Durch DHL endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 700 Views | 12.09.2016 | 12:57 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6476666

DHL (Bonn)

Päckchen - Verlust verursacht durch DHL

Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer: 1-2148924391

Ich habe am 29.07.16 ein DHL - Päckchen zur Versendung an DHL übergeben.

SCHLAGWORTE

Als das Päckchen am 05.08.16 noch nicht beim Empfänger ankam habe ich recheriert. DHL hat mir mitgeteilt, dass das Päckchen am 02.08.16 gescannt wurde und es sein könne, dass es noch unterwegs ist und zugestellt wird.

Jedoch kam das Päckchen nie beim Empfänger an. Die DHL empfahl mir daher am 08.08.16 ein Antrag auf Verlust zustellen. Dies wurde gemacht und an DHL Hamburg geschickt.

Da ich die Ware über eBay verkauft hatte, wartete der Empfänger (Vorkasse) natürlich auf seine Ware. Ich gab ihm als Beweis, dass ich diese verschickt hatte die Vorgangsnummer.

Der Empfänger fragte am 12.08.16 bei der DHL nach. Antwort vom CALL - Center war, dass die Vorgangsnummer bei DHL nicht bekannt ist. Meinen Ärger bzw. das dadurch entstandene Misstrauen des Käufers mir gegenüber brauche ich glaube ich nicht weiter beschreiben.!

Am 16.08.16 bekam ich Antwort von DHL.

Darin hat sich DHL für den von Ihnen verschuldeten Verlust entschuldigt, gleichzeitig aber auf die Dienstleistung Päckchen verwiesen und die Haftung ausgeschlossen.

Nach einem Anruf bei DHL wurde mir von einer Mitarbeiterin empfohlen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, was ich sofort machte.

Nachdem ich nichts mehr gehört habe, habe ich am 23.08. DHL kontaktiert. Darin bat man mich Geduld zu haben. Am 26.08. habe ich erneut bei DHL angerufen. Eine Mitarbeiterin hat mir dann zugesichert, dass innerhalb von 2 Tagen ich meine Anwort erhalten.

Als dies wiederum nicht geschah, rief ich am 31.08. erneut bei DHL an. Eine Mitarbeiterin hörte mich an und empfahl mir einen Antrag auf Verlust zu melden! Dies hatte ich jedoch schon was ich der Mitarbeiterin auch erklärte. Ihre Antwort auf das ganze war, "da ich es als Päckchen verschickt habe, haftet DHL nicht"! Ich könnte hier auch kein Widerspruche einlegen und würde auf diesen auch keine Antwort erhalten. "

Dies geschah in einer "aroganten-Art" die seines gleichen sucht!

Statment:

Als ich das Päckchen (2kg) frankiert habe, wusste ich nicht, dass es unversichert ist! Mir ging es nicht darum 0,50 € Porto zu sparen.

Die DHL hat "nachweislich" das Paket verschlampt! Daher erwarte ich auch ein Kulanz, welche mir die Kosten von 74,90 Euro erstattet.

Ich habe immer mit dem Branchenprimus DHL versendet, wenn dieser auch im Vergleich zum Wettbewerb etwas teurer ist, erwarte aber auch mehr Service und Unterstützung!

Die DHL reagierte stehts Arogant und ignorierend, das es sich um ein Päckchen handelt!

Zwischenzeitlich hat meine Frau ein anderes Päckchen zum Versand bei DHL aufgegeben (Wert der Ware sehr gering!)! Dieses kam ebenfalls beim Empfänger nie an. Ich stelle mir die Frage, wie Seriös die DHL mit Ihren "Päckchen" - Aufträgen umgeht?

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Meine Forderung an DHL: Erstattung vom Verlust des Päckchens: Schaden 74,90 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


13.09.2016 | 13:17
von Micha2 | Regelverstoß melden
Also das ein Päckchen nicht versichert ist, ist aber eigentlich bekannt. Bei Privatkäufen haftet in der Regel der Besteller, zumindest wenn du einen Beleg oder Zeugen hast. Bin mir aber nicht sicher ob du ihn darauf hinweisen musstest, ob du es per Päckchen versendest. Aber auch bei einem Paket hängt es davon ab was du verschickst.

DHL ist extrem arrogant, das habe ich auch schon bemerkt. Und solch ein Verlustauftrag bzw. Nachforschungsauftrag hat mir bisher auch noch nie was gebracht, genau wie einen Diebstahl bei der Polizei melden. Und dabei stand das Auto mit eingeschlagener Heckscheibe, fehlendem Kennzeichen hinten, falsches Kennzeichen vorne und rausgerissemen Radio am Hauptbahnhof wo jeden Tag mehrmals die Polizei langfährt und ein Anwohner wegen des Autos bereits zweimal dem Ordnungsamt bescheid gegeben hat. Die Polizei hatte mir mitgeteilt, dass das Auto nicht gefunden werden konnte, obwohl bundesweit danach gesucht wurde. Nach einem halben Jahr hab ich vom Ordnungsamt ein Bußgeld bekommen, weil mein Auto am Bahnhof mit zerschlagener Heckscheibe steht was nicht erlaubt ist und das Kennzeichen falsch ist. Das die auf die Idee kommen, es könnte geklaut sein, ach nein. Aber dann musste es innerhalb von 24 h dort unbedingt ganz schnell verschwinden. Netterweise brauchte ich das Bußgeld nicht bezahlen, dafür aber natürlich die Abschleppkosten, denn das Auto fuhr nicht mehr. Ich will damit nur zeigen, wie nach solchen Dingen gesucht wird. Ich weiß auch gar nicht ob DHL überhaupt sehen kann, wo das Päckchen langgelaufen ist, weil das glaube gar nicht elektronisch erfasst wird.

Ich weiß nicht ob du den Link kennst, aber manchmal bekommt man trotzdem Recht:
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2013/03968/

Aber bei einem Amtsgericht ist immer etwas Glücksspiel dabei.

14.09.2016 | 16:39
von ReclaBoxler-6476666 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DHL hat geantwortet, darin aber ein völlig anderes Problem beschrieben. Frankierung und Gewicht eines Paketes?
Dies erscheint mir als eine vorgefertigte Standardantwort!


21.09.2016 | 16:48
von ReclaBoxler-6476666 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie bereits am 14.09. geschrieben, wurde mir von seitens der DHL eine E-Mail zugesendet, welche mit meinem Problem nichts zu tun hat.
Danach leider keine Reaktion mehr von der DHL!


13.10.2016 | 11:45
von ReclaBoxler-6476666 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.11.2016 | 11:55
von ReclaBoxler-6476666 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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