Durch ab-in-den-urlaub.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 433 Views | 30.06.2016 | 12:24 Uhr
geschrieben von H. Guttenthaler

ab-in-den-urlaub.de

Auszahlung des Gutscheins verweigert

Bestell-/Kundennummer: Buchungs-Nr. ULT_5313855

Am 7. Januar habe ich eine Reise nach Kreta für Mai 2016 gebucht. Dabei löste ich einen 50€-Gutschein ein, dessen Gültigkeit bestätigt wurde. Im Login-Bereich sollte ich die Bankverbindung zur Erstattung des Gutscheins eingeben.

SCHLAGWORTE

Der Witz: es gibt überhaupt keine Möglichkeit zur Eingabe der Bankverbindung. Wenn man den entsprechenden Button anklickt, erscheint nur eine Auswahl, ob man auf die Auszahlung verzichten und einen 100€-Gutschein für die nächste Reise erhalten will. Wenn man auf "nein" klickt, ist man wieder bei der Ausgangsfrage.

Ich habe daraufhin den Service angeschrieben mit der Bitte um Hilfe. Man teilte mir mit, dass ich die Bankverbindung übermitteln könne. Das habe ich noch im Januar per Email gemacht. Eine Eingangsbestätigung der Mail liegt vor.

Zwei Wochen nach Ende des Urlaubs habe ich Ab in den Urlaub angemahnt. Darauf erhielt ich die Mitteilung, dass eine nachträgliche Anerkennung des Gutscheins nicht möglich sei; ich hätte vor Reiseantritt die Bankverbindung im Login-Bereich eingeben müssen.

Dies ist eindeutig Betrug und bestätigt die insgesamt unseriöse Verhaltensweise des Unternehmens. Als Beispiel sei nur erwähnt, dass wir die Reiseunterlagen erst zwei Tage vor Reiseantritt, nach mehreren Beschwerden und verteilt auf zwei Mails nach erneuter Beschwerde erhalten haben. Nur bei der Ausstellung der Rechnungen sind sie ganz schnell. Urlaubsfreude gleich null.

Weil ich so stinksauer auf die bin, werde ich keinesfalls auf die Auszahlung des Gutscheins verzichten und wenn ich einen Kreuzzug führen muss. Dies ist die letzte Gelegenheit, danach geht die Angelegenheit zur Online-Anzeige bei der Polizeiwache, an die Verbraucherzentrale, die Wettbewerbszentrale etc. Daneben postings in allen relevanten Portalen.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Auszahlung des 50€ Gutscheins


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


07.07.2016 | 16:50
von H. Guttenthaler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat sich erwartungsgemäß nicht gemeldet und sitzt aus. Wenigstens kann sie bei Reclabox nicht wie bei anderen Portalen schlechte Bewertungen löschen und manipulierte gute Bewertungen einstellen lassen.


18.07.2016 | 22:08
von H. Guttenthaler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem die Muttergesellschaft Unister Insolvenz angemeldet hat, erwarte ich nichts mehr.


01.08.2016 | 22:15
von H. Guttenthaler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.08.2016 | 22:23
von H. Guttenthaler endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Durch den Tod von Thomas Wagner und die nachfolgende Insolvenz von Unister und der meisten Tochterfirmen ist nicht mehr mit einer Auszahlung zu rechnen. Gleichwohl hoffe ich, dass AidU die Chance für einen Neustart ohne unlautere Methoden nutzt. Dennoch werde ich nie mehr bei AidU buchen.




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