Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 292 Views | 29.07.2016 | 16:03 Uhr
geschrieben von Torben Nils Von Spreckelsen

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Fehlende Gutschrift eines Gutscheins

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer 10277354

Unglaublich 3 Mal angerufen, 3 verschiedene Versionen, bisher immer noch keine Reaktion

Inkompetenz Hoch 10.

SCHLAGWORTE

Ich habe fast alle Wechsel Strom, Konto, Versicherungen, etc. über Check24 laufen lassen und habe nie Probleme gehabt.

Jetzt am 25.05.2016 eine Haftplichtversicherung abgeschlossen. Ich warte immernoch auf meinen Gutschein bzw. eine Rücküberweisung.

Am Telefon wird nur gelogen.

3 MAL angerufen und 3 verschiedene Versionen.

1. Anruf: 1. Version wird Ihnen bald überwiesen, dauert noch etwas.

2. Anruf: 2. Version, oh man hat es vergessen die Überweisung zu veranlassen, ich habe es jetzt für Sie veranlasst.

3. Anruf: 3. Version sehr unfreundlicher, dummer Berater, nach 2 Minuten hatte er meinen Namen gefunden, obwohl ich ihm die Auftragsnummer mitteilte. Danach musste ich mir Belehrungen anhören. Sein Name ist: Dieter Ohland

Zuerst hiess es, der Fall würde noch bearbeitet. Und er erzählte mir wie das abläuft.

Als ich dann sauer wurde, sagte er mir folgendes.

Er sagte mir: "Sie haben doch sicherlich eine Email erhalten, in der Sie uns Ihre Kontodaten mitteilen müssen. "

Ich sagte nein.

Dann werde ich das für Sie sofort veranlassen.

Leider ist mal wieder nichts passiert.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Überweisung des Gutscheins und einen weiteren Gutschein für den Ärger


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.07.2016 | 16:03
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr von Spreckelsen,

danke, dass Sie sich nochmals an uns wenden.

Zunächst das Wichtigste: Ihr Gutschein ist seit dem 25.05.16 korrekt in unserem System vorgemerkt und wird in Kürze auf Ihrem Konto eingehen. Für die fehlerhaften Informationen bei Anruf 2 und 3 entschuldigen wir uns. Wir werden prüfen, wie es dazu kommen konnte.

Wir können verstehen, dass der Prozess zur Gutscheinauszahlung von außen manchmal sehr langwierig wirkt. Die Auszahlung des Gutscheins ist an den erfolgreichen Abschluss eines Versicherungsvertrags geknüpft. Daher müssen wir mit der Auszahlung abwarten, bis wir von der Versicherung die Rückmeldung haben, dass der Vertrag zustande gekommen ist, bezahlt wurde und auch nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wurde. Das zieht den Prozess in die Länge, ist aber notwendig, um Missbrauch zu verhindern.

Um Irritationen bei unseren Kunden zu vermeiden, weisen wir hierauf immer in unseren Bestätigungs-Emails hin. Wenn Sie in Ihre Bestätigungs-Email vom 25.05.16, 20:36 h, schauen, finden Sie unter der Überschrift „Ihr eingelöster Gutschein“ folgenden Hinweis: „Auszahlung: spätestens 4 Monate nach Versicherungsbeginn und Zahlung Erstbeitrag“. Gleiches steht in den Teilnahmebedingungen des Gutscheins ( https://kundenbereich.check24.de/werbeaktionen/teilnahmebedingungen-gs486.html): „7. Die Auszahlung des Gutscheins erfolgt, wenn der Versicherer die Zahlung des Erstbeitrags bestätigt hat und die Widerrufsfrist abgelaufen ist, so dass das Zustandekommen des beantragten Vertrags nachhaltig sichergestellt ist. Der Auszahlungszeitpunkt kann je nach gewähltem Versicherungsunternehmen und Versicherungsbeginn variieren. Beim Abschluss einer Auto-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Risikolebensversicherung kommt es üblicherweise frühestens zwei Monate nach gewähltem Versicherungsbeginn zu einer Auszahlung. “

Wichtig ist: Auch wenn es manchmal etwas dauert, die Gutscheine werden immer vollständig und korrekt ausgezahlt und in der Regel sind wir schneller als diese Zeitangaben. Bei Ihrem Antrag hat es dieses Mal leider etwas gedauert und telefonische Fehlauskünfte gehen natürlich gar nicht. Hierfür möchten wir uns entschuldigen.

