Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 596 Views | 26.09.2016 | 11:06 Uhr
geschrieben von Pia Schulte

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Abrechnung und Hinhaltetaktik

auch mir wurde der Neukundenbonus bei meiner Endabrechnung nicht gezahlt, obwohl ich im Vorfeld um Auszahlung und nicht Sachgegenstand gebeten habe.

Auch ich habe Anfang des Jahres ein Werbeschreiben erhalten, in dem ganz klein unten drunter stand, dass mein Abschlag sich erhöhen wird. Meine Kündigung war im Mai - jetzt ist September und nach 2 Mahnungen mir den Bonus endlich auszuzahlen erhielt ich heute wieder ein Schreiben, ich soll mich zwischen Auszahlung und Sachgegenstand entscheiden.

Das ist eine böswillige Herauszögerung und ich kann jedem nur abraten diesen Stromversorger zu wählen. Mal sehen, wie lange es nun dauert bis die sich rühren, den sonst geht es zu meinem Rechtschutz

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.09.2016 | 14:16
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Schulte,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir verweisen Sie hierzu auf unsere Überweisung des Neukundenbonus (Punkt 3 Ihrer Abrechnung) am 22.09.2016.

Bei Rückfragen zu Ihrer Abrechnung können Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice wenden.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.09.2016 | 11:36
von Pia Schulte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.09.2016 | 12:13
von ReclaBoxler-9102747 | Regelverstoß melden
Hallo,

ich ärgere mich seit dem 3.4.16 ohne ordentliche vollständige Abrechnung mit der BEV herum. Schauen Sie sich die Rechnung genau an und rechnen Sie den vereinbarten Preis Brutto Netto nach, genauso die Grundgebühr.

01.10.2016 | 18:00
von Pia Schulte gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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