Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 508 Views | 01.08.2016 | 09:16 Uhr
geschrieben von Jane Seifert

primastrom GmbH (Berlin)

Unseriöses Geschäftsgebaren

Bestell-/Kundennummer: 00074576

Ich schrieb an Prima Strom am 28.06.16 folgenden Brief:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren!

Jetzt reicht es! ich habe mit Euch einen Vertrag zum 30.11.15 abgeschlossen mit folgenden Konditionen: Arbeitspreis 25,49 cent/kWh und Grundgebühr von 6,95 €. Am 15.12.2015 habe ich ein Schreiben mit veränderten Vertragskonditionen erhalten, nämlich

Arbeitspreis 27,45 cent/kWh und Grundgebühr von 6,96€. Daraufhin habe ich eine Vertragskündigung vorgenommen, die ich am 26.12.15 abgeschickt habe. Laut Gesetz zählt nicht das Datum, wann der Brief bei ihnen eingeht, sondern wenn ich ihn abgeschickt habe. Am Telefon wurde mir erklärt, daß die Anhebung gesetzlich wären, und die Kündigung zu spät eingegangen wäre. Bei jeglicher Vertragsänderung ihrer seits habe ich ein Sonderkündigungsrecht! Falls sie ihre Pflichten nicht kennen, habe ich ihnen die Gesetzeslage mitgeschickt!

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen

3) Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Auch Sonderkunden haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht anlässlich von Preiserhöhungen. Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG können sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und den Anbieter wechseln. Allerdings verwenden einige Stromanbieter Preisanpassungsklauseln, die eine direkte Weitergabe neuer oder gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder speziell der EEG-Umlage erlauben und zugleich das Kündigungsrecht ausschließen. Solche Klauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale unwirksam. Dies hat das LG Düsseldorf in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW bestätigt (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2015, 14d O 4/15, nicht rechtskräftig).

https://www.verbraucherzentrale.de/strompreiserhoehung---was-ist-zu-tun-

Zu meinem Kündigungsschreiben kam auch nie ein Schreiben an mich, ob diese angenommen oder abgelehnt wurde. Erst nachdem ich mich telefonisch erkundigte erhielt ich Antwort. Ich habe bis heute keine einzige Rechnung erhalten, wann und wohin ich Überweisen soll! Stattdessen sind mittlerweile 2 Mahnungen in meinem Briefkasten gewesen, mit überhöhten Mahnkosten! Wenn sie auf diese Forderung bestehen, dann erläutern sie mir bitte detailliert wie sich diese zusammensetzen! Stattdessen erhalte ich am Telefon einen Preisnachlaß, der Mahnkosten, die im Nachhinein wieder auf die Rechnung draufgeschlagen wurde. Nachdem ich von ihnen im Mai und Anfang Juni nichts mehr gehört habe, rief ich an um nach zufragen, was ich denn nun Überweisen soll und wohin. 1. Der Mitarbeiter war nicht in der Lage mir die Richtige IBAN durchzugeben, denn diese war falsch, obwohl ich sie am Telefon nocheinmal wiederholt habe! 2. Kann es nicht sein, daß erst am 8.6. bei mir eine E-Mail eingeht mit ihrem gewünschten Abschlag, wieder ohne Zahlungsdatum und Kontonummer! Wenn sie nicht fähig sind mir eine ordentliche Rechnung zu schicken, dann ist für mich hier kein Vertrag zustande gekommen. Ich kann mir auch nicht erklären, wie sie auf einen voraussichtlichen Jahresverbrauch von 2010 kWh kommen? Im Vertrag steht 1300 kWh!

  1. Kann es nicht sein, daß ich als Kunde für jeden Anruf bezahle für Sachverhalte, die nicht von mir verschuldet wurden. Ich bezahle für Dinge, die sie in ihrer Firma nicht auf die Reihe bekommen!

Sie sind der erste Stromanbieter mit dem ich solche Probleme habe! Ich habe keine Lust mit einem solchen Unternehmen zu kooperieren. Ich bitte sie daher nochmals den Vertrag zwischen uns zum 29.07.16 aufzuheben.

