Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 1839 Views | 12.09.2016 | 15:40 Uhr
geschrieben von Micha2

Stromio GmbH (Kaarst)

Preiserhöhung nur noch als Wucher zu bezeichnen

Der Stromanbieter Stromio tritt auch unter dem Namen Grünwelt Energie auf.

SCHLAGWORTE

Nach meiner eigenen Erfahrung handelt es sich hier um einen extrem dubiosen Anbieter.
Auf meine Anfrage wurde nicht geantwortet. Es gab eine Preiserhöhung von ursprünglich 0,2148 EUR/kWh (und Grundpreis von 88,03 EUR/Jahr) auf stolze 0,2753 EUR/kWh (und Grundpreis 109,16 EUR/Jahr). Begründet wird dies u. a. mit gestiegenen Kosten beim Netzbetreiber, welche "leider" an den Kunden weitergegeben werden müssen. Gleichzeitig bietet Stromio (Grünwelt) den Tarif als Neuvertrag aber deutlich günstiger an. Da gehen plötzlich 0,2406 EUR/kWh und 41,40 Euro Grundpreis/Jahr). Wobei das ja ständig geändert wird. Das wäre grad mal eine Preiserhöhung von 5 Euro gewesen.

Bei 2.000 kW/h zahle ich nun ca. 142 EUR mehr, bzw. 137 EUR mehr im Vergleich zu dem aktuellen Angebot von Stromio (Grünwelt)! Mein persönlich neuer Jahresvertrag hat also eine plötzliche Preiserhöhung von ca. 27%. Dieser extreme Preisunterschied ist beim besten Willen auf ehrliche Art NICHT mehr zu erklären. Für mich ist das nur noch Preiswucher.

Selbst die Grundversorgung beim Stadtnetzbetreiber mit ähnlicher Leistung ist deutlich preiswerter als Stromio (Grünwelt) nun von mir verlangt. Stromio (Grünwelt) verlangt 85 EUR mehr als der städtische Grundversorger und das auf gerade mal 2.000 kWh berechnet.

Das Wort Kundenabzocke ist bei Stromio bzw. Grünwelt noch stark untertrieben.
Zu beachten ist auch, dass man bei Stromvergleichsportalen oftmals nur eine Bewertung abgeben kann, wenn man den Vertrag über das Portal abgeschlossen hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass solche Kunden von Stromio bzw. Grünwelt anders behandelt und auf diese Weise Kundenbewertungen auf den Portalen verfälscht werden. Somit sind diese nur noch eingeschränkt brauchbar. Denn das Stromvergleichsportal und der Stromanbieter kennen sich über den Kunden einander. Unabhängig sieht anders aus.

Wer keine Lust hat jedes Jahr seinen Vertrag rechtzeitig erneut zu überprüfen (das setzt voraus das ihm bewusst ist, dass es einen neuen Vertrag gibt), fährt mit dem städtischen Stromanbieter auf Dauer vermutlich deutlich günstiger - oder muss einen ehrlichen alternativen Anbieter finden, was aber selbst durch die Stromvergleichsportale nicht erkennbar ist. Verdienen tun anscheinend nur die Stromanbieter und die Stromvergleichsportale. Sollte der Kunde einmal unaufmerksam sein und vergessen den Tarif zu überprüfen, ist seine gesamte bisherige Ersparnis dahin und der angebliche Discount Stromanbieter grinst bis über beide Ohren - wahrscheinlich auch die Betreiber der Stromvergleichsportale. Hier muss eine Obergrenze geschaffen werden und eine bessere Preistransparenz für die Verbraucher. Ähnlich einer Mietpreisbremse, im Vergleich dazu aber eine funktionierende Preisbremse. Dadurch würden Kunden und ehrliche Stromanbieter profitieren. Aktuell können die Kunden davon nicht richtig profitieren. Klar ist es einfach zu argumentieren, dass der Kunde selbst daran Schuld sei, denn er müsse ja stets aufmerksam sein und wäre dann diesem Preiswucher entgangen. Aber bei so vielen Stolperfallen die einem begegnen, ist es allzu menschlich das man in seinem Leben mal eine übersieht. Solche Preiswucherstolperfallen sind volle Absicht der Anbieter wie Stromio bzw. Grünwelt und somit nicht alleinig dem Kunden zu zuschieben. Deshalb sind es ja Fallen, weil die darauf ausgelegt sind möglichst nicht aufzufallen. Aber so etwas sollte verboten werden. Da kann ich auch klares Öl auf den Fußweg/Radweg kippen (oder vor die Stromio Zentrale) und einmalig auf 200 m Entfernung ein kleines Schild am Straßenrand aufstellen, Vorsicht Öl. Trotzdem weiß ich genau, dass viele darauf ausrutschen werden, denn nur deshalb kipp ich das ja dahin und weise möglichst versteckt nur einmal darauf hin.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Strompreis für den Preis bekommen der als aktueller Preis ausgewiesen wird und maximal so hoch wie der städtische Grundversorger


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.09.2016 | 10:36
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Zu Ihrer Beschwerde aufgrund der Preiserhöhung möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

Wie Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen können, räumen wir unseren Kunden bei einer Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht ein. So haben Sie die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis aufgrund dessen frühzeitig zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu beenden.

Es ist auch richtig, dass sich die Preise auf unserer Internetseite ändern, da wir tagesaktuelle Preise anbieten. Bei einer Neubestellung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Konditionen vom Tag der Bestellung.

