Durch KIENAST Schuhhandels endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 4350 Views | 11.09.2009 | 08:30 Uhr
geschrieben von Pia R.

KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)

Reklamation bei Kienast - zehn Wochen nach Kauf unmöglich

Ich habe mir Schuhe gekauft. Wie einige wissen, nutze ich diese gar nicht. Nur zum Autofahren und dann, wenn sie nötig und Vorschrift sind. Also, zum Beispiel im Freizeitpark war das der Fall.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 12444 thumb
3 Bilder

Ich kaufte die Schuhe ca. 2 1/2 Monate vorher bei Street. Erst lösten sich die Verstrebungen, siehe Foto. Die Filiale lehnte eine Reklamation ab, das sei kein Mangel. Dann löste sich das Innenfutter. Reklamation im Handel abgeleht, kein Mangel. Und als ich dann im Urlaub war, löste sich die Sohle von den Schuhen und das auf BEIDEN Seiten (siehe Fotos).

Ich ging dann damit in die Street Filiale, die schickten es ein, Kienast (die betreiben Street, ABC Schuhe, ect pp.). Ich bekam eine Antwort von Street: Wir haben Ihre obige Reklamtion durch unsere Verkaufsstelle in X erhalten und bedauern es sehr, dass Sie Grund zur Reklamtion haben. Sie beanstanden, dass bei beiden Schuhen die Decksohle eingebrochen ist (das ist mir bis dato gar nicht aufgefallen), sich das Obermaterial ablöst und die Blattverzierung defekt ist.

Wir können keinen Materialfehler oder Verarbeitungsfehler feststellen und müssen daher davon ausgehen, dass die von Ihnen genannten Defekte aufgrund des Verschleißes entstanden sind. Die Schuhe machen einen verschlissenen Eindruck und ungepflegten Eindruck (stimmt, ein bisschen Schuhcreme hätte es verhindert, das die Schuhe auseinander fallen) und wir bitten um Verständnis, dass wir auch seitens des Gesetzgebers auf Verschleiß und Eigenverschulden keine Gewärleistung geben können und somit Ihre Reklamation ablehnen müssen. Bitte bedenken Sie, dass jeder Schuh einer gewissen Pflege bedarf.

Wir senden Ihre Schuhe an die obige Verkaufsstelle zurück. Hier stehen sie in ca. zehn Werktagen für sechs Wochen zu Ihrer Verfügung. Um Ihnen entgegen zu kommen, möchten wir Ihnen anbei einen Rabattgutschein in Höhe von 20% überreichen, den Sie beim nächsten Kauf verrechnen lassen können.

SAMMELBESCHWERDE
Möchten Sie sich dieser Beschwerde anschließen?

Es haben sich bereits 4 ReclaBoxler angeschlossen.

Ich zeige euch mal den Schriftwechsel:

"Ich habe mich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser sagte mir folgendes:
1.) der Handel ist für Reklamationen zuständig. Ich hätte mich NICHT auf das Einschickprozere einlassen müssen
2.) Ist es im GESETZ vorgesehen, dass der Käufer innerhalb von zwei Jahren einen Gewärleistungsanspruch gegenüber dem Händler hat. In den ersten sechs Monaten geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel schon bei Auslieferung/Kauf vorlag. Erst DANACH gilt die Beweisumkehr.
3.) Das Zusenden eines Einkaufsgutscheins ist nicht zulässig.

Da der erste Mangel bereits nach einer Woche auftauchte (Nieten lösten sich) und der Handel sich weigerte die Reklamtion anzunehmen, gehe ich von einer gewissen Firmenpolitik aus, die darauf abzielt, den Kunden abzuwimmeln, hinzuhalten und darauf zu bauen, dass der Kunde nicht über seine Rechte Bescheid weiß. Ebenso die Aussage im Geschäft: "Ich nehme die mal an, aber ich glaube nicht, dass das anerkannt wird. Wenn doch, bekommen Sie einen Warengutschein." Zudem habe ich persönlich nichts beanstandet.

Fakt ist:
-Nach einer Woche lösten sich die Nieten, eine Nachbesserung wurde von Seiten der Street Filiale abgelehnt.
-nach 2 weiteren Tagen löste sich das Leder auf dem Fussbett, hier wurde ebenfalls eine Nachbesserung von Seiten der StreetFiliale abgelehnt.

