Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 612 Views | 25.08.2016 | 19:39 Uhr
geschrieben von Herr Lachmann

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Fristgerechte Kündigung und Auszahlung Guthaben wird nicht akzept

Bestell-/Kundennummer: 2406087

Nach einer nach einem Jahr erfolgten erheblichen Preiserhöhung wird die freistgerechte Kündigung nicht akzeptiert.

Aufgrund einer erheblichen Preiserhöhung habe ich eine Form- und fristgerechte Kündigung des Vertrages eingereicht. Diese wurde durch EXTRAENERGIE zuerst "nicht im System aufgefunden" und nach übersenden des Faxberichtes mit immer neuen fadenscheinigen Begründungen versucht die Kündigung nicht zu akzeptieren. Der mutmaßlich wahre Grund ist ein Guthaben auf meinem Kundenkonto, welches offensichtlich durch die Steigerung der Preise einbehalten werden soll.

Ein (Schlichtungs) "Angebot" der "Fachabteilung" beinhaltet wiederum eine Preiserhöhung.

Vorsicht vor dieser Firma, die Lockangeboten Kunden fängt und dann mit unscheinbaren Mails versteckt zwischen seitenweisem Gelaber über die Strommarktsituation nach 12 Monaten erhebliche Preiserhöhungen durchsetzen will. Meine Recherchen haben ergeben, dass die Firma wurde aufgrund ähnlicher Praktiken in der Vergangenheit bereits mehrfach vor Gericht verurteilt wurde, macht aber offensichtlich noch immer so weiter.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Bestätigung der Kündigung und Rückzahlung des Guthabens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.08.2016 | 15:48
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Lachmann,

wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme und haben Ihr Anliegen bereits zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet.

Sie werden umgehend benachrichtigt, sobald weitere Informationen für Sie vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.08.2016 | 18:16
von Herr Lachmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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