Diese aktuellen Preise auf unserer Internetseit sind für unsere potenziellen Neukunden bestimmt.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären und Ihnen eine detaillierte Auskunft erteilen zu können, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (15)


12.09.2016 | 17:01
von Micha2 | Regelverstoß melden
Ich habe eine Vorgehensweise als Kommentar unter de.reclabox.com/beschwerde/124771-stromio-kaarst-drastische-preiserhoehung-keine-schr-bestaetigung-d-kuendigung
selbst hinzugefügt.

12.09.2016 | 17:02
von Bernd Eversmann | Regelverstoß melden
Ich habe mit Grünwelt Energie das gleiche erlebt. Werde daraufhin den Vertrag kündigen. Wegen dieser Information natürlich mit eingeschriebenem Brief.

12.09.2016 | 17:29
von Micha2 | Regelverstoß melden
Ich habe den Kommentar jetzt noch ausführlicher beschrieben. Um sicherzugehen besser einen Gerichtsvollzieher beauftragen, statt einem Einschreiben. Kostet auch nur um die 10 Euro, hat aber maximale Beweiskraft. Ein Einschreiben im schlimmsten Falle 0%.

12.09.2016 | 19:10
von Micha2 | Regelverstoß melden
Eine Vorgehensweise habe ich zwar bei einer Beschwerde von Carsten schon dazu geschrieben, da ich aber gesehen habe dass man diese ggf. auch löschen lassen kann füge ich diese hier zusammengefasst bei mir selbst ein. Doppelt hält besser.

Bei Stromio werde ich persönlich keinen Vertrag mehr abschließen. Die Grundversorger haben mittlerweile oftmals auch mehrere Stromverträge, die ausschließlich online laufen und somit günstiger sind, als Verträge wo auf dem Postweg kommuniziert wird. Der Vorteil bei Grundversorgern ist häufig, dass man oftmals innerhalb von 14 Tagen oder 1 Monat kündigen kann (ist natürlich unterschiedlich vom Versorger und Vertrag). Mein Grundversorger hat auch einen Ökotarif und der ist deutlich preiswerter als Stromio nach der extremen Preiserhöhung. Natürlich kann man auch noch etwas mehr Geld sparen und einen alternativen Anbieter wählen, aber dann einen seriösen der den Strom auf Dauer fair anbietet. Es ist natürlich schwer einen zu finden.

Ausschließlich per Einschreiben würde ich NICHT kündigen (vor allem nicht bei Unternehmen wie Stromio/Grünwelt Energie), weil Ihr den Inhalt Eures Schreibens nicht zweifelsfrei nachweisen könnt und Stromio dann vor Gericht sagen könnte, also das tut uns wirklich sehr leid, aber in dem Schreiben war nur ein leeres Blatt Papier drin. Entweder also ZUGLEICH als Fax, E-Mail und Einschreiben verschicken. Oder deutlich besser, denn es ist die absolut sicherste Lösung, das Schreiben über den Gerichtsvollzieher versenden lassen. Der kann das auch preiswert über die Post versenden. Ihr findet einen Gerichtsvollzieher (meistens mehrere) in Eurer Stadt problemlos online und macht mit diesem besser einen Termin aus.

Der Gerichtsvollzieher inkl. dem Verschicken kostet insgesamt, je nach Anzahl der Dokumente, circa 10 Euro, aber dann seid Ihr auf der nahezu 100%-igen sicheren Seite vor Gericht, zumindest wenn Euer Schreiben inhaltlich korrekt ist. Stromio/Grünwelt kann dann nicht mehr behaupten Sie hätten keine Kündigung sondern nur eine Glückwunschkarte von Euch erhalten. Und 10 Euro für den ganzen Ärger den man sich dann erspart, sind ein richtiges Schnäppchen. Denn das Einschreiben per Post würde ja auch einiges Geld kosten, hätte im Vergleich zum Gerichtsvollzieher aber nur eine relativ schwache Beweiskraft, im schlimmsten Fall gar keine Beweiskraft - je nach Richter/-in.

Wichtig ist auch, kennzeichnet besser alle Schreiben gut lesbar als "Verbraucherbeschwerde". Dann beschwert ihr euch dort über die Preiserhöhung und schreibt zusätzlich hinzu, dass Ihr Euer Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum xx. xx.xxxx wahrnehmt und dafür eine sofortige Bestätigung haben möchtet. Für die xx. xx.xxxx das Datum eintragen zu dem der neue Vertrag gelten soll. Wobei besser richtig lesen, nicht das die da in Zukunft mit umständlichen Formulierungen anfangen zu tricksen und man das falsche Datum hinschreibt.
z. B. schreibt:
Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 01.10.2016 wahr und bitte um eine sofortige Bestätigung.

Besser nicht "unverzüglich" schreiben, da dass rechtlich keine genaue Fristsetzung ist. Aber da notfalls einen Anwalt fragen, wie man die Fristsetzung am besten macht, oder im Internet noch mal suchen.

Wenn Ihr diese Dokumente deutlich erkennbar mit "Verbraucherbeschwerde" gekennzeichnet habt, ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet Euch darauf innerhalb von 4 Wochen zu antworten. Macht das Unternehmen das nicht (möglicherweise ist die Antwort von Stromio/Grünwelt unterwegs verloren gegangen.), wendet Ihr euch z. B. an die Schlichtungsstelle. Stromio bzw. Grünwelt ist dort angeblich Mitglied. Für Verbraucher ist dies kostenfrei und Stromio ist dann verpflichtet, daran teilzunehmen.

