Enervatis (Halle)
Unzulässige Erhöhung des Abschlagsbetrages
Bestell-/Kundennummer: 212160/166778
Die Abschlagszahlung für Strom wurde auf Basis des Jahresverbrauches von 3000 kwh mit 83 Euro pro Monat ab Lieferbeginn (01.04.2016) vertraglich fixiert. Mit nicht nachvollziehbarer Begründung sollte der Abschlag auf 101 Euro erhöht werden. Nach schriftlichem und fernmündlichem Widerspruch folgte ein Schreiben mit der Forderung einer Abschlagszahlung in Höhe von 121 Euro. Dieser Betrag wurde im August widerrechtlich von meinem Konto abgebucht!
Um im Falle einer Insolvenz der Firma nicht ganz dumm dazustehen, habe ich eine Rückbuchung veranlast und die Einzugsermächtigung zurückgenommen. Folge: Mahnung mit Mahngebühr in Höhe von 10 EUro. Zwei Wochen später das Schreiben eines Inkasso-Anwaltes: Gebühren 70,20 Euro.
Der nochmalige Versuch zu einer gütlichen Einigung zu kommen führte zu der Forderung, die vereibarten Abschläge (83 Euro) für August und September zu überweisen, dann würde das Mahnverfahren bis zum 04.09 ausgesetzt werden. Das soll ich schiftlich bestätigt bekommen. mir konnte nicht zugesichert werden, daß die Mahn- und Anwaltsgebühren entfallen. Die Abschläge für August und September habe ich überwiesen und warte nun auf das, was da noch kommt.
Fazit: Auf Grund meiner Erfahrungen und der Berichte anderer Kunden kann ich nur von Enervatis abraten, denn so geht man nicht mit Kunden um.
h
20.09.2016 | 14:55
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Gerth,
wir danken Ihnen für Ihre Nachricht.
Ihr Abschlag konnte bereits durch Änderung der Jahresverbrauchsprognose angepasst werden. Wir haben Sie postalisch dazu informiert.
Gerne teilen wir Ihnen zudem mit, dass auch die entstandenen Mahngebühren zurückgenommen worden, sodass Ihr Vertragskonto keinen Saldo aufweist.
Wir hoffen Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben.
Freundliche Grüße
Ihre Enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbH