351 Views | 04.08.2016 | 19:00 Uhr
geschrieben von Volker Lemberg

First Umzugslogistik (Köln)

Nichteeinhaltung Liefervertrag / Verweigerung Schadensanspruch

Unfassbare Kommunikation, Beschädigung Ware, Weigerung Schadensregulierung

Sachverhalt: Vertraglich vereinbart war eine Teillieferung zum 1.7. 2016 von Düsseldorf nach Spanien.

SCHLAGWORTE

Wir sind nach Spanien angereist, um den Umzug am 1.7.2016 in Empfang zu nehmen. Uns wurde am 1.7. (!) mitgeteilt, dass es Verzögerungen gibt und die Lieferung erst am 3.7. erfolgen kann.

Wir mussten leider aus beruflichen Gründen wieder nach Deutschland zurück kehren und haben einen Onkel mit dem Empfang beauftragt. Dieser hat die Lieferung nur entgegen genommen. Nach einem Monat sind wir nun vollständig umgezogen, wieder in Spanien und stellen Beschädigungen fest. First Umzugslogistik Herr L. sagt, dass die Reklamation zu spät ist und man nichts mehr machen kann….

Art der Kommunikation und Unfreundlichkeit von Herrn L. sind unfassbar und ich hoffe, dass Sie nie wieder First Umzugslogistik vermitteln werden.

>Ich werde gegen First Umzugslogistik Anzeige erstatten und eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen.

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Meine Forderung an First Umzugslogistik: Erstattung des beschädigten Eames Designersessels (Wert >6000€)


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


12.08.2016 | 11:04
von Volker Lemberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurde im Anschluss an meine Beschwerde von der Firma Vertragsbruch wegen Nichteinhaltung der Verschwiegenheit vorgeworfen! Das Verhalten zeigt ein weiteres Beispiel über das Geschäftsgsgebaren der Firma.




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