Schlichtungsstelle Energie e. V.,
Friedrichstraße 133,
10117 Berlin.
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/

Falls weitere Fragen sind, meldet Euch bei der Bundesnetzagentur. Dort könnt Ihr eine Beschwerde schreiben und die antworten sehr ausführlich was Ihr dann gegen Stromio bzw. Grünwelt tun könnt. Wenn die genug Beschwerden über Stromio bzw. Grünwelt haben, wird vielleicht auch mal etwas gegen dieses Unternehmen getan, wobei die sich dann möglicherweise einfach umbenennen.
Für die Bundesnetzagentur geht auf den nachfolgenden Link und klickt links auf ein Thema, dann werden die Kontaktmöglichkeiten angezeigt:
www.bundesnetzagentur.de/cln_1422/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/verbraucher-node.html

Alternativ könnt Ihr natürlich auch einen Rechtsanwalt nehmen, oder Euch an die Verbraucherzentrale wenden. Aber das kostet extra und bringt Euch nicht unbedingt mehr - je nach Fall. Vielleicht erst mal mit meinen obigen Tipps versuchen, das sollte reichen. Stromio bzw. Grünwelt Energie soll mit dieser billigen, dreisten Masche nicht weiter durchkommen. Über jeden Verbraucher dem ich dadurch helfen konnte freue ich mich wie ein Schneekönig und dadurch wird auch den ehrlichen Unternehmen geholfen, die den Strom auch auf Dauer, evtl. etwas teurer als der Billigstanbieter aber fair und für den Verbraucher transparent, anbieten.

Und als Tipp: Wenn man Strompreise vergleicht, ist es oft abhängig was man als ungefähren Verbrauchswert angibt. Da gibt es teils extreme Preisunterschiede. Auch innerhalb einer Woche kann es extreme Preisschwankungen geben, vor allem über Stromvergleichsportale. Aber letztlich ist es meistens egal ob ihr weniger oder mehr Strom verbraucht, dann zahlt man den zusätzlich oder bekommt das Geld zurück. Da gibt es natürlich auch Stolperfallen. Da besser vorher eine E-Mail schreiben (nicht anrufen) und sich dies schriftlich bestätigen lassen.

Viel Erfolg und Energie beim Kündigen!

12.09.2016 | 20:04
von Micha2 | Regelverstoß melden
Achja, in den Schreiben an Stromio bzw. Grünwelt natürlich unbedingt Eure Vertragsnummer dazuschreiben, ansonsten finden die Euch bestimmt nicht in ihrer Datenbank.
Ergänzend vielleicht auch Eure Zählernummer, die findet Ihr z. B. in der Lieferbestätigung von Stromio/Grünwelt.

12.09.2016 | 21:05
von Micha2 | Regelverstoß melden
Und am letzten Tag bzw. dem nächsten Tag ab dem der neue Stromanbieter liefert, unbedingt ein Foto vom aktuellen Zählerstand machen. Ich habe einen Funkwecker daneben gestellt, damit man den Tag und die Uhrzeit erkennt. Alternativ die Tageszeitung daneben halten.
Denn als ich damals dem städtischen Energieversorger gekündigt habe, hatte sich dieser beim Zählerstand verlesen und wollte von mir mehr als 100 Euro Nachzahlung haben. Derweil war es genau andersherum. Das Foto hatte der städtische Energieversorger aber akzeptiert, sich entschuldigt und mir den Geldbetrag problemlos erstattet.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Stromio / Grünwelt Energie so etwas auch passieren könnte. Aber ob denen ein Foto reicht weiß ich nicht. Besser einen Nachbarn zusätzlich als Zeugen hinzunehmen, der sich den Zählerstand auch notiert. Wobei man das wohl besser immer machen sollte.

12.09.2016 | 21:45
von Micha2 | Regelverstoß melden
Und aufpassen das ihr "Sonderkündigungsrecht" schreibt. Dieses gilt normalerweise bei Preiserhöhungen. Es gibt nämlich noch die "ordentliche Kündigung". Aber dafür gibt es meistens Kündigungsfristen. Wenn ihr nur "Kündigung" oder "kündigen" schreibt, gehen die wahrscheinlich von einer ordentlichen Kündigung aus und ihr seid am Hintern (Arxxx).

13.09.2016 | 15:17
von Micha2 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vorweg:
Meine Beschwerde kann im Grunde nicht mehr gelöst werden, sondern evtl. nur noch anderen Kunden von Stromio helfen.

Sie räumen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einer Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht ein, weil Sie es gesetzlich MÜSSEN! So genau genommen haben Sie diese in der Vergangenheit aber auch nicht, wie man diesem Link
de.reclabox.com/beschwerde/73182-stromio-magdeburg-stromio-verweigert-sonderkuendigungsrecht
einer anderen ReclaBox Beschwerde, entnehmen kann.
Man kann es aber auch diesem Link entnehmen:
https://www.verbraucherzentrale.de/stromio-gmbh

Außerdem füge ich hier mal ein Zitat ein:
„Bei uns hat sich eine Reihe von Stromio-Kunden gemeldet, die versteckte Preiserhöhungen nicht mitbekommen haben“, sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Erst bei der Schlussrechnung haben sie gemerkt, dass sie schon längere Zeit mehr zahlen als sie dachten. “ Die Frist für eine Sonderkündigung, die jedem bei Preiserhöhungen zusteht, ist dann längst verstrichen. ", Quelle: Stiftung Warentest, 02/2014.
Man beachte, dass es hier nur um die Verbraucherzentrale in NRW handedlt. Es ist sicher davon auszugehen, dass dies nicht nur dort so ist.