SCHLAGWORTE

Ich bin dann für fünf Wochen in den Urlaub gefahren und dieser Zeit hatte ich die Schuhe nur beim Autofahren, sechs Tage in einem Freizeitpark an. Bereits am ersten Regentag lösten sich bei beiden Schuhen die festgeklebte Sohle. Da ich keine anderen Schuhe dabei hatte, musste ich weitere fünf Tage die Schuhe tragen.

Ich frage Sie inständig, wozu Schuhe dienen sollen, wenn sie nicht einmal einen Regenschauer aushalten. In diesem Sinne bitte ich Sie freundlich mir den Kaufbetrag von 39,95 € auf folgendes Konto bis zum 04.09.2009 zu überweisen: xxx. Daraufhin ein Schreiben, das Ihnen die Zeit bis zum 04. nicht reicht, ich daraufhin eine Fristverlängerung bis zum 14. gegeben.

Gestern kamen dann meine Schuhe zurück, inkl. mit einem netten Schreiben: Wir haben Ihre Schuhe heute für eine erneute Überprüfung aus unserer Filiale in X erhalten. Sie beanstanden den allgemeinen Zustand Ihrer Schuhe. Die Schuhe machen einen extrem staken verschlissenen Eindruck, so dass wir hier nicht von einer sachgerechten Nutzung der Schuhe ausgehen können. Das Ober- sowie Futtermaterial sind aufgequollen, was auf eine mehrmalige, komplette Durchnässung des Materials schließen lässt.

Mehrer Nähte weisen erhebliche Defekte auf, welche, sofern diese durch einen frühzeitigen Verschleiß entstanden wären, deutlich früher hätten reklamiert werden müssen. Die Schuhe wurden jedoch trotz sich lösender Nähte über einen längeren Zeitraum weiter getragen, so dass nun irreparable Schäden entstanden sind. Hierfür können wir keine Gewärleistung übernehmen.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Reklamation weiterhin ablehnen und senden Ihnen Ihre Schuhe mit gleicher Post zurück.


Wenn man bei Google mal Reklamation und Kienast eingibt, bekommt man so einige nette Dinge zu lesen. Die Verbraucherzentrale sagt, ich könne einen Gutachter beauftragen, einen Rechtsanwalt und klagen. Tolle Wurst, macht auch jeder und das ist scheinbar der Hintergrund dieser Aktionen. Das macht mich wirklich so wütend.

Ich kaufe mir einmal im Jahr neue Schuhe. Nie hatte ich Probleme. Ich trage sie eben nur, wenn es Vorschrift ist, sonst trage ich auch bis in den November rein keine Schuhe. Ich würde mir gar keine mehr kaufen, wenn ich sie eben nicht zum Auto fahren bräuchte. Und dann sehen sie nach drei Monaten so aus?

Mein daraufhin gekaufter (hochwertiger Ersatz, gleicher Preis, gekauft im Fachhandel) sieht immer noch Topp nach drei Monaten aus. Komisch, oder? Und der ist definitiv länger und öfter getragen worden, uns sogar im Regen. ;-)

Ich weiß auch von einer Freundin, dass Deichmann alles zurücknimmt, auch noch nach den ersten sechs Monaten. Meinen Kindern kaufe ich nur Schuhe im Fachhandel. Dort gab es einmal ein Problem mit der Verarbeitung von einem Sandalen Paar und ohne Probleme wurde erst versucht den Mangel zu beseitigen und später wurde uns ohne Probleme, als der Mangel immernoch bestand, das Geld zurückerstattet.

Das ärgert mich so sehr. Dass uns als Verbraucher zwar Rechte zustehen, aber wir die gar nicht durchsetzen können. Auf die Frage hin, ob etwas Schuhcreme den Zustand verbessert hätte, und was denn bestimmungsgemässer Gebrauch von Schuhen sei, bekam ich übrigens keine aussagekräftige Antwort.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG: Rücknahme oder Nachbesserung nach geltendem deutschen Recht ohne Ausreden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.09.2009 | 15:00
Firmen-Antwort von: KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG
Abteilung: Warenprüfung

Sehr geehrte Frau R.,

gern nehmen wir die Gelegenheit wahr Ihnen bezüglich Ihrer getätigten Reklamation eine erneute Stellungnahme zukommen zu lassen.

