723 Views | 01.08.2016 | 18:08 Uhr
geschrieben von Brigitte Keller

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Entspannt Reisen mit dem Hund?

Endlich entschied ich mich auf die Deutsche Bahn umzustellen, um die wöchentliche Fahrt ins knapp 300 km entfernte Essen nicht mit dem Auto zurücklegen zu müssen. Also auf zum Fahrkartenschalter und erkundigen nach Reisen mit dem Hund.

SCHLAGWORTE

Kein Problem! Der Hund darf für die Hälfte des Erschwachsenenfahrpreises im Zug mitfahren. Sehr schön.

Im Zug musste ich dann leider feststellen, dass die Sitzplatzreservierung nur für eine Karte galt. Der Hund hat keinen Anspruch auf Platz. Dies hieß, dass mein kniehoher Hund sich in den Fußraum zu meinen Füßen quetschen musste. In meine Beine musste ich einen Knoten machen, damit der Hund einigermaßen die knapp 3 Stunden sitzen konnte. Das ganze für satte 80 Euro grenzt schon an eine Unverschämtheit!

Wo ist hier der Tierschutz der dafür sorgt, dass auch ein Hund für den vollen Kinderpreis ein Recht darauf hat sich zumindest im Zug hinlegen zu können ohne dass ihm Mitreisende auf die Füße treten oder der Koffer darüber rollt?

Eine Sitzplatzreservierung - so dass der Hund wenigstens im Fußraum Platz zum Liegen hat - ist trotz Fahrpreis nicht möglich! Ich empfinde dies als Unverschämtheit seitens der Deutschen Bahn!

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Platzanspruch für den Hund bei vollem Kinderfahrpreis


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


01.08.2016 | 21:08
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Wo hätte der Hund denn liegen sollen? Doch nicht etwa auf einem Sitzplatz? Im übrigen hat man keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Reservierte Plätze die nach 15 Minuten nicht belegt sind, sind wieder frei für andere Gäste.

02.08.2016 | 15:27
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
Ich muss Frau Keller recht geben.
Da man den gleichen Preis für einen Hund (egal welcher Größe!) wie für ein Kind zahlt, sollte man auch Anspruch auf Platz für den Hund haben. Reservierung hin oder her. Wenn der Hund zu den Füßen liegen muss, sollte er wenigstens nichts kosten!

08.08.2016 | 20:36
von Brigitte Keller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde richtet sich gegen die Deutsche Bahn




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