Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 574 Views | 02.09.2016 | 14:16 Uhr
geschrieben von Jeanette Doss

primastrom GmbH (Berlin)

Habe keine Auftragsbestätigung erhalten, Widerspruch abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: KNR-STR-00074579

Einfach unmöglich. Ich habe im Dezember 2015 meinen Versicherungsmakler beauftragt, für mich den günstigsten Stromtarif zu finden und den Anbieter gewechselt. Am 22.12.2015 erhielt ich eine Information zur Anpassung bei den gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Netzentgelte 2016. Nun ja, eine Bestätigung meines aktuellen Anbieters kam, dass mein Vertrag zum 31.10.2016 gekündigt wurde. Bis zum 30.08.2016! habe ich weder eine Auftragsbestätigung, Vertragslaufzeit, die Agb, den Lieferbeginn und Information zu meinem Tarif von Primastrom erhalten.

SCHLAGWORTE

Also habe ich um Widerruf gebeten, auch aus Kulanz, da ich die Vertragsbestätigung nicht erhalten habe. Somit ist kein Vertrag zustande gekommen. Gestern habe ich beim Kundenservice angerufen und das Problem geschildert, dieser Herr war unkompetent und konnte mir nicht helfen, es kam raus, dass die Bestätigung an eine andere Adresse gesendet wurde. Das ist ja nicht meine Schuld! Die einzige Antwort war, dass er mir die Bestätigung zukommen lässt. Darauf wollte ich auch das Datum vom 30.08.2016, da am diesen Tag das Telefonat stattfand und nicht vom Dezember 2015, da worauf er mir nichts geantwortet hat. So etwas habe ich noch nicht erlebt, kein guter Service und Entgegenkommen.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Widerruf bzw Stornierung meines Vertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.09.2016 | 08:58
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Doss,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und den Sachverhalt erneut geprüft.

Leider müssen wir Ihren Ausführungen weitestgehend widersprechen Sie haben uns schriflich einen verbindlichen Auftrag zur Einrichtung des Tarifes erteilt. Dieser Auftrag liegt uns auch vor und beweist einen wirksamen Vertragsschluss. Gleich bei der Auftragserteilung wurden Sie über die wesentlichen Vertragsbestandteile ausführlich informiert und auf unserem Auftragsformular über das Widerrufsrecht belehrt. Von diesem haben Sie jedoch keinen fristgerechten Gebrauch gemacht. Der Vertrag mit primastrom ist somit wirksam zustande gekommen.

Unverzüglich nach der schriflichen Auftragserteilung erhielten Sie nachweislich eine ausführliche Zusammenfassung der wesentlichen Tarifinformationen. Diese wurde an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.

Sie haben uns zudem im Rahmen der Auftragserteilung ermächtigt, den Liefervertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter zu kündigen, um einen reibungslosen Lieferwechsel zu ermöglichen.

Ein Grund, der zur Vertragsauflösung berechtigen würde, ist nicht ersichtlich. Den Lieferbeginn werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.

Wir hoffen, wir konnten Ihr Anliegen hiermit umfassend beantworten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen selbstverständlich unser Kundenservice gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.09.2016 | 10:09
von Jeanette Doss gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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