Durch O2 gelöste Beschwerde. | 403 Views | 25.08.2016 | 18:54 Uhr
geschrieben von Josef Berndt

O2 (München)

Kündigungsignorierung

Um bei O2 kündigen zu können, benötigt man eine Kundenkennzahl. Nun ist diese Kundenkennzahl leider auf keinem Vertrag, Rechnung oder Mitteilung zu finden. Diese Kundenkennzahl kann man bei O2 anfordern. Dann muss man innerhalb einer Frist von 10 Tagen unter einer Gebührenpflichtigen Nummer bei O2 anrufen.

SCHLAGWORTE

Ich habe nun bei O2 eine Kundenkennzahl angefordert, um eine Kundigungsvormerkung zu erwirken. Dazu habe ich meinen Personalausweis kopiert und das Kundenkennzahlantragsschreiben ausgefüllt. Das ganze Prozedere erinnert mich irgendwie an ein Kasperletheater.

Nach einem Tag bekam ich von O2 eine SMS, das die gewünschte Änderung nicht durchgeführt werden kann, da meine Angaben nicht eindeutig entziffert werden konnten. Natürlich waren alle relevanten Angaben bei der Kopie eindeutig lesbar! Die zweite Mitteilung der SMS war eine wichtige Angabe habe gefehlt! Da kann man sich nur verwundert die Augen reiben. Anscheinend muss man da einen Anwalt einschalten um wenigstens nach 2 Jahren aus seinem Vertrag zu kommen den man blödsinniger Weise abgeschlossen hat. Vollkommen überflüssig zu erwähnen das man da O2 nicht unbedingt weiter empfiehlt! Bei einem Anruf beim Kundentelefon, sagt mir der Computer es entsteht min. 10 min Wartezeit! das ganze natürlich gebührenpflichtig. Daher, nie nie nie wieder O2!

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Meine Forderung an O2: Kündigungsvormerkung


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Kommentare und Trackbacks (1)


26.08.2016 | 12:00
von Josef Berndt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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