Freundliche Grüße

Ihr CHECK24 Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


29.07.2016 | 16:50
von Torben Nils Von Spreckelsen | Regelverstoß melden
1. Es wurde nicht korrekt erfasst, da beim ersten Mal der Gutschein gar nicht im System war.

2. Ich habe den Gutschein bei meinem ersten Anruf nochmals buchstabiert und er wurde dann manuell hinterlegt.

3. Warum hat es dann denn länger gedauert als normal?

4. Ein sehr schwaches Bild, und warum wird mir kein Gutschein als Wiedergutmachung gutgeschrieben?

01.08.2016 | 23:28
von Torben Nils Von Spreckelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich muss jetzt also mein eigentlich schon gekündigtes Girokonto jetzt länger aufrechterhalten, damit ich die Zahlung erhalte? Es fallen zusätzliche Kosten von 10 Euro an. Ich bitte diese zu erstatten.


03.08.2016 | 10:58
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr von Spreckelsen,

zu Ihrem Punkt 1) : Der Gutschein wurde direkt beim erstmaligen Abschluss am 25.05. im System erfasst. In Ihrem Posteingang werden Sie eine Bestätigungsemail vom 25.05., 20.36 h, von CHECK24 finden in der die Einlösung Ihres Gutscheins samt Gutscheinnummer bestätigt wird. Seitdem haben wir Ihren Antrag mit dieser Gutscheinnummer im System

zu Ihrem Punkt 2) : Am 13.07. hat eine Mitarbeiterin von uns den Gutschein-Code nochmals von Ihnen aufgenommen. Sodann hat Sie an Ihrem Antrag einen zusätzlichen Kommentar hinterlegt in dem Sie nochmals den Code genannt hat und darauf hingewiesen hat, dass unbedingt auf eine schnelle Auszahlung zu achten ist sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

zu Ihrem Punkt 3) Bis wir Rückmeldung von der Versicherung haben und die Widerrufsfrist verstrichen ist rechnen wir mit mindestens 2 Monaten, maximal 4 Monaten. Das versuchen wir allen Kunden mitzuteilen (z. B. in der oben genannten Email). Häufig geht es schneller, aber leider nicht bei allen Versicherungen/ Abschlüssen.

zu Ihrem Punkt 4) Sie haben mit einem Gutschein den Vertrag abgeschlossen. Die Gutscheinauszahlung trifft noch diese Woche auf Ihrem Konto ein – wenn Sie nicht sogar bereits dort verbucht ist. Damit fand die Auszahlung 2 Monate und ein paar Tage nach Versicherungsbeginn statt. An zahlreichen Stellen weisen wir darauf hin, dass die Auszahlung mindestens 2, maximal 4 Monate nach Versicherungsbeginn erfolgt, so z. B. in der oben genannten Email. Warum das so ist versuchen wir ebenfalls zu erklären (Bestätigung von der Versicherung und Ablauf der Widerrufsfrist notwendig zum Schutz vor Missbrauch). Die Auszahlung Ihres Gutscheins hat doch damit vollständig, korrekt und innerhalb der geplanten Frist stattgefunden, oder?

zu Ihrem Punkt wg. des Girokontos: Die Fristen für die Auszahlung der Gutscheine kommunizieren wir sehr aktiv. Bei der Überweisung verwenden wir die Kontodaten die Sie uns nennen. Gerne können Sie diese Daten jederzeit ändern.

Freundliche Grüße

Ihr CHECK24 Team



06.08.2016 | 19:29
von Torben Nils Von Spreckelsen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich kann die Begründung zwar nicht verstehen. Es sind 14 Tage nach Vertragsabschluss und es sollte innerhalb von 40 Tagen gelöst worden sein. Das Geld ist jetzt nach 60 Tagen auf meinem Konto.


24.12.2018 | 00:33
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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