Vodafone GmbH (Köln)
Nichteinhaltung einer Garantie gegen Lackdurchrostung
1999 kaufte ich einen Ford Focus Turnier Ghia mit einer "Garantie gegen Durchrosten": "Zusätzlich zu Ihrer Neuwagen-Gewährleistung erhalten Sie ab Gewährleistungsbeginn bei dem Modell Ford Focus zwölf Jahre Garantie gegen Durchrosten von Karosserieteilen - ohne Kilometerbegrenzung und ohne spezielle Nachprüfungen oder Nachbehandlungen. Sollten in dieser Zeit, aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern, Durchrostungsschäden ... an Karosserieteilen auftreten, verpflichtet sich Ford zum Ersatz dieser Schäden unter folgenden Bedingungen:
Es haben sich bereits 1 ReclaBoxler angeschlossen.
Der Schaden wurde nicht durch mangelnde Pflege oder äußere Beschädigungen verursacht.
Beschädigungen des Korrosionsschutzes wurden unverzüglich beseitigt."
Nun, treten seit einiger Zeit rund um eine verchromte Zierleiste an der Heckklappe Lackblasen auf, die lt. Aussage eines KFZ-Meisters und eines Autolackierer-Meisters auf alle Fälle von innen kommen. Auch das Ford Markenzeichen wird von innen befallen. Außerdem sehen die Nummernschildbeleuchtungen grünlich aus, was auf eindringendes Wasser - wohl durch die Bohrungen für die Schrauben, mit denen die Zierleiste befestigt ist, schließen läßt.
Außerdem scheint diese Leiste, die man bei jedem Öffnen und Schließen der Klappe anfassen muß, auf dem darunterliegenden Lack der Klappe zu scheuern und damit zu Beschädigungen des Lacks zu führen. (Allein innerhalb von etwa vier Wochen konnte ich sechs Focusfahrzeuge mit einem derartigen Schaden fotografieren. Außerdem fand ich acht Meldungen in Foren, die über Korrosion an Heckklappen von Fofos berichten. Dazu muß man wissen, daß Ford bei Fofos ab Neuzulassung März 2002 eine Korrosionsschutzkontrolle eingeführt hat.
Auf meine Reklamation beim örtlichen Ford-Vetreter erhielt ich die Absage: "Der Kunde ist seiner Sorgfaltspflicht zur Fehlerminderung (Schadensminderungspflicht) in der Vergangenheit nicht nachgekommen - siehe Serviceheft." Was wohl sagen soll, daß ich die pflichgemäßen Inspektionen nicht bei Ford, sondern bei einem "freien" Betrieb durchführen und dokumentieren ließ.
Laut der gültigen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung ist das wohl auch in Ordnung, da die Firma Ford an die ich mich dann wandte, darauf nicht einging, sondern per Ferndidagnose aus Köln zu folgendem Schluss kam: "Somit ist der aufgetretene Schaden eindeutig auf mangelnde Pflege zurückzuführen."
Da auch verbreitet über Korrosion an Türen, Hauben und Klappen dieses Fahrzeugs diskutiert wird, nahm ich das zum Anlaß auf meine gründliche Pflege des Fahrzeugs hinzuweisen, da an meinem Focus die Schäden - von innen kommend - wirklich nur an der Heckklappe auftreten.
Außerdem fand ich in Internetforen etwa zehn Hinweise, daß Ford in solchen Fällen Schäden auf Garantie ersetzt hat. Auch wenn man nicht alles glauben muß, was da geschrieben wird, kann nicht alles an den Haaren herbeigezogen sein.
Also, wieder ein Schreiben mit der ganzen Argumentation und Fotos an Ford. Darauf erhielt ich die kurze und knappe Antwort: "Für uns haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben, so daß die getroffene Entscheidung unserer Fachabteilung bestehen beibt."
Ich fasse noch einmal zusammen: Die Schäden werden nicht durch mangelnde Pflege oder äußere Einwirkungen verursacht, da sie von innen kommen. Und der Korrosionsschutz wurde nicht beschädigt, da man an dieser Stelle der Heckklappe nur daran kommt, wenn man die Innenverkleidung abnimmt. Ich habe also die Garantiebestimmungen eingehalten.
Kann Ihnen nur eines empfehlen: "Fort mit Ford!"
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Cappo
Hier würde ich an Ihrer Stelle noch mal gezielt nachfragen.
LG
Edewolf
Fordwerkstätte in Mosbach reklamiert und bis heute keine Antwort erhalten. Wer hat gleiche Erfahrungen mit Ford-Werkstätten gemacht? .
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst