Durch KaffeeTechnik Seubert gelöste Beschwerde. | 740 Views | 25.08.2016 | 20:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4461367

KaffeeTechnik Seubert GmbH (Bolzhausen)

Verkäufer sitzt Reklamation bei Premium-Espressomaschine aus

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnr. 1617272

Vom ganz und gar nicht kundenfreundlichen Verhalten der Fa. KaffeeTechnik Seubert GmbH beim Kauf einer > 3.000 EUR-Espressomaschine.

Am 20.05.2016 erwarb ich bei Fa. KaffeeTechnik Seubert GmbH ein ECM Komplettpaket bestehend aus Siebträgermaschine, Espressomühle und Zubehör (Sudschublage, Tamper, Tamperstation etc.) für einen Preis von mehr als 3.000 EUR.

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Die im Komplettpaket enthaltene neue ECM Siebträgermaschine (Modell "ECM Synchronika") hat bereits beim Kauf einen offensichtlichen Mangel gehabt (verbogene Auffangschale), nach mehrmaligem Nachfassen (!), äußerst schwieriger Abwicklung und einem fehlgeschlagenen ersten Nachbesserungsversuch wurde dieser Mangel letztendlich am 08.07.2016 behoben.

Ein zweiter Mangel an der Maschine in Form einer herunterhängenden, losen Dampflanze wurde am 22.05.2016 beim Verkäufer angezeigt. Ich ging damals von einer defekten O-Ring-Dichtung aus.

Im Abstimmung mit dem Verkäufer schickte dieser einen O-Ring zum Selbertausch zu.

Beim Tausch des O-Rings musste ich feststellen, dass die Schraubkrone der Dampflanze keine Nut zum Einlegen eines O-Rings besitzt. Ein Vergleich mit der Schraubkrone der Heißwasserlanze hat das Fehlen der Nut bestätigt (siehe Bild: links ist die Schraubkrone mit fehlender Nut). Gemäß Teilekatalog sollten die beiden Schraubkronen jedoch identisch sein.

SCHLAGWORTE

Offentsichlich wurde hier bereits ab ECM-Werk geschlampt und keine zeichnungsgerechte Schraubkrone verbaut. Stattdessen hat der Hersteller Fa. ECM einen Teflon-Flachring in die Schraubkrone "hineingefriemelt".

Am 26.06.2016 habe ich den Verkäufer mit Fristsetzung zum 08.07.2016 um Zusendung einer korrekten Schraubkrone (inkl. Dichtungssatz) gebeten, da mit dem Verkäufer am 23.05.2016 ein Dichtungstausch in eigener Durchführung abgestimmt war.

Die Schraubkrone ist nicht fristgerecht eingetroffen, ebenso erfolgte keine Rückmeldung des Verkäufers.

Nach mehrmaligem Nachfassen meinerseits teilte der Verkäufer am 21.07.2016 mit, dass der Austausch der Schraubkrone angeblich nur in der Werkstatt in Würzburg erfolgen kann.

Am 28.07.2016 teilte ich mein Einverständnis zur Reparatur in Würzburg mit, habe jedoch auf die Übernahme der anfallenden Fahrtkosten (immerhin 196 km einfache Strecke) durch den Verkäufer hingewiesen, da es sich um einen Gewährleistungsfall handelt (der Mangel bestand bereits vor Eigentumsübergang). Auch hier habe ich eine Frist zur Rückmeldung bis 03.08.2016 gesetzt, die seitens des Verkäufers nicht beachtet wurde. Damit war die zweite Fristsetzung zur Nachbesserung abgelaufen.

Erst nach Einschaltung des Herstellers Fa. ECM hat der Verkäufer mit einer Email am 10.08.2016 reagiert und eine Rückabwicklung der Siebträgermaschine zum vollen Kaufpreis angeboten.

Mein eigentliches Anliegen war der zeitnahe Tausch der fehlerhaften Schraubkrone. Aufgrund der unmöglichen Reklamationsabwicklung sehe ich jedoch keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit mit Fa. KaffeeTechnik Seubert GmbH und habe am 11.08.2016 einer Rückabwicklung, jedoch des Kompettpakets, zugestimmt.

Eine Rücknahme der Siebträgermaschine alleine ist für mich ohne jeglichen Nutzen - wie soll ich nur mit Mühle und Zubehör einen Espresso brühen?

Der Kaufvertrag vom 20.05.2016 umfasste ein Komplettpaket bestehend aus Siebträgermaschine, Espressomühle und Zubehör. Ein Element des Komplettpaketes hatte bereits einen Mangel vor Übergabe. Die Möglichkeit zur Nachbesserung hat der Verkäufer nicht genutzt.

Ich bestehe auf vollständiger Rückabwicklung des Kaufvertrags bei voller Rückzahlung des Kaufpreises.

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Meine Forderung an KaffeeTechnik Seubert GmbH: Vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags bei voller Rückzahlung


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Kommentare und Trackbacks (1)


03.09.2016 | 19:23
von ReclaBoxler-4461367 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fa. KaffeeTechnik Seubert GmbH hat sich am 26.08.2016 per E-Mail bei mir gemeldet und der Rückabwicklung des Kaufvertrags zugestimmt.

Die Rückabwicklung des Kaufvertrags wurde am 03.09.2016 vor Ort in Würzburg ordnungsgemäß und zu meiner Zufriedenheit abgewickelt.




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