Sie schreiben in Ihrer zweisetigen einschläfernden Preisinformation, über die Energiewende in Deutschland, dass dies zum Wohle aller ist, wir immer weniger Strom verbrauchen, viele Arbeitsplätze geschaffen wurden und vieles mehr. Dann irgendwann schreiben Sie, dass die staatlich regulierten Nutzungsentgelte erheblich gestiegen sind und Sie diese nun bedauerlicherweise(!) zumindest teilweise(!) an Ihre Kunden weitergeben müssen, da Sie diese Kosten nicht mehr ausgleichen können. Dann in einem einzigen Satz, mitten im Fließtext, stehen dann die neuen, wie ich finde stark überteuerten Kosten. Und dabei haben Sie diese angeblich nur teilweise weitergegeben. Also wären die ja nach Ihrer Aussage noch viel teurer.
Da frag ich mich, wenn Sie sich als Discounter bezeichnen, aber der städtische Grundversorger über das gesamte Jahr hinweg deutlich günstiger ist als Sie (auch bei Ökostrom) und sogar bessere Vertragsbedingungen hat, was Sie dann als selbsternannter Discounter falsch machen, wenn Sie im Vergleich dazu solch extrem hohen Preise verlangen müssen. Am Ende bekomme ich den Strom doch sowieso vom städtischen Grundversorger geliefert.

Und außerdem kann man eine Preisinformation auch deutlich transparenter schreiben. Geben Sie doch transparent und übersichtlich an, welche Kosten sich genau um welchen Geldbetrag für Sie erhöht haben und um welchen Betrag sich deshalb der Preis für den Kunden ändert, anstatt auf zwei einschläfernden Seiten über den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu berichten, was dem Kunden von einem Discounter, wenn überhaupt, nur sehr wenig interessiert. Und wenn können Sie das in einem separaten Dokument schreiben und nicht wo es um den neuen Arbeitspreis und Grundpreis geht, welche den Kunden eines Discounters naturgemäß jedoch sehr stark interessiert. Dann würden die Kunden diese drastischen Preiserhöhungen auch besser mitbekommen und es gäbe nicht so viele Beschwerden bei den Verbraucherzentralen, wie man dem obigen Zitat der Verbraucherzentrale NRW entnehmen kann.

Außerdem haben Sie ja auch den Grundpreis extrem erhöht, von 88,03 EUR/Jahr auf 109,16 EUR/Jahr, bei Neukunden aber niedrig angesetzt (41,40 EUR/Jahr). Wie geht das, dass dieser so schwankt? Gab es eine hohe Sonderzahlung an Ihre Mitarbeiter oder wie? Und entweder sind die staatlichen Nutzungsentgelte erheblich gestiegen und Sie können diese nicht mehr ausgleichen oder nicht. Aber dann müssten die Preise auch bei Neukunden angepasst werden und nicht nur bei Bestandskunden. 142 Euro Preiserhöhung bei Bestandskunden, aber nur 5 Euro bei Neukunden und das auf gerade mal 2000 kWh gerechnet, ist extrem seltsam!

Und der eine ReclaBoxler-7492981, der Kritiken über Stromio, warum auch immer sehr persönlich nimmt und teils aggressiv die Stromio Kritiken angeht, dem sei gesagt, dass es kein NONSENS und Quatsch ist, wie er mir dies in einer Nachricht mitgeteilt hat. Wen ich meine, kann sich jeder bei der Beschwerde
de.reclabox.com/beschwerde/73182-stromio-magdeburg-stromio-verweigert-sonderkuendigungsrecht
anschauen, zumindest wenn seine Kommentare dort nicht überraschend verschwinden. Und nein, ich lasse es nicht besser, wie es mir von diesem ReclaBoxler nahegelegt wurde!

Wenn jemand Zweifel an meinen Tipps hat die ich unten in meinen Kommentaren angegeben habe, soll er sich doch bitte an die von mir genannten Fachstellen wenden und sich von denen Auskunft geben lassen. Die haben genug Expertenwissen und Erfahrung. Die Auskünfte von der Bundesnetzagentur und der Schlichtungsstelle für Energie sind kostenlos und reichen nach meiner Meinung in den meisten Fällen aus, wenn man keinen Fehler bei der Formulierung des Sonderkündigungsrechts macht! Oder an die Verbraucherzentrale wenden, die kennen Stromio bzw. Grünwelt Energie auch sehr gut, wie man an dem obigen Zitat sieht, alternativ einen Anwalt nehmen. Dann werden wir ja sehen wer Quatsch schreibt. Und ein Gerichtsvollzieher ist auch kein Quatsch, sondern bei den Bewertungen die ich hier lese anscheinend sogar notwendig, wenn man mit Stromio kommuniziert! Ich habe auf meine Anfragen an Stromio noch keine Antwort erhalten, die ich per E-Mail und normaler Post verschickt habe. Wahrscheinlich sind beide verlorengegangen wie bei vielen anderen ReclaBoxlern, deshalb mach ich es lieber über den Gerichtsvollzieher, da kann ich sicher sein, dass auch der Inhalt des Schreibens bei Stromio ankommt und nicht evtl. nur ein leerer Briefumschlag.

Um eine detaillierte Auskunft zu geben hatten Sie genug Zeit. Aber Sie können sich das ja als guten Vorsatz für Ihre aktuell noch zufriedenen Kunden nehmen, dass Sie diese in Zukunft detaillierter und vor allem transparenter informieren! Dann wäre auch denen mit meiner Beschwerde hier geholfen.


14.09.2016 | 19:26
von Micha2 | Regelverstoß melden
Ich möchte auf weitere Stolperfallen hinweisen, aber teilweise auch Dinge noch einmal wiederholen.

