HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)
Bauvorhaben Schornstein planen
Bestell-/Kundennummer: 10191769 30026978
Unprofessionelle Bauplanung eines Schornsteins mit dem einzigen Ziel ein Vertrag zu erstellen und aus 40% Stornogebühr zu pochen
Ich muss auch wie sehr viele andere vor jeglichem Kontakt mit Fa Hark abraten. Es scheint so, dass es nur um eine vorschnelle Vertragsunterzeichnung kommen soll.
Mein Plan war in einem Altbau mit Holzboden einen Fertigmodulschornstein der Fa Hark durch mehrere Geschosse bauen zu lassen. Ich bat ausdrücklich und Prüfung der Machbarkeit meinees Vorhabens.
Das Erstgespräch erfolgte in Duisburg in der Filiale mit Herrn B. Alles überhaupt kein Problem. Jedoch erst nach Vertragsabschluss kommt mal jemand raus und guckt sich die Situation an. Da war ich ja schon in die Falle getappt. Im Kleingedruckten steht halt: 40% stornogebühr bei Nichterfüllung des Vertrages.
Nachdem der Subunternehmer definitiv die nichtdurchführbarkeit festgestellt hat, tritt nach einigem Hin und Her die Rechtsabteilung mit Kevin R. auf den Plan. Und da is mal nix mit Kulanz oder überhaupt irgendwelcher Konversation. Man wird einfach mehrfach per mail aufgefordert die 40% für nichts zu bezahlen. Man macht sich nichtmal die Mühe eine ordentliche Rechnung zu schreiben.
Zumal in den Vertragsbedingungen steht, man könne unter Nachweis eines geringeren Schadens auch mit weniger als 40% des Auftragswertes den Vertrag stornieren. Doch wie soll ich das nachweisen. Mal so zum Verständnis. .Es handelt sich um Fertigmodule. Nichts auf Maß. Auch der Ofen wird zu 40% in Rechnung gestellt. Man kommt wahrscheinlich günstiger weg, wenn man alles privat weiter verkauft.
Jedenfalls, nichts als Ärger und das Gefühl, betrogen worden zu sein.
30.08.2016 | 14:49
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrter Herr Rapior,
es tut uns leid, wenn Sie unzufrieden mit Ihrem Kauf sind. Ihre Intention beim Kauf war für einen möglichst geringen Preis einen Schornstein und einen Ofen zu realisieren. Aus diesem Grund wurde abgesprochen, dass vorbereitende Arbeiten für die Montage von Schornstein und Ofen bauseits zu erbringen sind. Die endgültige Planung des Schornsteins erfolgte wie im Vertrag festgehalten im Anschluss eines Ortstermins. Beim Ortstermin ist festgestellt worden, dass Dachsparen umgelegt werden müssen. Das ist durchaus gängige Praxis beim nachträglichen Einbau eines Schornsteins. Von einer technischen Nichtdurchführbarkeit kann also keine Rede sein.
Die für die Errichtung des Schornsteins notwendigen vorbereitenden Maßnahmen waren zu keiner Zeit ein Vertragsbestandteil. Das erbringen dieser bauseitigen Leistungen erfolgt durch Ihre Person oder durch ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen. Ohne die von Ihnen zu erbringenden Leistungen ist es in der Tat nicht möglich den Schornstein aufzustellen. Ihre Weigerung diese Arbeiten durchzuführen berechtigt also nicht zur Stornierung des Vertrags, da diese Arbeiten (wie schon erwähnt) kein Vertragsbestandteil sind.
Die von Ihnen angeführte Abstandssumme ist eine Option die wir ihnen anbieten können. Sie ist dann zu entrichten, wenn es zu einer unbegründeten Stornierung durch Ihre Person kommt. Diese Summe ist keineswegs für Sie verloren. Wir können Ihnen anbieten dies mit anderen Waren der Firma Hark zu verrechnen.
Gerne stehen wir für einen Dialog bereit und helfen Ihnen eine Lösung zu finden. Sie können uns gerne per Email unter der somehark.de kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kozlowski
(Hark GmbH & Co. KG)
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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