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Von Exporo beantwortete Beschwerde. | 319 Views | 27.06.2016 | 14:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7499623

Exporo (20457 Hamburg)

Ist Exporo AG windiger als Prokon?

Die Exporo AG vermittelt über das Internet Beteiligungen an Immobilienprojekten.

Getätigte Beteiligungen werden per E-Mail bestätigt. Es scheint keinerlei schriftliche Sicherheiten zu geben.

Das ist doch nicht in Ordnung?

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Meine Forderung an Exporo: Eindeutige, schriftliche, unterschriebene und rechtssichere Bestätigungen und Verträge.


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
05.08.2016 | 14:38
Firmen-Antwort von: Exporo AG
Abteilung: Kundenmanagement

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn sich diese Beschwerde nicht direkt mit unserer Unternehmung oder unseren Projekten beschäftigt, sondern sich gegen die von uns genutzte Variante des Vertragsabschlusses richtet, nehmen wir als Marktführer im Bereich Immobilien-Crowdinvesting Beschwerden sehr ernst. Aufklärung ist für die gesamte Branche enorm wichtig und ein solcher Kommentar belegt, dass noch viel Informationsbedarf besteht.

Crowdinvesting definiert sich durch einen schlanken, kostengünstigen Onlineabschluss. Nur durch den reinen Onlineabschluss ist es uns möglich, das investierte Kapital unserer Kunden zu 100 % anzulegen und zu verzinsen – ohne Abzüge für Agio oder Weichkosten – und damit Renditen von 5 - 6 % p. a. zu ermöglichen. Gerade diese hocheffiziente Form der Abwicklung – 0 % Papier und Post – und die Vermeidung teurer Vertriebsketten sind nur zwei der besonderen Merkmale beim Crowdinvesting.
Durch den Gesetzgeber (konkret das Kleinanlegerschutzgesetzt aus Juli 2015) ist genau definiert, was wir dürfen und was nicht. So ist es uns z. B. gar nicht erlaubt, einen traditionellen schriftlichen Vertrag mit Unterschriften der Parteien zu erstellen, denn das wäre kein reiner Onlineabschluss. Unsere Kunden erhalten von uns nach erfolgtem Investment eine Bestätigung per E-Mail mit dem Vertragswerk als PDF im Anhang – u. a. mit dem Hinweis auf 14 Tage Widerrufsrecht, Risikohinweise u. v. m.

Selbstverständlich sind all diese Dokumente auch bereits vor dem Investment online einsehbar und für jeden zugänglich. Zusätzlich stellen wir jedem Kunden in seinem Account auf unserer Website die Unterlagen permanent als Download zur Verfügung.

Das Kleinanlegerschutzgesetz regelt auch ganz genau, unter welchen Bedingungen unsere Kunden bis zu einem Maximum von 10.000 € pro Projekt investieren können. Ebenso gibt es zu jedem Projekt ein von der BaFin geprüftes Vermögensinformationsblatt, welches über die wichtigsten Eckdaten des Investments informiert.

Wir möchten unseren Kunden größtmögliche Transparenz bei Ihren Anlagen vermitteln und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben vollständig erfüllen. Uns ist bewusst, dass für einige der reine Onlineabschluss eventuell noch neu und ungewohnt ist, aber seien Sie versichert, dass diese Abschlussvariante genauso gültig und rechtssicher ist wie der traditionelle unterschriebene Vertrag.

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen unter info spider monkey exporo.com oder 040/ 2109173 - 0.

Mit besten Grüßen

Patrick Slavescu
Leiter Kundenmanagement

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