Unternehmen haben oftmals zwei Anschriften. Eine "ladungsfähige Anschrift" mit richtiger Straße und Hausnummer und eine "Anschrift für die Kundenbetreuung" welche meistens ein Postfach ist (wie auch bei Stromio bzw. Grünwelt). Die ladungsfähige Anschrift könnt Ihr oft nur dem Impressum entnehmen. Die ladungsfähige Anschrift von Stromio bzw. Grünwelt ist im Moment:
Stromio GmbH
Girmes-Kreuz-Str. 55
41564 Kaarst

Aber unbedingt im Impressum von Stromio bzw. Grünwelt Energie schauen, ob diese ladungsfähige Anschrift noch stimmt, oder Grünwelt vielleicht plötzlich eine eigene hat. Oder ob es plötzlich eine gesonderte "ladungsfähige Anschrift" gibt, wo Sonderkündigungen und Kündigungen hingesandt werden müssen (wie gesagt, nicht Postfach).
Gerichte und Gerichtsvollzieher benötigen die ladungsfähige Anschrift. Wenn jedoch eine Insolvenz läuft und es bereits einen Insolvenzverwalter gibt, dann ggf. an den Insolvenzverwalter schreiben.
Das ist bei Stromio aber, zumindest aktuell, jedoch nicht der Fall. Also an die ladungsfähige Anschrift verschicken. Ansonsten sich an die Verbraucherzentrale oder Bundesnetzagentur wenden, die haben darin bestimmt schon Erfahrung. Die Bundenetzagentur besser per E-Mail, da ist die Antwort dann ausführlicher. Müsst aber mit mindestens 1 Woche rechnen bis diese antworten.
Wobei sich diese bei dem nachfolgenden Link unter der Überschrift "Ersatzversorgung" ganz unten, schon geäußert hat, was passiert wenn der Lieferant insolvent ist. Zur Not aber auch an eine Verbraucherzentrale wenden, die sollten damit Erfahrung haben.
www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/vertragsarten-node.html

Es gibt bei Einschreiben noch etwas zu beachten. Solltet Ihr ein Einschreiben verschicken wo eine Unterschrift verlangt wird (z. B. Einschreiben mit Rückschein) und dieses an ein Postfach versenden, bei Stromio ist dies die Kundenbetreuung, muss sich Stromio das Einschreiben innerhalb von 7 Werktagen am Ausgabeschalter der Post abholen und dort unterschreiben, aber wer weiß was auf dem Weg bis dorthin vielleicht alles passiert, dieser grad geschlossen hat, oder wirklich eine Benachrichtigung im Postfach lag. Deshalb ist es besser (Vorsicht, nächsten Absatz beachten), wenn die Postfrau/-mann es direkt zu Stromio bringt, wenn eine Unterschrift notwendig ist und da müsst Ihr die ladungsfähige Anschrift nehmen. Aber zur Sicherheit in die AGB von Stromio bzw. Grünwelt schauen, ob diese mittlerweile eine spezielle ladungsfähige Adresse (nicht Postfach) für eine Sonderkündigung haben, man weiß ja nie.

Allerdings gibt es auch bei der ladungsfähigen Anschrift eine Stolperfalle. Ist z. B. grad Betriebsurlaub und niemand anzutreffen, aber habt das Einschreiben an die ladungsfähige Anschrift verschickt, wird das Einschreiben falls dafür eine Unterschrift verlangt wird, an die nächste Postfiliale gesendet wo sich Stromio dieses Einschreiben wie bereits erwähnt, auch innerhalb von 7 Werktagen abholen muss. Tut es dies nicht, geht dieses wieder an Euch zurück. Ich weiß nicht in wie weit dieses vor Gericht dann als zugestellt angesehen wird. Ich befürchte, dass es zumindest Stromio selbst erst mal als nicht zugestellt ansieht und müsst ggf. weitere Schritte unternehmen.
Also wenn die Gefahr von Betriebsurlaub oder ähnlichem besteht (vor allem beim Jahreswechsel), dann besser das Einschreiben, als Einschreiben per Einwurf verschicken (meine Meinung), dann gilt es wenigstens als zugestellt. Oder alternativ an das Postfach. Denn Stromio muss laut aktuellen Vertragsbedingungen der Post, das Postfach normalerweise mindestens aller 7 Werktage leeren. Aber wie oben geschildert, lauert bei Postfächern trotzdem immer eine kleine Gefahr, wenn es um Unterschriften geht. Und in beiden Fällen könnt Ihr den Inhalt Eures Schreibsn trotzdem nicht zweifelsfrei beweisen. Das hängt dann vom Richter/-in ab, ob diesem das reicht.

Es gibt jedoch wie schon genannt eine sichere Alternative, wo Ihr Euch den ganzen Ärger und Stolperfallen beim Versandt ersparen könnt. Lasst es für ca. 10 Euro (abhängig von der Anzahl der Dokumente) vom Gerichtsvollzieher versenden. Ist niemand in dem Unternehmen anzutreffen wird es dann normalerweise in den Briefkasten eingeworfen und es gilt als zugestellt. Ihr bekommt dann vom Gerichtsvollzieher eine Bestätigung zugeschickt und könnt Euch erst mal zurücklehnen, denn auch der Inhalt des Schreibens ist nachgewiesen (der Inhalt muss natürlich korrekt sein). Noch sicherer ist es, wenn es der Gerichtsvollzieher persönlich vorbeibringt, aber das kostet dann deutlich mehr und es muss ein Gerichtsvollzieher machen, der für diese Straße zuständig ist. Diesen besser vorher per E-Mail kontaktieren. Aber ich bin der Meinung, hier sollte es ausreichen die Sonderkündigung per Gerichtsvollzieher über den Postweg zu versenden (das Schreiben in zweifacher Ausführung im Orignal mitnehmen und persönlich unterschreiben). Aber daran denken die ladungsfähige Adresse von Stromio als Empfangsanschrift anzugeben. Wie gesagt, diese steht im Impressum (es ist die Anschrift wo eine Straße mit Hausnummer angegeben ist), aber ruhig auch mal die AGB durchgehen ob es bis dahin eine gesonderte ladungsfähige Anschrift gibt, wo Sonderkündigungen und Kündigungen hingesandt werden müssen). Der Gerichtsvollzieher weiß aber, dass er es nicht an ein Postfach senden darf, notfalls schickt er Euch noch mal nach Hause. Aber die Sprechzeiten sind bei Gerichtsvollziehern immer sehr kurz.

