Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 847 Views | 01.07.2016 | 12:22 Uhr
geschrieben von Jan Loeser

ExtraEnergie GmbH (Chemnitz)

Sofortbonus verspätet - unberechtigte Forderungen

Bestell-/Kundennummer: 52437370, Vertrag: 02579340

Vertrag über Stromlieferung mit EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz; Vertrags-/Lieferbeginn: 01.04.2016.

SCHLAGWORTE

Tarif: „extrastrom 12 Sofortbonus“; danach verpflichtet sich die EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz, 210,- Euro „Sofortbonus“ bei bestehendem Vertragsverhältnis ohne Einschränkung nach max. 60 Tagen ab Belieferungsbeginn gutzuschreiben.

Kein Zahlungseingang des „Sofortbonus“ bis 31.05.2016, daher Aufforderung an EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz, den vertraglich geschuldeten Sofortbonus umgehend zu überweisen; gleichzeitig Ankündigung der Rückbuchung der Abschlagszahlung für den Monat Juni 2016, falls „Sofortbonus“ nicht sofort gezahlt würde.

EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz bucht natürlich pünktlich am 01.06.2016 die Abschlagszahlung für den Monat Juni 2016 ab.

Da EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz den „Sofortbonus“ bis dahin nicht gezahlt hat, erfolgt am 02.06.2016 die Rückbuchung der Abschlagszahlung für den Monat Juni 2016. Damit reduziert sich der durch die EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz vertraglich geschuldete Betrag auf 101,- Euro.

Am 06.06.2016 Reaktion der EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz: Ein „Service-Team“ möchte mitteilen, „dass die Auszahlung Ihres Sofortbonus bereits angewiesen wurde“.
Am 07.07.2016 Zahlungseingang des „Sofortbonus“; am gleichen Tag erfolgt Überweisung der Abschlagszahlung für den Monat Juni 2016 an die EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz.

Nun könnten die Probleme eigentlich erledigt sein, aber: Die EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz übersendet eine „Mahnung per 14.06.2016“. „Bedauerlicherweise konnten wir den fälligen Betrag nicht von dem uns bekannten Konto … einziehen. “ -Was war denn wann fällig? - „fällig am 01.06.2016“: „Rücklastschriftgebühr 6,50 EUR“ (Rücklastschrift war doch erst am 02.06.2016), „zuzüglich Mahngebühr: 2,50 EUR“.

Dann weiter: „Sollte auch [! ] dieser Termin ohne Geldeingang auf unserem Konto verstreichen“ (es gab noch keinen!) „werden wir unsere Ansprüche ohne erneute Aufforderung gerichtlich geltend machen sowie den mit Ihnen bestehenden Energieliefervertrag kündigen und die Belieferung einstellen. “ (Anmerkung des Kunden: vielleicht keine schlechte Idee?).

„Sie würden somit in die teure Ersatzversorgung fallen. Wir möchten Ihnen des Weiteren mitteilen, dass wir die zu Ihrer Person aufgrund nicht vertragsgemäßen Zahlungsverhaltens gespeicherten Daten (unter Beachtung §28a BDSG) nach Fristablauf an die Deltavista GmbH, Dessauerstr. 9, 80992 München melden werden, …“

Erneute Mitteilung am 23.06.2016 an die EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz, dass der Kunde die "ausstehende Forderung" in Höhe von 9,- Euro nicht zahlen wird, da ggf. entstandene Kosten durch die EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz verursacht wurden.
Schnelle Antwort der EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz („Service-Team“) am 24.06.2016 (es kann also auch ganz schnell gehen!) : „… Wir hatten Sie darüber informiert, dass die Auszahlung des Sofortbonus veranlasst wurde, trotzdem kam es zu einer Rückbuchung. “ Der zeitliche Zusammenhang und der vertragliche Anspruch („nach max. 60 Tagen … gutzuschreiben“) des Kunden wird bei der EXTRAENERGIE GmbH in Chemnitz nicht gesehen (berechtigte (!) Rücklastschrift war am 02.06.2016, die besagte Information -„bereits angewiesen“ - am 06.06.2016, Zahlungseingang „Sofortbonus“ erst am 07.06.2016). Muss sich der Kunde auf weitere Rücklastschriften einstellen?

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Stornierung der Forderung von 9,- Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.07.2016 | 13:26
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Loeser,

wir freuen uns, dass Ihr Anliegen bereits zu Ihrer Zufriedenheit geklärt werden konnte.

Gerne können Sie sich an unser Service Center wenden, sollten weitere Fragen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


05.07.2016 | 13:06
von Jan Loeser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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