Auf telefonische Nachfrage in unserer Filiale in Nienburg konnte uns nach diesem Zeitraum keine Auskunft darüber erteilt werden, ob und wann Sie die Filiale bezüglich Ihres Defektes aufgesucht haben. Gern hätten Sie uns auch schon damals kontaktieren können. In diesem Fall hätten wir zentralseitig versucht Ihnen weiter zu helfen. Unumstritten ist jedoch die Tatsache, dass Sie die Schuhe, trotz Defekt (???) weiter getragen haben.

Auf Grund des momentanen Zustandes Ihrer Schuhe können wir jedoch nicht davon ausgehen, dass die Defekte auf einen Material- bzw. Verarbeitungsfehler zurück zu führen sind. Vielmehr liegt hier eine deutliche Überstrapazierung vor. Die Schuhe sind augenscheinlich nicht, wie von Ihnen beschrieben, in 10 Wochen ausschließlich zum Autofahren und im Freizeitpark getragen worden. Wie Sie an Hand der Bilder nachvollziehen können sind diese Schuhe seit dem Kauf am 11.05.2009 mehrmalig getragen worden. Hierfür spricht, dass auch bereits die Absätze erheblich (schräg) abgelaufen sind (s.H. Bild 7).

Auf Grund der Abriebsspuren auf dem Obermaterial (Bild 1, Verblassungen) können wir auch ein versehentlich, mehrmaliges Anschlagen der Schuhe nicht ausschließen.

Bezüglich des von Ihnen kritisch angeführten Argumentes der Pflege müssen wir Ihnen mitteilen, dass hiermit nicht nur ein "cremen" der Schuhe gemeint ist. Schuhe, insbesondere aus Leder, benötigen immer ausreichend Zeit um auszulüften und auszudünsten. Da die Schuhe über einen längeren Zeitraum Tag täglich getragen wurden und zusätzlich nach einer vollkommenen Durchnässung (Regen) keine Zeit zur Regenaration hatten, haben die Schuhe weitere irreparable Schäden genommen. Sofern das Leder noch durchnässt ist, ist dieses Material anfällig für Defekte und kann sich zusätzlich verziehen. Dies ist eine natürliche Eigenschaft dieses Naturproduktes. Aus diesem Grund sollten Schuhe jeden Tag gewechselt werden.

Wir bitten aus diesen Gründen um Ihr Verständnis, dass wir nach wie vor Ihre Reklamation nicht anerkennen können. Wir haben Ihnen breits mit Schreiben vom 14.08.2009, als Zeichen unseres Entgegenkommens, einen Rabattgutschein in Höhe von 20 % (bei Neukauf) zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG
Sven Wendemuth
Leiter Abt. Warenprüfung
Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (27)


11.09.2009 | 13:11
von Redaktion ReclaBox | Regelverstoß melden
 spider monkey Kienast:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie haben uns kontaktiert und um die Veröffentlichung von Bildern in der Firmenantwort gebeten. Wir haben Ihre Anfragen bereits 2mal per Email beantwortet, offensichtlich sind diese Antworten jedoch nie bei Ihnen angekommen, weshalb wir Ihnen nun auf diesem Wege die Antwort zukommen lassen möchten: Schauen Sie selbst sich bitte das beigefügte Bild an (eine Email von 2 versendeten). Genau wie wir diese jetzt bei der Beantwortung ihrer Anfrage tun, können sie hier einfach einen Kommentar schreiben und Bilder dazu hochladen. Bei der Firmenantwort selbst ist dies noch nicht möglich, wir arbeiten aber daran. Ihr Kommentar wird dann anschließend von uns als Firmenantwort grau hinterlegt.

Wir hoffen, Ihr Problem gelöst zu haben.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 12468 teaser


11.09.2009 | 15:01
von Kienast Schuhhandels. GmbH & C...
Anbei, wie bereits in der Firmenantwort angekündigt, werden hier die uns vorliegenden Lichtbilder veröffentlicht.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 4 Bilder
1 reclabox beschwerde de 38435 teaser 2 reclabox beschwerde de 38435 teaser 3 reclabox beschwerde de 38435 teaser 4 reclabox beschwerde de 38435 teaser


11.09.2009 | 15:02
von Kienast Schuhhandels. GmbH & C...
Unumstritten ist jedoch die Tatsache, dass Sie die Schuhe weiter getragen haben.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 3 Bilder
1 reclabox beschwerde de 38434 teaser 2 reclabox beschwerde de 38434 teaser 3 reclabox beschwerde de 38434 teaser


11.09.2009 | 20:15
von Pia R. | Regelverstoß melden
Ich möchte von Ihnen lediglich EINEN Punkt wissen: Bitte, halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen und erbringen MIR den Beweis, dass die Schuhe bei Übergabe mangelfrei waren. D.h., dass die Blattverzierung intakt war und dass die Verklebung des Obermaterials mit der Sohle in Takt war.