Und ich möchte noch einmal davor warnen bei einer Preiserhöhung das Wort "Kündigung" zu verwenden. Denn bei einer "Kündigung" akzeptiert Ihr den neuen Vertrag und kündigt ordentlich erst zum nächstmöglichen Termin, aber dieser ist dann von der Kündigungsfrist abhängig. Das ist gefährlich, denn die Kündigungsfrist könnte abgelaufen sein und ihr seid dann weitere 1 oder 2 Jahre im Vertrag gefangen. Deshalb bei einer Preiserhöhung immer von "Sonderkündigungsrecht" schreiben - also das Ihr Euer Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum xx. xx.xxxx wahrnehmt, zumindest wenn Ihr wegen einer Preiserhöhung den neuen Vertrag ablehnt. Alternativ kann man vielleicht auch "Sonderkündigungsrecht zum nächstmöglichen Termin", schreiben. Und um sofortige Bestätigung bitten und zur Not das Dokument ZUSÄTZLICH auch als Verbraucherbeschwerde kennzeichnen und eine kleine Beschwerde dazu schreiben (aber keine Beleidigungen reinschreiben), dann muss Stromio sowieso innerhalb von 4 Wochen antworten, sind diese verstrichen dann an die Schlichtungsstelle für Energie wenden. Notfalls aber an die Fachberatungsstellen (z. B. Verbraucherzentrale oder Anwalt) wenden, wenn Zweifel bei der Formulierung bestehen, da reicht manchmal bereits ein einziges falsches Wort aus. Und wie bereits oben geschrieben, gebt tatsächlich Eure Vertragsnummer UND Zählernummer an (aufpassen vor Tippfehlern). Die findet Ihr auf Eurer Lieferbestätigung, zumindest heißt dieser Zettel bei Stromio im Moment noch so - also im Prinzip die endgültigen Vertragsunterlagen, jedoch besser nicht die Bestellbestätigung. Wenn es eine Kundennummer gibt, dann auch diese angeben. Und unbedingt eigenhändig unterschreiben!

Wenn Ihr wisst das keine Rechnung mehr offen ist (erst auf die Endabrechnung warten!), könnt Ihr danach bei Eurer Bank(!) wenn alle Kosten evtl. nachgezahlt sind, sicherheitshalber auch das Lastschriftmandat entziehen. Dazu braucht Ihr die SEPA Mandatsreferenz etc. Die steht auf der Lieferbestätigung bzw. den Vertragsunterlagen des Stromanbieters drauf.

Und auch wie bereits geschrieben, den aktuellen Zählerstand mit Zeugen, besser vor UND zum Zeitpunkt der Umstellung aufschreiben/Foto machen mit Funkwecker mit Datumsanzeige oder Tageszeitung und ggf. Stromio mitteilen. Aber unbedingt auf die Einheit achten und vor der letzten Zahl steht normalerweise ein Komma. Stromio schreibt: "Bitte erfassen Sie den Zählerstand ohne Nachkommastellen". Ich persönlich finde es etwas verwirrend. Also hier aufpassen, die meist rote Zahl (ganz rechts) am Stromzähler, also NICHT mit angeben. Also falls im Vergleich zum alten Zählerstand die Differenz fünfstellig oder noch höher gestiegen ist, besser noch mal ganz genau lesen, das wäre schon sehr viel. Ruhig auch noch mal die aktuellen AGB von Stromio über die Übermittlung des Zählerstands bei einer Vertragsbeendigung lesen. Den kann man bei Stromio, zumindest aktuell, über das Kundenkonto übermitteln, wenn es dann noch freigeschaltet sein sollte. Aber wie erwähnt, unbedingt mit der Nachkommastelle aufpassen, diese soll man zumindest zum jetzigen Zeitpunkt wo ich diesen Kommentar scheibe, dort NICHT angeben), Ich bin mir nicht sicher, ob Stromio bzw. Grünwelt den Zählerstand ablesen lässt oder nur schätzt, wenn Ihr diesen nicht rechtzeitig übermittelt, oder ob das Euer neuer Stromanbieter dann an Stromio übermittelt. Normalerweise muss Stromio den ablesen lassen oder euch auffordern diesen selbst abzulesen. Besser vorher den neuen Anbieter per E-Mail fragen und zusätzlich versuchen Stromio eine E-Mail zu schreiben (nicht mündlich). Aber trotzdem kann, wie bei mir geschehen, versehentlich ein Ablesefehler vom Unternehmen gemacht werden und müsst Widerspruch einlegen. Auch drauf achten, dass der Stromanbieter auch 5 Jahre später noch meinen kann, dass Euer Zählerstand höher ist und Ihr die letzten 3 Jahre nachzahlen sollt (Nach 3 Jahres ist es angeblich verjährt, warum einmal von 3 und 5 Jahren die Rede ist weiß ich nicht. Dann an die Fachberatungsstellen wenden). Das sind alles so kleine Fallen die noch lauern könnten. Aber das Sonderkündigungsrecht unbedingt selbst an Stromio schicken und nicht vom neuen Anbieter - das könnte schiefgehen.

