Durch Hermes endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 688 Views | 26.06.2016 | 13:48 Uhr
geschrieben von Heike Sabo

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Paketshop gibt Päckchen nicht raus

Paketshop gibt Sendung nicht raus, weil Vollmacht fehlt. Beide Personalausweise (Empfänger und Abholer) mit der gleichen Adresse! konnten vorgelegt werden, wurden aber nicht akzeptiert.

Ich habe die Sendung meiner Tochter, an einen Paketshop (Bücher Oase, Stutensee) weiterleiten lassen. Am Telefon (Hermes Versand) wurde mir gesagt, dass der Personalausweis bei der Abholung vorgelegt werden muß.

Diesen hat mir meine Tochter mitgegeben & auf dem Benachrichtigungszettel hat sie unterschrieben. Ich habe das Päckchen nicht erhalten, wg. fehlender Vollmacht. Wurde mir am Telefon nicht mitgeteilt!

Warum kann auf dem Sendungszettel angegeben werden, wo die Sendung hinterlegt werden soll (z. B. Garage), aber im PaketShop wird sie nicht ausgehändigt?

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.06.2016 | 10:22
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Frau Sabo,

wir bedauern, dass Ihnen die Information der Vollmacht nicht gegeben wurde und entschuldigen uns dafür bei Ihnen.

Nur der Originalempfänger kann die Sendung mit seinem Personalausweis abholen. Ist es diesem nicht möglich abzuholen, kann er jemanden bevollmächtigen. Dafür kann ein Formular auf unserer Homepage ausgedruckt werden und der Ersatzempfänger holt mit seinem eigenen Personalausweis und der Vollmacht die Sendung ab.

Auf einer Benachrichtigungskarte kann der Wunsch einer Umleitung in einen WunschPaketShop oder an eine andere Adresse angegeben werden. Ebenso kann der Empfänger auf dieser Benachrichtigungskarte eine TagesVollmacht für eine einmalige Ablage der Sendung beim nächsten Zustellversuch geben.

Für die Abholung im WunschPaketShop gilt die Benachrichtigungskarte nicht als Vollmachtdokument.

Wir hoffen, diese Angaben sind für Sie hilfreich.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


26.06.2016 | 20:06
von Heike Sabo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.06.2016 | 10:46
von Heike Sabo | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes Hermes-Team,

warum macht ihr die ganze Sache so kompliziert?
Warum ist es nicht möglich auf der Benachrichtigungskarte bereits eine Kurzvollmacht zur Verfügung zu stellen?
Wenn ich als Empfänger keine Möglichkeit habe, eine Vollmacht auszudrucken (evtl. kein Drucker vorhanden), habe ich auch keine Möglichkeit eine Vollmacht auszustellen?
Genauso bin ich verärgert darüber, dass ihr Euch so anstellt mit der Prüfung des Abholers, nur weil das Paket im PaketShop hinterlegt wurde.
Wie gesagt es erklärt sich mir nicht, dass ihr die Möglichkeit bietet, das Paket ohne Unterschrift irgendwo abzulegen & bei der Abholung im Paketshop so streng seid.
Wenn ihr so hinterher seid, dass der Abholer bevollmächtigt ist, dürfte der Paketbote überhaupt nicht mehr eigenmächtig die Pakete in der Nachbarschaft abgeben.
Ich hatte wie gesagt den Personalausweis meiner Tochter dabei. Sie hatte auf der Zustellerkarte unterschrieben. und meinen Personalausweis hatte ich ebenfalls vorgelegt.
Meine Tochter ist minderjährig, trägt den selben Namen wie ich und wir haben auch die gleiche Adresse!
Wo bitte ist hier die Logik, dass das Päkchen nicht ausgehändigt wird?
Wenn ich das Paket vom Zusteller direkt bei mir zu Hause entgegen genommen hätte, hätte mich keiner nach meinen Ausweispapieren gefragt.

Ich bitte um Stellungnahme hierzu.

Mit freundlichen Grüßen nach Hamburg,
Heike Sabo

30.06.2016 | 10:28
von Heike Sabo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.07.2016 | 10:31
von Heike Sabo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.07.2016 | 10:46
von Heike Sabo endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider steht die Stellungnahme noch immer aus




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