Diesen Beweis müssen SIE mir als Kunde in den ersten sechs Monaten erbringen und erst Recht nach den ersten zehn Wochen. Ansonsten halten SIE sich nicht an das geltende Gesetz.

12.09.2009 | 08:49
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Sogar ich als Laie sehe, dass diese Schuhe übermässig strapaziert wurden und nicht nur zum Autofahren. Hier versucht ganz offensichtlich jemand auf Kosten von Kienast zu neuen Schuhen zu kommen. Wenn die Mängel schon von vornherein ersichtlich waren, was Sie ja in Ihren letzten Kommentar behaupten, warum haben Sie die Schuhe denn überhaupt gekauft? Ich glaube nicht, dass Gewährleistungsrecht auch im Falle von Verschleiß greift. Das Rabattangebot der Firma finde ich in diesem Fall äußerst großzügig.

12.09.2009 | 10:48
von Pia R. | Regelverstoß melden
Nur zum Autofahren und dann, wenn sie nötig und Vorschrift sind. Also z. B. im Freizeitpark war das der Fall.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :-) Wo steht dort, dass die Schuhe NUR zum Autofahren getragen wurden? Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Händler dem Kunden den Beweis erbringen muss in den ersten sechs Monaten. Daher erwarte ich von Firma Kienast einen Beweis, dass die Sache mangelfrei bei Übergabe war.

Ein Mangel kann sich auch erst später zeigen, z. B. wenn nach einem Regen anfängt sich, die Sohle von Schuhen zu lösen, oder nach nur einer Woche die Pailetten abfallen, oder wenn der Fernseher beim Anschluss an einen DVD Player den Geist aufgibt.

Ich wollte nie etwas von Firma Kienast, was die gesetzliche Regelung übersteigt, auf einen 20% Gutschein kann ich verzichten. Ich möchte, dass der Mangel beseitigt wird (dieses wurde bereits 2x abgelehnt) oder alternativ mein Geld zurückerstattet wird. So, wie es das Gesetz vorsieht. Ich möchte nicht wieder Schuhe bei Firma Kienast kaufen, die nach zehn Wochen "überansprucht (laut Aussage des Vertriebes)" werden, wo sonst Schuhe anderer Marken/Hersteller Jahre lang halten und das bei gleicher Pflege, gleicher Handhabung etc.

13.09.2009 | 09:04
von Anna Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo,
warum hält sich Kienast nicht an die gesetzliche Regelung? Stand auf dem Beipackzettel der Schuhe, dass sie nur in Watte eingepackt benutzt werden dürfen?
Ratlose und verwunderte Grüße,
Anna

13.09.2009 | 10:12
von ReclaBoxler-4759751 | Regelverstoß melden
 spider monkey Anna Schmidt
Weil die Herstellergarantie bei solchen Verschleißerscheinungen nicht greift. Egal ob Schuhe, Bremsbeläge oder Reifen etc. Anhand der Bilder sieht man deutlich, dass die Schuhe anscheinend Tag und Nacht getragen wurden. Ich würde mich schämen, dies dem Verkäufer anzulasten.

13.09.2009 | 14:35
von ReclaBoxler-3424411 | Regelverstoß melden
Ich habe neulich Schuhe in die Mülltonne geworfen, die ganz genau so ausgesehen haben, allerdings lagen die 20 Jahre in einem feuchten Keller. :-)

13.09.2009 | 16:35
von ReclaBoxler-7427011 | Regelverstoß melden
Selbst, wenn sie zehn Wochen lang Tag und Nacht getragen wurden, dürfen Schuhe nicht so ausehen, wie diese auf den Bildern.

Es ist sicher nachgewiesen, wann die Schuhe gekauft wurden. Das zeigt die Qualität der Schuhe.

