906 Views | 02.07.2016 | 10:02 Uhr
geschrieben von Werner Wagner

ADAC e. V.

Lähmungen im linken Bein

Bestell-/Kundennummer: 044130017

Wir sind am 6.5.2016 für 3 Monate in unser Feriendomizil nach Italien gefahren. Gut 2 Wochen später bekam ich Lähmungen im linken Bein, die dann so schlimm wurden daß ich ständig umfiel. Am 26.5.2016 entschlossen wir uns ins Krankenhaus nach Samedan zufahren. Dort wurde ich Notaufgenommen und dann stellte man fest daß ich eine Spinalstenose L2-L5 habe. Man gab uns den Rat soschnell wie möglich zur Operation. Wir informierten den Adac, haben 26 Mal angerufen mit ständigen Wartezeiten, und man sagte uns daß frühestens ein Rücktransport Montag oder Dienstag. sein sollte. Nach einem Arztgespräch in Samedan entschlossen wir uns den Rücktransport selbst zumachen. Wir sind am Sonntag den 29.5.2016 nach Deutschland zurück und sofort in die Sportklinik Hellersen gefahren. Ich wurde am 1.6.2016 dort operiert und nach 5 Tagen entlassen.

SCHLAGWORTE

Jetzt weigert sich der Adac die Rückreisekosten (Kilometergeld) zuzahlen, mit der Begründung wir hätten ja in 3 Monaten sowieso nach Hause zurück fahren müssten.

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Meine Forderung an ADAC e. V.: Erstattung der Fahrtkosten von Krankenhaus zu Krankenhaus


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Kommentare und Trackbacks (3)


06.07.2016 | 14:37
von Max Schmidt | Regelverstoß melden
§ 24 Krankenrücktransport
(1) Eine geschützte Person befindet sich weltweit auf einer Reise und es tritt hierbei eine akute, unerwartete Erkrankung oder Verletzung auf. Ein Krankenrücktransport ist nach Rücksprache des ADAC Arztes mit dem behandelnden Arzt medizinisch sinnvoll und vertretbar. Der ADAC Arzt ordnet den Krankenrücktransport an und bestimmt das geeignete Transportmittel.

(2) Wir führen den Krankenrücktransport als Serviceleistung selbst durch oder veranlassen ihn und sorgen – falls erforderlich – für die medizinische Betreuung und Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter. Der Krankenrücktransport erfolgt zu einem Krankenhaus an den Wohnsitz der geschützten Person. Kann sich die geschützte Person nicht um ihr auf der Reise mitgeführtes Gepäck kümmern, transportieren wir es als Serviceleistung zu deren Wohnsitz.

(3) Die Transportfähigkeit muss vom behandelnden Arzt bescheinigt werden. Die Erkrankung oder Verletzung und deren Dauer sind durch ein Attest des behandelnden Arztes nachzuweisen.

(4) Im Geltungsbereich Europa wird diese Leistung auch für die berechtigten Insassen auf einer Reise mit einem geschützten Fahrzeug zum Wohnsitz innerhalb des Geltungsbereiches Europa erbracht.

*****************************************
absatz (1), letzter satz. "Der ADAC Arzt ordnet den Krankenrücktransport an und bestimmt das geeignete Transportmittel. ". sie wollten nicht 1-2 tage warten und sind "auf eigene faust" zurückgefahren. also entweder ist der rücktransport durch den adac nun nötig, oder er ist eben nicht nötig. also mir können sie jetzt nicht vermitteln, dass der rücktransport durch den adac notwendig war, obwohl sie dann doch selbst gefahren sind. und war die verletzung nun so akut, dass sie unbedingt sofort operiert werden musste oder hatte es noch ein wenig zeit? na klar ist es bequemer zuhause operiert zu werden. aber aus rein medizinischer sicht: hätte sofort operiert werden müssen und die 1-2 tage aufschub wären nachhaltig gesundheitsschädlich gewesen? also was ist der konkrete und stichhaltige grund, dass sie nicht die tage bis "montag oder dienstag" warten konnten?
ich entdecke nun auch nirgends eine leistungsbeschreibung, dass der adac reisekosten übernimmt bei erkrankung auf einer reise. verwechseln sie hier vielleicht den adac mit einer reiserücktrittsversicherung?

10.07.2016 | 11:49
von Werner Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der ADAC hat sich bis heute noch nicht gemeldet


12.07.2016 | 12:32
von Werner Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Antwort ist auch eine "Antwort". Wenn mit allen Mitgliedern so verfahren wird, braucht man sich nicht zuwundern daß es immer weniger werden




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