471 Views | 28.07.2016 | 19:17 Uhr
geschrieben von Alexander Weißhappel

Sixt GmbH & Co. (Pullach)

Verweigerung einer Vermietung

Sixt-Mitarbeiterinnen weigern sich einen Wagen auf Kosten von AirBerlin zu vermieten, obwohl ein gültiger Voucher für die Einwegmiete vorgelegt wird und Wägen vorhanden sind.

Am Sonntag, 17.07.2016, wurde unser AirBerlin-Flug von Berlin-Tegel nach Stuttgart kurzfristig (wenige Stunden vor Abflug) gestrichen. Man händigte uns einen Voucher aus, der für die Firmen Sixt und Hertz gültig war.

SCHLAGWORTE

Am Schalter von Sixt sagte man uns, es gäbe leider kein Auto mehr. Am Schalter von Hertz war man ehrlicher: Der Mitarbeiter wies uns zunächst lachend darauf hin, dass der Mietwagenpool beider Schalter derselbe sei. Er war aber außerdem offensichtlich genervt, sich aufgrund der Lüge der Kollegin am Nachbarstand jetzt mit unserem Anliegen befassen zu müssen, und lehnte es frei heraus ab, uns einen Wagen zu vermieten. Die Begründungen lauteten, AirBerlin hätte vorher fragen müssen, ob überhaupt Wägen zur Verfügung stünden, AirBerlin könnte nicht einfach Kunden vorbeischicken und Wägen würden generell nicht für Einwegmieten verliehen. Unser Einwand, dass der Voucher auf einen offenkundig existierenden Vertrag zwischen AirBerlin und den Vermietern hinweise und es sich bei unserem Anliegen doch um genau jenen Fall handele, der eine solche Kooperation zwischen Airline und Autovermietung überhaupt nötig mache, ließ den Mitarbeiter unbeeindruckt.

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Meine Forderung an Sixt GmbH & Co.: Sofortige Auflösung des Vertrags zwischen AirBerlin und genannten Autovermietungen.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


09.09.2016 | 11:06
von Alexander Weißhappel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schreiben von Seiten der Firma war unpersönlich und vollkommen gegenstandslos ohne jegliches Eingeständnis falschen Handelns.




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