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Daraufhin erhielt ich am Montag den 18.07.16 folgende e-mail:

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre letzte Mitteilung. Die Verbrauchsprognose wird vom Netzbetreiber mitgeteilt. Hierauf hat primastrom keinen Einfluss. Um Ihren Verbrauch zu überprüfen, bitten wir Sie, uns Ihren aktuellen Zählerstand per Foto entsprechend des folgenden Beispiels mit Zählernummer und dem Datum, anhand einer aktuellen Tageszeitung, mitzuteilen.

Im Anhang übersenden wir Ihnen ein SEPA-Formular und bitten Sie, uns Ihre korrekte Bankverbindung erneut mitzuteilen. Für entstehende Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns in aller Form.

Wir hoffen den Sachverhalt zufriedenstellend bearbeitet zu haben und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

--

Mit freundlichen Grüßen

primastrom Service-Team

Von mehr wurde nicht geschrieben! Statt einer Rechnung erhalte ich nur eine Aufforderung zum SEPA-Lastschriftverfahren!

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Aufhebung des Vertrages zum 29.07.16!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.08.2016 | 08:12
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Seifert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall erneut geprüft.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den monatlichen Abschlägen nicht um einen Rechnungsbetrag handelt, sondern um Abschlagszahlungen auf die Jahresrechnung. Eine separate Rechnungsstellung ist daher nicht notwendig und gemäß den vereinbarten AGB sind Sie als Vertragsnehmer verpflichtet, selbstständig für eine pünktliche Begleichung der Abschläge zu sorgen. Dieses Vorgehen entspricht der üblichen Praxis aller Anbieter.

Auf Ihre Beschwerde vom 30.12.2015 haben wir Ihnen die Hintergründe der Tarifanpassung (u. a. die Erhöhung der gesetzlichen Umlagen) erläutert. Seitdem hat uns kein weiteres Schreiben von Ihnen erreicht. Wie vereinbart wurde sodann die Belieferung Ihrer Zählerstelle zum 01.05.2016 geschaltet. Seit diesem Zeitpunkt beliefern wir Sie mit Strom und Sie haben im Gegenzug sämtliche Abschläge geleistet. Lediglich der August-Abschlag ist derzeit offen. Der Vertrag wurde somit von beiden Seiten ordnungsgemäß in Gang gesetzt und beide Seiten haben ihre vertraglichen Leistungspflichten erfüllt. Wir hoffen, Sie haben insofern Verständnis dafür, dass wir Ihrer Bitte nach vorzeitiger Beendigung des Vertrags nicht nachkommen können.

Bei dem anfänglich zugrunde gelegten Verbrauchswert in Höhe von 1300 kWh/Jahr handelt es sich um eine Schätzung Ihrerseits. Zu Beginn der Schaltung wird der konkrete Abschlagswert anhand des vom Vorlieferanten übermittelten Verbrauchswerts festgelegt. Von Ihrem Netzbetreiber wurde uns ein durchschnittlicher Verbrauchswert von 2010 kWh/Jahr mitgeteilt. Dementsprechend haben wir den genannten Wert zur Bemessung der Abschläge herangezogen. Ein realistische Bemessung der Abschläge ist auch in Ihrem Sinne, um Nachzahlungen bei der Jahresendabrechnung zu vermeiden. Bei den Verbrauchswerten handelt es sich ohnehin nicht um eine verbindliche vertragliche Regelung, sondern lediglich um eine Bemessungsgrundlage für die monatlichen Abschläge. Am Jahresende wird selbstverständlich ausschließlich der tatsächlich in Anspruch genommene Stromverbrauch in Rechnung gestellt.

Sollte jedoch der Wert nicht korrekt übermittelt worden sein oder sich Ihr Verbrauch reduziert haben, passen wir Ihren Abschlag aber gerne an. Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, bitten wir Sie, uns hierfür ein Foto Ihres aktuellen Zählerstandes zu übermitteln. Sobald das entsprechende Foto bei uns eingegangen ist und sich aus diesem ein abweichender Durchschnittsverbrauch ergibt, passen wir Ihren Abschlag umgehend an.

Wir sind zuversichtlich, alle offenen Fragen beantwortet zu haben, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.08.2016 | 10:42
von Jane Seifert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort ist nicht befriedigend.




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