am 18.4.2016 ein Energieanbieterwechsel beantragt und durch den neuen Anbieter ENERGIS bestätigt. Der nächstmögliche Kündigungstermin beim alten Anbieter Primastrom unter der Beachtung der Kündigungsfrist von 3 Monaten ist, laut Vertrag, zum 31.07.2016. Mit Datum vom 27.05.2016 erhielten wir von der Fa. ENERGIS die Mitteilung das die Stromlieferung am 1.08.2017 erfolgen würde.

SCHLAGWORTE

Nach einem Telefonat mit Energis, wurde mir mitgeteilt das trotz eingehaltener Kündigungsfrist (zwei Anfragen von Energis in der KW16) keine Freigabe erfolgte.

Nach mehreren Versuchen, kam ich am 1.06.2016 endlich mal im Kundenservice Primastrom durch und mir wurde tel. mitgeteilt das tatsächlich zwei Anfragen (erstmals am 18.04.2016) wegen Kündigung durch Energis vorlagen. Es wurde somit zweimal die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.07.2016 eingehalten. Auch einen Rückruf bezüglich meiner Kündigung der mir für den nächsten Tag versprochen wurde, ist nicht eingehalten worden. Ich warte immer noch auf den Rückruf.

Am 4.06.2016 wurde Primastrom per mail nochmals der Sachverhalt wie oben beschrieben mitgeteilt. Darin wurde auch eine Frist bis zum 6.06.2016 gesetzt, um mir eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen. Sollte dies nicht erfolgen, habe ich mit Anwalt und Anzeige, sowie einer Meldung beim Verbraucherschutz und einer negativen Bewertung bei CHECK 24 Strom gedroht. Auf eine Antwort auf diese mail vom 4.06.2016 warte ich immer noch. Auch die Fristsetzung wurde nicht eingehalten.

Am 7.06.2016 wurde nochmals per mail mein Unmut mitgeteilt und das ab dem 1.08.2016 keine Zahlungen mehr an Primastrom erfolgen, da der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde. Auch wurde eine letzte Frist für eine Kündigungsbestätigung für den 9.06.2016 gesetzt und das die vorgehensweise in meiner Angelegenheit Betrug am Kunden ist. Auch hier erfolgte keine Reaktion von Seiten Primastrom.

Nach tel. Rücksprache mit dem Verbraucherservice Energie wurde am 15.06.2016 eine Verbraucherschutzbeschwerde gemäß § 111a EnWG zur Abgabe einer Kündigungsbestätigung bis spätestens 17.06.2016 gesetzt und das nach Ablauf der Frist ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Energie in Berlin eingeleitet wird. Diese Verbraucherschutzbeschwerde wurde vorab per mail und per Einschreiben mit Rückschein an Primastrom gesendet. Eine Bestätigung des Erhalts des Einschreibens per Rückschein habe ich bis heute nicht erhaten.

Diese Vorgehensweise der Fa. Primastrom GmbH ist nicht seriös und ich fühle mich betrogen.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Zusendung der Kündigungsbestätigung zum 31.07.2016 durch Primastrom


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.07.2016 | 14:04
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Reckel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall erneut geprüft.

Wir können Ihre Darstellung weitestgehend bestätigen und möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Der Vertrag wird unsererseits zum 31.07.2016 beendet. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Belieferung eingestellt und einer Übernahme Ihrer Zählerstelle durch einen anderen Lieferanten steht nichts im Wege. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung wird Sie in den nächsten Tagen per Post erreichen.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.06.2016 | 10:49
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Reckel,

vielen Dank für ihr Feedback.

Ihren Unmut hierüber können wir durchaus nachvollziehen.
Ihr Anliegen wurde geprüft und leider konnte kein Wechselauftrag zu primastrom über unser Haus festgestellt werden. Ihr Auftrag für Ihren Stromanbieterwechsel GmbH wurde am 18.04.2016 um 17:09 Uhr an energis GmbH übermittelt. Da die Kündigung durch den neuen Lieferanten übernommen wird, wurden Ihre Angaben identisch wie von Ihnen angegeben an den Lieferanten übermittelt.
In den AGB der CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH sind unsere Leistungen an den Kunden klar definiert.
Dort heißt es unter Punkt 2:

2) Leistungsgegenstand
1. …
2. CHECK24 Energie vermittelt auf der Grundlage eines vom Nutzer online oder offline abgegebenen Angebots zum Abschluss einer Leistungsbeziehung mit dem jeweiligen Energieversorger. CHECK24 Energie übernimmt keine über die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen hinausgehenden Verpflichtungen. Insbesondere erbringt CHECK24 Energie selbst keine Belieferung mit Strom oder Gas. Jegliche Informationen über Leistungen und Konditionen oder sonstige Informationen durch CHECK24 Energie stellen auch keine Beratungsleistung gegenüber dem Nutzer dar, sondern sollen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Nutzers, auf die CHECK24 Energie keinen Einfluss hat, dienen.
Zudem sei angemerkt, dass ein auf ein Auftragsformular handschriftlich ergänzter Vermerk zur Kündigung von CHECK24 weder aus technischer noch aus rechtlicher Sicht bearbeitet werden kann.

Die Kündigung eines Vertrags muss direkt von einer der beiden Vertragsparteien vorgenommen werden. Sie haben bei Anforderung des Wechselantrags den AGBs der CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH und beim ausgefüllten Wechselantrag den AGBs der energis GmbH zugestimmt und versichert, mit diesen einverstanden zu sein.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Ihrem Fall uns nicht mit Ihrem bisherigen Stromversorger primastrom in Verbindung setzen können, da der Wechselauftrag nicht über unser Haus/Check24 durchgeführt wurde. Da uns die Verantwortung gegenüber unseren Kunden bewusst ist und wir Serviceorientiert sind, würde ich Ihnen gerne in diesem speziellen Fall einen Kulanz-Gutschein in Höhe von 10€ anbieten.

Vielen Grüße
Ihr CHECK24-Team

12.07.2016 | 12:33
von Malgorzata Reckel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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