13.09.2009 | 17:35
von Anna Schmidt | Regelverstoß melden
Ich habe viele Schuhe, die ich sehr oft trage, auch bei Regen und Matschwetter, die sehen nicht so aus. Ok, bei Kienast habe ich noch nie gekauft und das habe ich auch nicht vor. :o) Aber Fakt ist doch: Wenn Schuhe - also ein Gegenstand, der dazu da ist, mit harten Dingen wie Asphalt, Steinen etc. in Berührung zu kommen nach zehn Wochen so aussehen, dann unterstelle ich mal einen Materialfehler. Und als Verkäufer würde ICH mich schämen, meinen Kunden einen solchen Spießrutenlauf machen zu lassen. Unglaublich. Und den Gutschein finde ich unmöglich - auch bei noch so großer Ermäßigung - nochmal Schuhe in solch einem Laden kaufen, die dann nach kurzer Zeit so aussehen.

14.09.2009 | 12:05
von Petra | Regelverstoß melden
Wenn man mit seinen Sachen vernünftig umgeht, sehen sie auch nicht nach so kurzer Zeit so aus. Man sieht ja, dass die Schuhe anscheinend ein bisschen öfter als zum Autofahren und im Freizeitpark getragen wurden. Meine Schuhe von Sreet sehen nach zehn Wochen nicht so aus.

14.09.2009 | 16:59
von Pia R. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


14.09.2009 | 17:04
von ReclaBoxler-9419111 | Regelverstoß melden
Mein Auto von Opel hat auch keinen Motorschaden, obwohl ich den schon 15 Jahre fahre. Der meines Nachbarn schon, und das nach zehn Wochen. Da ist er wohl nicht pfleglich mit seinem Auto umgegangen.

Es gibt immer "Montagsmodelle". Aber der Händler darf keine Reklamation verweigern, um beim Autobeispiel zu bleiben, er muss den Motorschaden reparieren, auch wenn der Kotflügel eine Beule hat und die Sitzpolster flecken.

14.09.2009 | 21:46
von ReclaBoxler-3510420 | Regelverstoß melden
Ich würde mich persönlich schämen so vergurkte Schuhe noch abzugeben. Das sieht doch jeder, wie damit umgegangen wurde.

 spider monkey opelliebhaber: Wenn dein Nachbar jedoch zehn Wochen mit seinem Opel immer im zweiten Gang gefahren ist, 100 km/h und das bei 6000 Umdrehungen, dann ist auch der Motor nach zehn Wochen hin und dafür ist er allein verantwortlich. Jetzt denk mal nach.

15.09.2009 | 07:54
von ReclaBoxler-4614710 | Regelverstoß melden
Dann wird Opel das dem Kunden nachweisen müssen.

15.09.2009 | 09:22
von ReclaBoxler-5427426 | Regelverstoß melden
Ich bin Freiberufler und man versucht mich gerne in Haftung zu nehmen. Erfahrungsgemäß lehnt die Haftpflichtversicherung die Regulierung ab, wenn der Kunde nicht unverzüglich einen Schaden meldet und seiner Schadensminderungspflicht nicht nachkommt.

Da hier die Schuhe nicht gleich am ersten Tag des Defekts reklamiert wurden; sondern weitere fünf Tage genutzt wurden, habt man vor Gericht ganz schlechte Karten. Der Schuhträger hat aktiv für einen weitere Verschlechtung der Schuhe gesorgt, in dem er Sie weiterbenutzt hat. (Evtl. hätte er sich Ersatzschuhe bei der Caritas, Kirche etc. holen müssen.) Der Schuhträger hat eine Schadenminderungspflicht. Wie ist er dieser nachgekommen?

Die Kulanz der Firma ist sehr großzügig. Das hätte ich nie gemacht.

21.09.2009 | 18:48
von Pia R. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.09.2009 | 18:48
von Pia R. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


27.09.2009 | 06:56
von Pia R. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.


16.11.2009 | 10:43
von Frank M. Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Das ist offensichtlich die übliche, dazu ganz miese Tour der KIENAST GmbH mit Kunden bzw. mit den Reklamationen selbiger umzugehen - Abstreiten, Abwimmeln, dem Kunden den schwarzen Peter zuschieben und als "generöse" Geste - einen "Stillhalte" Gutschein obendrauf. Habe gerade das gleiche Problem mit diesem Verein.

