Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 574 Views | 25.07.2016 | 09:18 Uhr
geschrieben von L. Brandt

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio verweigert Kündigung per Fax - Verstoß gg. eigene AGB

Bestell-/Kundennummer: 000122484185

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 09.07.2016 habe ich aufgrund einer drastischen Preiserhöhung zum 01.10.2016 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und meinen Stromliefervertrag frist- und FORMgerecht zum 30.09.2016 sowohl per Telefax (Nr. 0800-333 01 02) als auch als Scan per Email bei Stromio gekündigt.

Das Telefax/Scan wurde von mir eigenhändig unterschrieben. Die Schriftform des §126 BGB ist somit gewahrt.

Stromio kontaktierte mich per Email und bestätigte mir sogar den Eingang des Kündigungsschreibens (per Fax) am 15.07.2016, akzeptierte jedoch meine Kündigung mit Hinweis auf die Textform bzw. AGB nicht.

In den bei Vertragsabschluss zugrundeliegenden AGB wird lediglich das Computerfax und ähnliche Formen erwähnt, welche die eigenhändige Unterschrift nicht unterstützen. Meine Willenserklärung zur Kündigung war allerdings eindeutig und nachvollziehbar durch eigenhändige Unterschrift dokumentiert, sowie von Stromio durch die Bestätigung des Fax-Eingangs registriert worden. Eine vollständiger Sendebericht sowie ein Zeuge des erfolgreichen Versandes und das Originaldokument liegen zur Beweisführung vor.

Über zwischenzeitliche Änderungen der AGB, die eine sofortige Kündigung meinerseits zur Folge gehabt hätten, bin ich während der gesamten Vertragslaufzeit nicht infomiert worden.

Sollte Stromio weiterhin die Kündigung per Fax nicht akzeptieren bzw. auf eine Kündigung per Brief bestehen und damit gegen geltendes Recht verstoßen (§ 20 Nr. 4 in den AGB ist nach § 309 Nr. 13 unwirksam (s. auch Urteil des OLG München v. 09. 10. 2014 - 29 U 857/14) ), werde ich mir rechtliche Schritte und ggf. Schadensersatzforderungen vorbehalten.

Eine weitere "persönliche" Kontaktaufnahme seitens Stromio ist nicht gewünscht, es sei denn, es handelt sich um die geforderte schriftliche Bestätigung der eingereichten Kündigung.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Annahme meiner durch Fax und Email eingereichten Kündigung zum 30.09.2016 und schriftliche Bestätigung durch Stromio bis 23.07.2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.07.2016 | 09:56
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir Ihnen die Kündigungsbestätigung zum 30.09.2016 bereits am 21.07.2016 in Ihrem Online-Kundenportal zur Verfügung gestellt haben.

Wir hoffen, Ihr Anliegen somit geklärt zu haben und bitten Sie, den Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


26.07.2016 | 22:12
von L. Brandt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Kündigungsbestätigung ist tatsächlich eingegangen. Dazu aber folgender Kommentar:
Die Kündigungsbestätigung erfolgte nicht aufgrund meiner mehrfachen persönlichen Kündigung per Email oder Fax, sondern (Zitat) aufgrund der "Kündigung durch meinen neuen Stromlieferanten".

Für mich heißt das: Stromio/Grünwelt NIE wieder. Auf Unternehmen, die so unseriös auftreten und versuchen, mit undurchsichtigen oder ungültigen Klauseln in ihren AGB Kunden über den Tisch zu ziehen, kann ich verzichten. Da zahle ich lieber etwas mehr und kann mich auf vernünftigen Service verlassen.

Noch ein Tipp: Bei Check24 oder auch Verivox werden solche Mängel in den AGB offensichtlich nicht geprüft. Zumindest gibt es dort keine entsprechenden Hinweise. Daher kann ich nur jedem empfehlen, sich vor Abschluss selbst über die Kündigungsbedingungen zu informieren.
Im Übrigen wird mit Gültigkeit ab 01.10.2016 der § 309 Nr. 13 geändert. Von da an gilt die "Textform" als maximal zulässige Form in den AGB für Kündigungen solcher Verträgen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!