Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 578 Views | 31.08.2016 | 08:48 Uhr
geschrieben von Harald Büttner

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung per unterschriebenem Fax nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: Vrgangs-Nr. 8429409#5da0175

Ablehnung einer Kündigung per Fax unter Hinweis auf nicht eingehaltene Schriftform.

Stromio lehnt die Kündigung per unterschriebenem Fax mit dem Hinweis, die erforderliche Schriftform ist nicht eingehalten. Soweit ist das rechtlich gesehen in Ordnung, weil Kündigungen tatsächlich nicht per Fax anerkannt werden beziehungsweise E-Mails überhaupt nicht.

Im heutigen Zeitalter der E-Mails aber ein Fax bewusst in den AGBs als Voraussetzung abzulehnen ist schon bemerkenswert und lässt ein dummes Gefühl aufkommen. Das scheint sich den Beschwerden nach auch zu bestätigen. Schade.

Harald Büttner

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Kündigung per Fax trotz Schriftformgebot anerkennen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.09.2016 | 13:41
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Büttner,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


31.08.2016 | 19:26
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Steht im Vertrag wirklich "Schriftform" oder "Textform"? Textform erfüllt ein Fax, Schriftform erfüllt es nicht.

03.09.2016 | 12:02
von Harald Büttner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio wünscht persönlichen Kontakt, den ich bereits vorher per Telefon hatte. Ergebnis: Fax wird dort wegen Schriftform nicht anerkannt! Kündigung deshalb p. Einschreiben wiederholt wg. Fristeinhaltung.
Harald Büttner


03.09.2016 | 13:57
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich sehe es auch grad: §20 Abs. 4 der Stromio AGB. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Also am besten mit Einschreiben.

06.09.2016 | 17:14
von Karl Dettmer | Regelverstoß melden
Auch ich war Kunde bei dem Anbieter und habe die allerschlechtesten Erfahrungen gemacht: Mir wurde ein supergünstiges Angebot gemacht mit nur 104 € monatlicher Abschlagszahlung bei einem geschätzten Verbrauch von 6.000 KW/h im Jahr.

Nach einem Jahr hatte ich viel weniger verbraucht und sollte dennoch mehr als 1.000 € nachzahlen. Das habe ich nicht gemacht, sondern ganz einfach den Lieferanten gewechselt. So einfach kann das Leben sein!

12.09.2016 | 18:12
von Micha2 | Regelverstoß melden
Ich habe eine Vorgehensweise wie man möglichst gegen Stromio bzw. Grünwelt Energie vorgeht, als Kommentar (mehrere Kommentare) unter

de.reclabox.com/beschwerde/124771-stromio-kaarst-drastische-preiserhoehung-keine-schr-bestaetigung-d-kuendigung

eingefügt.

14.09.2016 | 21:30
von Micha2 | Regelverstoß melden
Ich wollte mich nur noch mal melden. Ich habe die Vorgehensweise dann in meine Beschwerde eingefügt und deutlich erweitert. Vielleicht bringt es ja jemandem was.
de.reclabox.com/beschwerde/125284-stromio-deutschland-bzw-gruenwelt-kaarst-preiserhoehung-nur-noch-als-wucher-zu-bezeichnen



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