449 Views | 29.09.2016 | 13:35 Uhr
geschrieben von Stefanie Sass

Wiko Germany GmbH (Hamburg)

Wiko Smartphone-Akku explodiert - Sachschaden über 1.000 €

Der Akku meines Wiko Cink Peax 2 explodierte, brannte sich ins Bett - Schaden über 1.000 €. Ich warte seit 3,5 Monaten trotz Einsendung des Gerätes auf die Erstattung des Schadens und bekam keinerlei Erklärung, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte

BILDER
1 reclabox beschwerde de 125488 thumb
1 Bild

In der Nacht vom 16. zum 17.05.2016 ist der Original-Akku meines Wiko Cink Peax 2 explodiert. Ich habe das Gerät vom Ladekabel entfernt, bin anschließend ins Bett gegangen und habe das Gerät noch 1-2 Minuten bedient, bis es sich plötzlich von selbst ausschaltete. Es war ein Knacken zu hören, dann ist der Rückdeckel abgesprungen, es traten Rauch und Funken aus dem Gerät, sodass ich es von mir weg auf das Bett schmiss. Der Akku glühte, sprühte weiter Funken und es trat enorm viel Rauch aus. Ich war extrem schockiert und panisch und befürchtete, dass das Bett in Flammen aufgeht. Ich rief meinen Freund, der sich im Bad aufhielt, um Hilfe zu bekommen. Mein Freund hat aus der Küche spontan eine Pfanne inkl. Pfannenwender gegriffen und somit den glühenden Akku hinein geschoben. Die ganze Wohnung war voller Rauch; ein Schlafen war aufgrund des Gestanks und des Rauchs in diesem Zimmer in der Nacht nicht möglich. Noch am nächsten Morgen und auch die nächsten Tage roch es stark nach angesenktem Plastik. Der glühende Akku hat sich durch das Bettlaken und den Matratzenschoner bis in die Matratze gebrannt. Dabei wurden zusätzlich Kopfkissen, Bettwäsche und die Matratzenbrücke beschädigt.

SCHLAGWORTE


Ich habe am folgenden Tag direkt den Kundenservice kontaktiert, anschließend den Fall nochmals schriftlich eingereicht und das Gerät inklusive Akku wie gewünscht eingeschickt. Anschließend bekam ich zwar ein neues Gerät geliefert, aber keinerlei Erklärung, wie es zu dem Vorfall kommen konnte, geschweige denn eine Erstattung der beschädigten Produkte. Ich wurde immer vertröstet, dass der Akku noch untersucht werden müsste. Nach über 3,5 Monaten erhielt ich bis heute keine Stellungnahme. Meine Versicherung zahlt den Fall nicht, weil nicht ich, sondern der Hersteller für den Schaden verantwortlich ist. Nicht meine persönlichen Sachen wurden beschädigt, sondern die meines Freundes, in dessen Wohnung ich mich zu dem Zeitpunkt aufhielt.

Ich weiß nicht, welchen Qualitätsstandards ein Gerät bei Wiko entsprechen muss, aber explodiertende Akkus können diesen sicher nicht entsprechen. Zwar wurde nur meine Hand vom Rauch und den Funken erwischt, aber es hätte enorme Verbrennungen am Körper und Verletzungen durch den glühenden Akku und die Funken entstehen können, wenn ich das Smartphone nicht sofort hätte von mir werfen können. Ebenso der Rauch wird nicht unbedenklich sein. Ich erwarte eine entsprechende Erklärung für diesen Vorfall und in jedem Fall eine Erstattung der dadurch entstandenen Kosten für die beschädigten Produkte (neuwertiger Zustand) in Höhe von 903,45 €.

Hersteller, wie Samsung, rufen bei solchen Akku-Defekten erst kürzlich ihre Produkte zurück und stoppen den Verkauf - da wird von Wiko wohl eine ähnlich angemessene Reaktion auf solch einen Vorfall zu erwarten sein.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Wiko Germany GmbH: Erstattung aller beschädigten Produkte in Höhe von 903,45 €


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!