Und aufpassen das Stromio bzw. Grünwelt Euch zu viel gezahlte Abschlagszahlungen auch wirklich zurückzahlt.

Gibt es Probleme, wie genannt, an die Bundesnetzagentur wenden, oder wenn sich Stromio nicht meldet, bzw. nicht Eure Forderdungen erfüllen will, an die Schlichtungsstelle für Energie wenden, alternativ an die Verbraucherzentrale.
Das gilt natürlich alles auch bei anderen Stromanbietern. Wenn ich die Beschwerden über Primastrom lese, macht es den Eindruck das es dort sogar teilweise noch schlimmer zugeht.

Von den Stromvergleichsportalen (na mal sehen ob ich wieder eine sehr boshafte Nachrift von ReclaBoxler-7492981 erhalte) habe ich deshalb auch genug, die dortigen Kundenmeinungen sind nur bedingt nützlich und der Preis wird mit dem Grundversorgungstarif des städtischen Grundversorgers verglichen. Aber wie gesagt, der städtische Grundversorger bietet meistens auch deutlich günstigere Stromtarife an. Ich persönlich werde mich deshalb wieder beim städtischen Grundversorger anmelden, da dieser bei mir auch sehr günstige Sondertarife anbietet - zumindest deutlich günstiger als Stromio nach der angeblich unverzichtbaren Preiserhöhung für mich als Bestandskunden. Falls bei dem städtischen Grundversorger etwas schief läuft, könnte ich die Schreiben dann persönlich vorbeibringen und eine Unterschrift (bzw. Stempel) auf der Kopie des Schreibens verlangen. Da hat man einfach deutlich weniger Stress und zahlt im Falle von Billigstromanbietern welche nach der Vertragslaufzeit den Preis deutlich erhöhen (teils versteckt), oft weniger Geld. Und selbst wenn ich 20 Euro mehr zahle, wäre das bei besseren Vertragsbedingungen mir auch egal. Sollte es der städtische Grundversorger aber auch mit Tricks versuchen und Ihr möchtet Euch damit nicht mehr ständig damit befassen, solltet Ihr ggf. in den Grundversorgungstarif wechseln, da kommt man glaube innerhalb von 14 Tagen raus (aber besser noch mal informieren ob es da nicht plötzlich doch eine längere Vertragslaufzeit gibt). Aber wie gesagt, ich kann beim städtischen Grundversorger, aber auch bei einem anderen städtischen Energieversorger (die haben dann aber ausschließlich spezielle Tarife und keinen Grundversorgungstarif), Dokumente persönlich vorbeibringen und mir die Kopie mit Stempel bestätigen lassen. Wenn es natürlich nur noch die Grundversorger gibt, würden dort die Preise natürlich auch steigen. Aber das ist in der Marktwirtschaft überall so.

Mir ist bewusst, dass ich sehr viel Text geschrieben habe, aber die alten Kommentare lassen sich leider nachträglich nicht bearbeiten, sonst hätte ich dies dort eingefügt und es gäbe weniger zu lesen. Ich habe nach bestem Gewissen Tipps gegeben die ich aus Erfahrung gesammelt habe. Wer sicher gehen will, sollte sich bitte an die von mir genannten Fachstellen wenden, die haben mehr Ahnung (Bundesnetzagentur (kostenlos), Schlichtungsstelle Energie (kostenlos), Verbraucherzentrale oder schlussendlich an einen erfahrenen(!) Anwalt). Solltet Ihr von denen ein Schreiben bekommen, welches Ihr SELBST an Stromio bzw. Grünwelt verschicken sollt, bleibe ich trotzdem dabei, dies besser über den Gerichtsvollzieher zu verschicken, auch wenn diese meinen das ein Einschreiben ausreicht. Am Ende müsst IHR den Ärger ausbaden. Aber aufpassen das die für den Gerichtsvollzieher dort die "ladungsfähige Anschrift" angeben, sonst müsst ihr dort noch mal hin. Wenn diese es selbst verschicken wollen, dann fragen was passiert, wenn es trotzdessen Probleme gibt, wer dann die Kosten bei einer ungewollten Vertragsverlängerung übernehmen muss (mündliche Antworten sind aber im Zweifel wie gar nicht geantwortet). Anwälte sind teils auch ungenau (je nach Erfahrung des Anwalts), da sie mehrere Klienten gleichzeitig haben und deshalb alles schnell gehen muss. Die lernen auch durch Erfahrung.

Viel Erfolg!

15.09.2016 | 05:59
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich kann jedem nur empfehlen, sich einen Stromanbieter mit möglichst langer Preisbindung auszusuchen. Vergleichsportale bieten die Möglichkeit, die Suche daraufhin zu verfeinern.

Während der Preisbindung eines Anbieters, kann dieser Preise nur in einem solchen Rahmen anheben, wie staatliche Abgaben steigen. Da diese über 50 % des Strompreises ausmachen, wird man also auch bei Anbietern mit langer Preisbindung mit hoher Wahrscheinlichkeit hin und wieder eine Preiserhöhung bekommen. Allerdings ist dies dann allein politisch bedingt. Dagegen hilft nur, bei der nächsten Wahl den Verstand einzuschalten.

Ich persönlich habe einen Anbieter mit dreijähriger Preisgarantie gewählt. Die Vertragslaufzeit beträgt dennoch nur das übliche eine Jahr. Also: Augen auf und nach Preisgarantien Ausschau halten.

15.09.2016 | 08:09
von ST Zehl | Regelverstoß melden
Wir haben die selben Erfahrungen gemacht und es wird Zeit, das solche Firmen, öffentlich genannt werden.
In Verbindung mit den Vergleichsportalen, werden Kunden gefangen und es gibt genügend, die nach der nächsten Preisanpassung, nichts unternehmen.
Unsere Erfahrungen, haben wir an Verbrauchermagazine und weitere Foren gesendet.
Man kann nur empfehlen, sich von solchen Anbietern fern zu halten.

15.09.2016 | 16:11
von Micha2 | Regelverstoß melden
Mit dem Tipp der Preisgarantie wie der obere ReclaBoxer schreibt, möchte ich aber mit dem unten stehenden Link auf eine mögliche Gefahr hinweisen, da ist nämlich auch Ärger möglich - ich vermute mal vorrangig mit den gleichen Anbietern wie jetzt auch. In dem Link sind auch städtische Strombetreiber in der Kritik. Aber wie ich schon schrieb, bei diesen hat man nicht das Problem mit der Kontaktaufnahme, zur Not geht man persönlich vorbei und lässt sich den Posteingang auf einer Kopie bestätigen. Das muss aber jeder selbst für sich entscheiden. Ich bin eher für eine niedrige Laufzeit und Kündigungszeit (die beiden Begriffe nicht verwechseln). Wobei auch wichtig ist, wann die Endabrechnung kommt. Nicht das die erst nach 3 Jahren kommt und Ihr habt vergessen nachzuschauen ob der Tarif erhöht wurde. Hat beides Vor- und Nachteile.

Hier der Link zu möglichen Gefahren der Preisgarantie
https://www.welt.de/wirtschaft/energie/article134723488/Das-Maerchen-von-der-Strompreisgarantie.html

Hier mal ein Beispiel wie Stromio das teils ausgenutzt hat.
https://www.verbraucherzentrale.de/stromio-gmbh

In wie weit man gegen wirklich alle Preiserhöhungen mit einem Sonderkündigungsrecht vorgehen kann die aufgrund von Steuern etc. erhoben werden, bin ich mir aber nicht bewusst. Ich vermute, dass Anbieter wie Stromio und andere die bei Stromvergleichsportalen immer ganz oben stehen, dies möglicherweise erst mal ablehnen werden und der Kunde sich erst rumstreiten muss. Wendet Euch dann lieber wieder an die von mir genannte Fachstelle "Bundesnetzagentur",
www.bundesnetzagentur.de/cln_1422/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/verbraucher-node.html , wartet ab was die antworten (wenn noch Zeit ist, die brauchen meist mind. 1 Woche, ansonsten gleich Stromio schreiben das ihr Euer Sonderkündigungsrecht wahrnehmen wollt) und teilt dann Stromio ggf. mit, dass Ihr Euch darüber beschwert das Euer Stromtarif aufgrund staatlicher Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöht wurde, bezieht Euch dabei auf das oben genannte Urteil vom OLG Düsseldorf, Urteil v. 05. 07.2016 - 20 U 11/16, www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1528971.aspx und das Ihr Euer Sonderkündigungsrecht wahrnehmen wollt. Schreibt oben gut erkennbar aber "Verbraucherbeschwerde" drüber, so wie ich das schon oben beschrieben habe. Natürlich auch die Vertragsnummer, Zählernummer, ggf. Kundennummer falls vorhanden dazuschreiben und handschriftlich unterschreiben.
Dieses Urteil ist zwar glaube noch nicht rechtskräftig (Aktualität mal prüfen ob es mittlerweise rechtskräftig ist), aber das ist ja erst mal egal. Stromio muss in der Verbraucherbeschwerde darauf eingehen und Ihr habt Eure Sonderkündigung geäußert. Und wie gesagt, ja nicht das Wort "Kündigung" reinschreiben, sondern Sonderkündigungrecht oder Sonderkündigung etc. Das betrifft natürlich auch alle anderen Stromanbieter.

Meldet sich Stromio bzw. Grünwelt nicht innerhalb von 4 Wochen (was es durch die Angabe "Verbraucherbeschwerde" gesetzlich aber muss), oder lehnt das Sonderkündigungsrecht ab, dann meldet Ihr Euch bei der bereits genannten "Schlichtungsstelle für Energie".
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/

Und wie gesagt, die Bundesnetzagentur und die Schlichtungsstelle für Energie, sind für Verbraucher kostenlos. Aber das werden die schon mitteilen falls sich das geändert hat.

Hier ist übrigens noch ein sehr interessanter Artikel wie ich finde:
https://total-global.info/2016/09/04/strompreise-wurden-sie-heute-schon-geschroepft/

23.09.2016 | 20:28
von Micha2 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch keine Mitteilung erhalten


08.10.2016 | 00:40
von Micha2 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio/Grünwelt hat zwar die Kündigung anscheinend akzeptiert, aber ich habe von denen keinerlei Post erhalten auch nicht auf meine Kundenbeschwerde, obwohl sie darauf antworten müssen. Zudem mal abwarten wie lange es dauert bis die mir mein zu viel gezahltes Geld zurücküberweisen. Danach ist Stromio/Grünwelt hoffentlich für immer Geschichte.


29.10.2016 | 01:14
von Micha2 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio versucht mich anscheinend noch um ein paar Euros zu bringen und spielt mal wieder tot und antwortet nicht. Da werde ich mich demnächst wohl noch drum kümmern müssen. Um jeden Euro der einem eigentlich diskussionslos zusteht muss man bei denen kämpfen. Aber damit rechnen die wahrscheinlich, dass man das nicht macht.




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