Stromio GmbH (Kaarst)
Stromio verweigert Kündigung per Fax - Verstoß gg. eigene AGB
Bestell-/Kundennummer: 000122484185
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 09.07.2016 habe ich aufgrund einer drastischen Preiserhöhung zum 01.10.2016 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und meinen Stromliefervertrag frist- und FORMgerecht zum 30.09.2016 sowohl per Telefax (Nr. 0800-333 01 02) als auch als Scan per Email bei Stromio gekündigt.
Das Telefax/Scan wurde von mir eigenhändig unterschrieben. Die Schriftform des §126 BGB ist somit gewahrt.
Stromio kontaktierte mich per Email und bestätigte mir sogar den Eingang des Kündigungsschreibens (per Fax) am 15.07.2016, akzeptierte jedoch meine Kündigung mit Hinweis auf die Textform bzw. AGB nicht.
In den bei Vertragsabschluss zugrundeliegenden AGB wird lediglich das Computerfax und ähnliche Formen erwähnt, welche die eigenhändige Unterschrift nicht unterstützen. Meine Willenserklärung zur Kündigung war allerdings eindeutig und nachvollziehbar durch eigenhändige Unterschrift dokumentiert, sowie von Stromio durch die Bestätigung des Fax-Eingangs registriert worden. Eine vollständiger Sendebericht sowie ein Zeuge des erfolgreichen Versandes und das Originaldokument liegen zur Beweisführung vor.
Über zwischenzeitliche Änderungen der AGB, die eine sofortige Kündigung meinerseits zur Folge gehabt hätten, bin ich während der gesamten Vertragslaufzeit nicht infomiert worden.
Sollte Stromio weiterhin die Kündigung per Fax nicht akzeptieren bzw. auf eine Kündigung per Brief bestehen und damit gegen geltendes Recht verstoßen (§ 20 Nr. 4 in den AGB ist nach § 309 Nr. 13 unwirksam (s. auch Urteil des OLG München v. 09. 10. 2014 - 29 U 857/14) ), werde ich mir rechtliche Schritte und ggf. Schadensersatzforderungen vorbehalten.
Eine weitere "persönliche" Kontaktaufnahme seitens Stromio ist nicht gewünscht, es sei denn, es handelt sich um die geforderte schriftliche Bestätigung der eingereichten Kündigung.
26.07.2016 | 09:56
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir Ihnen die Kündigungsbestätigung zum 30.09.2016 bereits am 21.07.2016 in Ihrem Online-Kundenportal zur Verfügung gestellt haben.
Wir hoffen, Ihr Anliegen somit geklärt zu haben und bitten Sie, den Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Die Kündigungsbestätigung erfolgte nicht aufgrund meiner mehrfachen persönlichen Kündigung per Email oder Fax, sondern (Zitat) aufgrund der "Kündigung durch meinen neuen Stromlieferanten".
Für mich heißt das: Stromio/Grünwelt NIE wieder. Auf Unternehmen, die so unseriös auftreten und versuchen, mit undurchsichtigen oder ungültigen Klauseln in ihren AGB Kunden über den Tisch zu ziehen, kann ich verzichten. Da zahle ich lieber etwas mehr und kann mich auf vernünftigen Service verlassen.
Noch ein Tipp: Bei Check24 oder auch Verivox werden solche Mängel in den AGB offensichtlich nicht geprüft. Zumindest gibt es dort keine entsprechenden Hinweise. Daher kann ich nur jedem empfehlen, sich vor Abschluss selbst über die Kündigungsbedingungen zu informieren.
Im Übrigen wird mit Gültigkeit ab 01.10.2016 der § 309 Nr. 13 geändert. Von da an gilt die "Textform" als maximal zulässige Form in den AGB für Kündigungen solcher Verträgen.