457 Views | 24.08.2016 | 19:52 Uhr
geschrieben von Marcus Zentler

Sony Deutschland GmbH (Berlin)

Abzocke durch FiFa 16 mit der Sony PS4

Bestell-/Kundennummer: Playstation Support Anfrage: 160805-002139

Abzocke durch äußerst gefährliche Praktiken der Fa. Sony Playstation

Ich möchte hiermit äußerst gefährliche Praktiken der Fa. Sony Playstation anprangern und bekannt machen.

SCHLAGWORTE

Ich hoffe dadurch, dass andere Eltern und Jugendliche gewarnt werden. Aus meiner Sicht wird hier bewusst "Abzocke" betrieben und Familien finanziell an den Abgrund gedrängt.

Anbei der Sachverhalt:

Mein Sohn wurde Anfang August diesen Jahres dreizehn Jahre alt. Er spielt seit einigen Monaten regelmäßig mit der Playstation 4 hautpsächlich das Spiel Fifa 16, ein Fussballspiel.

Bei diesem Spiel kann man online sog. "Fifa Points" kaufen. Das ist virtuelles Geld, mit dem man dann Spielertransfers durchführen kann.

Ohne mein Wissen hat er mit meiner Kreditkarte Fifa Points gekauft.

Als ich dann vor einigen Tagen meine Kredikartenabrechnung angeschaut habe, konnte ich es nicht fassen, welcher Schaden dadurch entstanden ist. Es war schnell ersichtlich, dass es sich bei den Kosten um die Playstation handelt. Da er der einzige Nutzer des Gerätes ist kam nur er als Verursacher in Frage.

Unser Schaden beläuft sich auf 1.376,60 Euro!

Ich habe ihn natürlich zur Rede gestellt und "tacheles" geredet. Mir wurde aber schnell klar, dass er dies nicht bewusst gemacht hat und sich der Konsequenzen nicht im Klaren war.

Die Sicherheitsvorkehrungen, die im Playstation System verwenden werden sind praktisch nicht vorhanden und somit wirkungslos. Eine Kreditkartenummer mit Prüfziffer auf der Rückseite derselben genügt, um tausende von Euros problemlos zu vernichten. Es gibt keine Passwortabfrage oder ähnliche Sicherheitsvorkehrungen um vor Missbrauch zu schützen. Vielleicht ist das aber auch genau die "Masche" von Playstation?

Auf Nachfrage bei Sony PlayStation Support (Tel. 06102 771 3001) wurde mir lapidar von einem "Michael" und beim nächsten Mal von einem "Martin" geantwortet, dass es praktisch mein persönliches Pech ist und ich die Kreditkarte nicht in die Hände anderer kommen lassen sollte.

Ich halte diese Praktiken für äußerst unseriös. Das müßte gesetzlich verboten werden!

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Meine Forderung an Sony Deutschland GmbH: 100% Erstattung der Kosten


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


25.08.2016 | 10:38
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Mit 13 ist man nicht geschäftsfähig. Gehen Sie zu einem Anwalt, der wird Ihr Geld wohl zurückholen. Lesen Sie auch hier: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Allgemeines-Zivil--und-Vertragsrecht/Vertragsrecht-allgemein/Geschaeftsfaehigkeit_bei_Kindern_und_Jugendlichen.html

Viel Glück

26.08.2016 | 08:41
von Steve Ale | Regelverstoß melden
Nein man ist nicht Geschäftsfähig richtig. Aber hier wird rechtlich so verfahren wie mit Kindern die unerlaubt Filme oder Musik aus dem Internet herunter laden. Haftbar sind die Eltern und diese müssen für den Schaden auf kommen.
Auch wenn er nicht geschäftsfähig ist, eine gewisse kriminelle Energie ist beim Sprößling zu sehen:
Kreditkarte entwenden, Zahlung vornehmen (im übrigen bei Internetkäufe immer gleich, wenn man selber nicht so schlau war und hat den Internetkauf nicht sperren lassen oder Summen mäßig gedeckelt) dann versuchen alles ab zu streiten und am ende sagen ich wußte das nicht. Na da bekommen Sie spaß in den nächsten 5 Jahren. Danach ist er volljährig und Sie sind zumindest da aus der Nummer raus.

26.08.2016 | 14:37
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
Sehr ärgerlich.
Aber sorry, Sie meinten Ihr Sohn ist 13 Jahre alt, richtig?
Er sollte in dem Alter die geistige Reife besitzen und wissen dass über 1.300€ auch für Erwachsene eine Menge Geld sind.
Mit geschäftsfähig hat das nichts zu tun, das ist schlichtweg kriminell.
Und ja, es ist Ihre Pflicht auf Ihre Kreditkarte aufzupassen. Hätte bspw. ein Freund Ihres Sohnes sich die Karte geschnappt, würden Sie auch nicht auf minderjährig und geschäftsunfähig, sondern auf verbrecherisch plädieren. Und sich an seine Eltern wenden.
Aus der Sache werden Sie leider nicht rauskommen.
(Meines Wissens nach, muss man auch um Online-Käufe zu tätigen, seine Volljährigkeit angeben. Nicht unwahrscheinlich, dass er sein Geburtstdatum frisiert oder Ihres angegeben hat.)

31.08.2016 | 20:09
von Marcus Zentler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Standard Serienfertigung ohne Lösungsvorschläge.


15.09.2016 | 15:48
von Marcus Zentler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Lösung in Sicht.Es wäre interessant wie viele Leute von dieser Masche über den Tisch gezogen werden. Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Das ist traurig aber wahr.


10.10.2016 | 19:17
von Marcus Zentler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt nach wie vor keine Lösungsvorschläge von Sony Playstation. Ich habe jetzt im nächsten Schritt den Verbraucherschutz eingeschaltet.




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