Durch Enervatis gelöste Beschwerde. | 346 Views | 25.08.2016 | 19:40 Uhr
geschrieben von Udo Papke

Enervatis (Frankfurt)

Versprochenen Neukundenbonus nicht gezahlt

Bestell-/Kundennummer: 89601

Ich habe 1 Jahr lang Strom bezogen. Keinerlei vertragliche Zahlungsstörungen oder ähnliches. Endabrechnung war bis auf Berücksichtigung des Neukundenbonus i. O.

Da ich mehr Strom verbraucht hatte, wurde mir noch Geld in Rechnung gestellt, was grundsätzlich auch i. O. ist. Der vertraglich versprochene Neukundenbonus, der bei der ersten Jahresabrechnung berücksichtigt werden sollte, ist jedoch in keiner Form berück-sichtigt worden.

Habe per e-mail zeitnah reklamiert und mit Fristsetzung 10 Arbeitstage gefordert, mir die Gründe für die fehlende Berücksichtigung des Neukundenbonus mitzuteilen. Da keinerlei Reaktion erfolgte, habe ich wie angekündigt erstmal den in Rechnung gestellten Mehrverbrauch, der per Lastschrift abgebucht wurde, wegen Widerspruch zurückgegeben, um überhaupt "meinen Anspruch" zum Teil zu sichern. Ich finde es unmöglich, dass ich auch nach mittlerweile fast 3 Wochen null Reaktion auf meine e-mail erhalten habe.

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Meine Forderung an Enervatis: Erstattung des Neukundenbonus unter Berücksichtigung des Mehrverbrauchs, den ich natürlich im Gegenzug bezahlen will.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.08.2016 | 15:43
Firmen-Antwort von: Enervatis
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Papke,

wir nehmen Bezug auf Ihre an uns gerichtete Beschwerde und möchten Ihnen mitteilen, dass wir die Nachzahlung aus der Abschlussrechnung mit dem Neukundenbonus wie gewünscht verrechnet haben und Ihr restliches Guthaben auf das uns bekannte Konto überwiesen haben.

Herliche Grüße

Ihre Enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.09.2016 | 18:14
von Udo Papke | Regelverstoß melden
Ich möchte gerne noch ein bißchen zu meinen Erlebnissen mit Enervatis sagen: Das beste vorweg: Ich habe tatsächlich meinen vollständigen Bonus erhalten.

4 Tage nach der Lastschriftrückgabe habe ich tatsächlich Post von Enervatis erhalten: Eine Mahnung mit 10€ Mahngebühren inkl. einer Fristsetzung von 1 Woche. Inkl. Hinweis, dass sie den Sachverhalt unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe weiter verfolgen müssen, wenn ich die Zahlung nicht leiste.
Habe dann telefonisch Kontakt aufgenommen. Klappt recht gut, nur geringe Zeit in Warteschleife. Dadurch erfuhr ich, dass ich den Neukundenbonus tatsächlich in der Abrechnung genannt bekommen hatte (unter 3. Vertragsrelevante Informationen). Dort steht auch, dass ich die Vorteilsangebote exklusiv für mich als Neukunde berücksichtigen soll. Denn ich habe mit der Abrechnung auch ein "Treue-Angebot" erhalten, mit dem ich ein Smartbook S 10 Tablet PC gegen das Guthaben (= Neukundenbonus) auf meinem Kundenkonto eintauschen kann. Und für eins dieser Alternativen müsse ich mich entscheiden. Habe dort dann erwähnt, dass ich den Neukundenbonus in € bereits per e-mail vor > 2 Wochen angefordert habe, jedoch keine Reaktion erhalten hatte. Es wurde dann das Gespräch aufgezeichnet (nach üblicher ordentlicher Belehrung) und mir wurde zugesagt, dass ich den Neukundenbonus am folgenden Do (nur Do werden wohl die Neukundenboni überwiesen) erhalten werde. Ich möchte aber den offenen Betrag überweisen, eine Verrechnung sei nicht möglich. Habe dann am nächsten Tag nochmal angerufen. Dort erhielt ich die Aussage, dass mir die Mahngebühren erlassen wurden, weil ich mich per e-mail gemeldet hatte. Habe dann, um weiteren möglichen Ärger zu vermeiden, den Lastschriftbetrag überwiesen. 2 Arbeitstage später wurde mir dann der saldierte Betrag von Enervatis aufgrund der Reclabox-Reklamation überwiesen. Nach einem Telefonat habe ich dann auch den von mir zurücküberwiesenen Betrag unverzüglich erhalten. Insgesamt schon merkwürdig, dass eine Neukundenbonusgewährung nicht selbstständig erfolgt.

01.09.2016 | 18:16
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


01.09.2016 | 18:16
von Udo Papke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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