Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 584 Views | 27.07.2016 | 06:41 Uhr
geschrieben von Martin Stricker

Stromio GmbH (Kaarst)

Jedes Jahr dasselbe - STROMIO verschleppt Guthaben-Auszahlung

Bestell-/Kundennummer: 000121639741

Das dritte Jahr infolge verzögert Stromio bei mir die Auszahlung des Guthabens.

SCHLAGWORTE

Da Stromio in meinem Fall immer erst reagiert, wenn ich mich hier beschwere, ist es kein Wunder, wenn der Verdacht aufkommt, dass STROMIO das Herauszögern der Auszahlung von Guthaben in der Hoffnung der Kunde könnte es ja vergessen, mit voller Absicht betreibt.

Zwar steht standardmäßig in jeder Jahresabrechnung, dass das Guthaben binnen 14 Tagen auf das Konto überwiesen wird, jedoch ist STROMIO diesem Versprechen nicht ein einziges Mal nachgekommen.

Da mein Vertrag mit STROMIO eh bald ausläuft und ich bereits einen Vertrag bei einem günstigeren und vor allem kundenfreundlicheren Anbieter abgeschlossen habe, versuche ich, mich nicht übermäßig über die dubiosen Machenschaften von STROMIO aufzuregen.

Dennoch setze ich STROMIO eine Frist für die Erstattung des Guthabens bis zum 30.07.2016.

Im heutigen Bankgeschäft ist es keine Hexerei, Überweisungen in diesem Zeitraum zu veranlassen.

Und bitte, liebe Mitarbeiter von STROMIO, verschonen Sie mich mit vorgefertigten Antwortmails.

Sie sollten stattdessen lieber erklären, warum Sie Ihre Kunden immer wieder verärgern und Auszahlungen erst nach Beschwerden einleiten.

Das sind Sie Ihren Kunden schuldig.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: SOFORTIGE Überweisung des Guthabens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.07.2016 | 13:34
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass Ihr Guthaben wie in jedem Jahr, fristgemäß 14 Tage nach Erstellung der Verbrauchsrechnung auf Ihr Konto überwiesen wurde.

Diese 14 Tage müssen wir Ihnen zur Rechnungsprüfung gewähren, unabhängig davon, ob es sich um eine Guthabensauszahlung oder Nachzahlung handelt.

Da Ihre Verbrauchsrechnung am 13.07.2016 erstellt wurde, erfolgte die Auszahlung auf Ihr Konto mit heutigem Tag.

Eine vorsätzliche Zurückhaltung Ihres Guthabens weisen wir daher zurück.

Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes bitten wir Sie, den Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.07.2016 | 16:55
von Martin Stricker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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