420 Views | 02.08.2016 | 10:07 Uhr
geschrieben von Dirk Hartmann

Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG (Oberursel)

Kaskoschaden soll mir untergeschoben werden

Am 11.01.habe ich einen Skoda in München angemietet. Mietvertrag enthielt falsche/unvollständige Angaben zu Vorschäden. Jetzt soll ich einen Schaden bezahlen der nicht in meinem Mietzeitraum entstanden ist, bezahlen. Foto beweist d. Gegenteil

BILDER
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3 Bilder

Am 11.01.16 holte ich das über Billiger Metwagen bei Budget angemietete Fahrzeug (Skoda Rapid) ab. Der PKW stand im öffentlichen Verkehrsraum in einer Seitenstrasse und hatte lt. Mietvertrag einen Steinschlag in der Frontscheibe. Am Auto angekommen konnte ich keinen Steinschlag mehr feststellen, sondern nur einen größeren Kratzer an der hinteren Stoßstange. Diesen fotografierte ich von einer Position hinter dem PKW links stehend. Er war gut auf dem Foto zu sehen und auch der Rest der Stoßstange wurde mit erfasst. Den Fehlerhaften Mietvertrag habe ich umgehend bei der Mietstation bemängelt. Woraufhin ich auf das Beiblatt zu Schäden im Handschuhfach des Autos verwiesen wurde. Hier war ein Schaden an der hinteren linken Stoßstange des PKWs vermerkt. Leider habe ich mir den PKW dann nicht noch gründlicher angeschaut. Nach einigen Tagen stellt ich an der hinteren Stoßstange eine Eindrückung fest. Ca. 10 cm neben der rechten Nebelschlussleuchte. Ich konnte mir den Schaden nicht erklären und

SCHLAGWORTE
habe die Mietstation in Dresden bei der Rückgabe darüber informiert. Ohne vorherige Abstimmung mit mir buchte Budget von meiner Kreditkarte neben der Wochenmiete einen Betrag für den vermeindlichen Kaskoschaden ab. Dieser wurde von mir umgehend reklamiert. Daraufhin erhielt ich eine Schadenskalkulation von Budget über Reperaturkosten von insgesamt 877 EUR Netto. Bei 975 EUR SB in der Kasko sollte ich demzufolge den Schaden ohne Anrechnung des Vorschadens voll bezahlen. Daraufhin habe ich mir am PC das Handyfoto nochmals detailiert angeschaut und musste feststellen, dass an der angelasstet Schaden bereits vorhanden war. Demnach ist er nicht während meiner Nutzung entstanden und ich hafte für diesen auch nicht. Die EXIF-Daten des Fotos haben eindeutig den Ort (GPS-Daten) und die Aufnahmezeit belegt. Das Foto habe ich ca. 5 Minuten nach Ausdruck u. Unterschrift des Mietvertrages in der besagten Seitenstrasse aufgenommen. Das Foto und auch Ausschnittsvergrößerungen habe ich online an 'customerservice.germany spider monkey bsc.avis-europe.com' geschickt und auch Einsicht in die Vorschadensunterlagen gefordert. Dort wird sicher auch durch Fotos belegbar der Schaden bereits zu sehen sein. Leider erhielt ich weder eine Antwort noch Einsicht in die Unterlagen, die meine Vermutung, dass mir dieser Schaden untergeschoben wird, belegen. Es wird seitens Budget fleißig weiter versucht bei mir "Abzukassieren". Diesen Vorgang nenne ich Betrug, da ich keinen Schaden verursacht habe und dies auch belegen kann!

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Meine Forderung an Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG: Klärung und Klarstellung des Sachverhaltes, Entlastung vom Schaden


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Kommentare und Trackbacks (5)


05.08.2016 | 08:30
von Dirk Hartmann | Regelverstoß melden
Hallo Marcel,
ich weis nicht welche Beweiskraft EXIF-Daten haben. Leider blieben jegliche Versuche im Vorfeld der Beschwerde eine Klärung mit Budget herbeizuführen erfolglos. (Seit 02.2016 versuche ich den Vorgang mit Budget direkt zu klären!) Bevor ich hier diese Beschwerde schrieb, habe ich die Fa. Avis Budget mehrfach aufgefordert mir das Schadensprotokoll des Vorschadens zugänglich zu machen. Erfolglos! Warum? Irgendwann, auch nach Rücksprache mit Schadensgutachtern einer Versicherung, kommt man dann zu dem Schluss, das hier doppelt abgerechnet werden soll. Zumal der mir in Rechnung gestellte Betrag weder mit dem Rep. gutachten noch mit meiner in der Kasko vereinbarten SB übereinstimmt. Auch das sollte mir Budget erklären, aber auch hier keine Antwort!
Bilder sind leider nicht besser, weil ich nur den offensichtlichen Schaden fotografieren wollte. In der Vergrößerung auf einem 22 Zoll Bildschirm ist an der strittigen Stelle etwas zu sehen, was auf den bereits vorhandenen Schaden hindeutet.
Ich kann letztlich immer noch den Rechtsweg beschreiten und gerichtlich dagegen vorgehen.

09.08.2016 | 17:01
von Dirk Hartmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.08.2016 | 21:03
von Dirk Hartmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.09.2016 | 10:58
von Dirk Hartmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.10.2016 | 15:38
von Dirk Hartmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Kontaktaufnahme durch AVIS Budget.


20.02.2017 | 12:18
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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