Am 20.12.2008 habe ich bei STREET zwei Paar Schuhe gekauft - ein Paar Einlauf-Schuhe, also Leder-Sportschuhe (gedacht als Arbeitsschuhe), und ein Paar robuste Leder-Halbschuhe für die kältere Jahreszeit. Letztere wurden von mir nur wenig getragen (April - Oktober nicht), weil - "Winterschuhe" und dann nur an Wochenenden. Nun fangen diese an, meine Socken zu fressen.

Ursache: Innenfutter des Oberleders ist aufgedröselt. Hab´s am 2.11. in der Filiale reklamiert und nun Antwort, am 13.11. von KIENAST erhalten - bis auf klitzekleine Abweichungen - genau der gleiche Text wie bei Pia. R.

Die Reklamationen, KIENAST-Schuhe betreffend, sind ja, wie man hier und auch in anderen Foren erkennen kann, recht zahlreich. Und wie die Verantwortlichen darauf reagieren, ist augenscheinlich.

Wenn alles vorbei ist, mache ich ´nen großen Bogen um alles, was mit KIENAST oder STREET zusammenhängen könnte.

Frank M.

25.11.2009 | 11:53
von Jens Westerburg | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Pia R.,
so, wie ich das auf den Fotos als LAIE sehen kann, sollten Sie lieber nicht auf Beweise pochen. Ein Gutachten, welches den ersten Eindruck ziemlich sicher bestätigen wird, kostet schnell mehrere tausend Euro und die Kosten tragen Sie (wenn es um Verschleiß oder Überstrapazierung geht).
Also, mir ist es egal, aber meine Schuhe sehen nicht mal so mitgenommen aus, wenn sie zwei Jahre alt sind, und ich laufe sehr viel.

14.12.2009 | 18:16
von Kirstem A. | Regelverstoß melden
Also, ich arbeite selber im Schuhandel (gelernt Rechtsanwaltsfachangestellte) und muss ehrlich sagen, ich habe ja schon viel gesehen, aber die Schuhe sind sowas von getragen und ungepfelgt.
An Hand der Decksohle sieht man schon den Verschleiß. Schweißränder auf der Decksohle zeigen doch eindeutig das Barfußtragen und das passiert so nicht beim Autofahren. Die Sohle scheint auch schon recht abgetragen zu sein...

Gewährleistung heißt doch nicht: Ich kann die Schuhe behandeln "wie Sau" und hol mir dann einfach ein neues und mein, es ist ein Materialfehler.

Der Gutschein ist schon ziemlich großzügig.

07.05.2010 | 14:37
von Katherine Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Habe den gleichen Brief bekommen. Bei mir waren es 80 € teure Stiefel, die ebenfalls kaum genutzt und auch noch keine sechs Monate alt waren. Sehr ärgerlich! Niemals wieder kaufe ich bei dieser Firma!

29.12.2011 | 23:02
von Heike Jestram Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Habe auch Schuhe gekauft, wohlgemerkt Winterschuhe, die schon einen leichten Nieselregen nicht überstanden. Was soll ich damit im Schnee? Habe die Schuhe nur einmal getragen, nasse Füße gekriegt und wollte sie zurückgeben. Rückgabe wurde verweigert.

30.12.2011 | 07:45
von ReclaBoxler-4513541 | Regelverstoß melden
Da hilft nur auf Firmen auszuweichen die ihrer gesetzlichen Gewärleistungspflicht nachkommen!

Ich trage nach diesem Erlebnis nur noch (ein Paar; ) ) Danish duckfeet.

Die Sohle muss jetzt mal erneuert werden (kleiner Unfall) aber das macht der Schuster ohne Probleme. Bei den hier genannten Schuhen kräuselt es ihm doch nur die Fußnägel.

25.01.2012 | 16:57
von Nina Willeke Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Hallo,
habe kürzlich ähnliche Erfahrungen gemacht, Schuhe von Street hatten nach acht Wochen völlig zerfledderte Absätze, zur Reklamation eingeschickt - abgelehnt mit der gleichen Begründung, dass dies normaler Verschleiß sei und ich die Schuhe vorher hätte bringen müssen... Der Anruf beim Service ergab die ziemlich pampige Antwort, ich hätte das selbst verschuldet.
Ich schließe mich also gerne einer Sammelbeschwerde an, wenn das noch aktuell ist.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Ihr Kommentar zur Sammelbeschwerde
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!