Deutsche Postbank AG (Bonn)
Guthabensperrung auf Pfändungsschutzkonto
Postbank sperrt regelmäßig einen Teil meines Guthabens trotz Quellenfreigabe auf meinem Pfändungsschutzkonto.
Seit zwei Jahren sperrt die Postbank jeden Monat einen Teil meines Guthabens, meist circa 300 Euro auf meinem Pfändungsschutzkonto. Da ich in Privatinsolvenz bin, hat mein Insolvenzverwalter bisher diese Sperrung monatlich durch eine Einzelfreigabe aufgehoben. Anfang dieses Jahres hat er eine generelle Quellenfreigabe getätigt, die Postbank hat ihm zugesichert, dass sie diese künftig berücksichtigen wird (Einkünfte und Kindergeld). Leider hat sie sich bisher daran nicht gehalten.
Auch in diesem Monat ist derzeit ein Betrag von circa 440 Euro für mich auf meinem Konto nicht verfügbar. Eine Rücksprache mit der Pfändungsabteilung ergab lediglich die Aussage, man wolle sich ja daran halten, benötige aber noch mal eine Einzelfreigabe, da es sich um "Altgeld" handle.
Der Sachbearbeiter, mit dem ich sprach, wurde sehr unverschämt, sagte, er wolle nicht mit mir diskutieren und es wäre nicht sein Problem, wie ich an mein Geld komme.
Leider tätigt mein IV nun keine Einzelfreigaben mehr, trotz mehrfacher Nachfrage und Bitten, da er ja eine generelle Quellenfreigabe erteilt habe, was ich natürlich nachvollziehen kann. Die Sperrung eines freigegebenen Guthabens auf meinem Konto seitens der Postbank ist meiner Meinung nach nicht rechtens.
Habe die Angelegenheit jetzt auch gerichtlich eingeleitet.