1150 Views | 03.07.2016 | 13:47 Uhr
geschrieben von Thomas Kirsch

ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG Unternehmensgruppe Nord (Chemnitz)

Meine Kaufabsicht wurde überhaupt nicht beachtet.

Meine Beschwerde richtet sich an die Verkaufsstelle in 09111 Chemnitz, Theaterstraße 7.

SCHLAGWORTE

Oder ist eine derartige Verkaufskultur welche ich erfahren durft Gang und Gebe bei ALDI?

Ich wollte mal anfragen ob kaufwillige Kunden Menschen 2. Klasse sind? Meine Absicht war, am 30.06.16 ein 2-in-1 Notebook von Medion zu kaufen. Allerdings funktionierte mit meiner Chipkarte etwas an der Kasse beim Bezahlen nicht. Daraufhin fragte ich die Verkäuferin, ob Sie denn das Gerät bitte bis ca. 10.30 Uhr zurückstellen kann bis ich das Kartenproblem, ab um 10 Uhr in der Sparkasse gegenüber geklärt hat und ich den Artikel im Anschluß bezahle und mitnehme. Da wurde mir gesagt, daß sie nichts zurückstellen darf.

Hallo! Ich habe meine Kaufabsicht für dieses Gerät geäußert und kundgetan sowie bin ich auch eine bindende Kaufverpflichtung mir und dem Verkäufer gegenüber eingegangen - in dem Moment, wo die Verkäuferin meine Chipkarte am Kassenterminal eingelesen hat. Wäre mit der Karte alles in Ordnung gewesen wäre meine Kaufabsicht damit abgeschlossen. Somit klappte es mit der Karte nicht und meine Kaufabsicht ist bis zur Klärung in ca. 1 Stunde noch offen. Bis dahin ist natürlich dann kein Gerät mehr erhältlich in irgendeiner Filiale in Chemnitz.

Warum wird dem Kunden damit die Ware absichtlich vorenthalten. Ich habe klipp und klar meine Kaufabsicht in dieser Filiale, für diesen Preis und am heutigen Tag erfüllen wollen.

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Meine Forderung an ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG Unternehmensgruppe Nord: Rückerstattung zusätzlicher Online-Bestell-und Versandkosten nach dem Onlineinkauf beim Händler welcher dieses Gerät noch vertreibt.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


03.07.2016 | 13:58
von Rüdiger | Regelverstoß melden
Sie konnten nicht bezahlen und somit Pech gehabt. Die Beschwerde ist absoluter.

03.07.2016 | 16:43
von Hendrik Hendrik | Regelverstoß melden
Ich kenne kein einziges Geschäft, welches AKTIONSWARE für Kunden zurückstellt/reserviert. So ist es auch in Klamottengeschäften, man kann sich Kleidung zurücklegen lassen, Aktionsware ist davon immer ausgeschlossen. Diese Beschwerde ist ungerechtfertigt und Ihre Forderung hat keine Aussicht auf Erfolg.



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