Von ROLLER beantwortete Beschwerde. | 843 Views | 22.06.2016 | 13:01 Uhr
geschrieben von Harald Lolischkies

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

So nicht Herr Sch.!

Bestell-/Kundennummer: 22ABX6

SCHLAGWORTE

Gekauft haben wir unsere Küchen bei Roller in Berlin Mahlsdorf. Die Gründe liegen auf der Hand. 1. außerordentlich gute Beratung durch Frau M., freundlich, kompetent, kreativ, lotste sie uns durch die Wirren einer Küchenbestellung. 2. der Preis war ok. Die Lieferung und Montage erfolgte am vereinbarten Tag. Frau M schaltete sich sofort ein, da der Geschirrspüler nicht geliefert wurde. 2 Tage später erfolgte die Nachlieferung. Bis auf 3 kleine Mängel und 2 Transportschäden funktioniert alles. Uns fiel jedoch auf das die Dunstesse nicht die war die wir in den Verkaufsgesprächen vereinbart hatten. Wir sind sehr "umweltbewusst" und Geräte mit einer Energieeffizienz unter A kaufen wir prinzipiell nicht. Wir sprachen Frau M darauf an. Sie suchte das Gespräch mit dem Marktleiter und bekam eine Antwort die als völlig daneben zu bewerten ist. Im Kaufvertrag sind alle technischen Geräte beschrieben. Bis auf die Dunstesse. In der Datenbank sind die gelieferte und die besprochene Dunstesse genau untereinander aufgeführt. Es besteht die Möglichkeit das Frau M das falsche Produkt markierte. Da aber die technischen Details nicht im Angebot aufgeführt waren konnten wir die Richtigkeit nicht nachvollziehen.

Wir suchten das Gespräch mit dem Marktleiter. Grob, unfreundlich und maßlos arrogant fertigte er uns ab "wir sollten das Problem mit Frau M klären" Er verdrehte telefonisch unsere Aussagen zu der möglichen Ursache gegenüber Frau M.

Über Frau M erhielten wir das Angebot mit einer Ausgleichszahlung (Forderung Herr Sch. 150 €) die Dunstesse zu erhalten die wir im VkG ausgesucht haben. Wir willigten ein.

Dennoch blieb ein übler Nachgeschmack zurück. Dieser resultiert: 1. aus der Art und Weise des Umgangs mit den ihm anvertrauten Kollegen durch den Marktleiter. Selber Führungskraft, kann ich mich mit derartigen Verhaltensweisen nicht identifizieren und verurteile das Verhalten des Marktleiters auf das schärfste. Ihre Firmenphilosophie lässt das nicht zu. Ihre "Ethik" sicherlich auch nicht. 2. erwarte ich das der Aufpreis von 150 € geprüft wird.

Ich gehe davon aus das eine derartige "Verkaufsunkultur" abgestellt wird und bin überzeugt, dass Frau M auf Grund dieses Schreibens keinerlei "Repressalien" und oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt wird.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Kollegiale Auswertung des Vorfalls und Rücknahme der Ausgleichzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.06.2016 | 13:01
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Loloschkies,

es tut uns leid, dass es bei Ihrem Kauf zu solchen Problemen gekommen ist, wir verstehen natürlich Ihren Ärger. Wir werden Ihre Kritik an die entsprechende Stelle weitergeben.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.07.2016 | 16:44
von Harald Lolischkies noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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