Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 491 Views | 09.09.2016 | 11:35 Uhr
geschrieben von Joachim Zimmermann

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Vorauszahlung doppelt gefordert

Bestell-/Kundennummer: 282027220755

Wir schaffen das!

Gemäß EON Jahresabrechnung zahle ich jeden Monat die Vorauszahlung entsprechend den EON-Vorgaben in der Jahresabrechnung.

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Am 19.07. d. J. mahnt EON einen vermeintlichen Rückstand an. Kann nicht sein, also klärte ich mit der EON-Hotline das Missverständnis am 20.07.d. J.

Von wegen, am 25.07.2016 kam erneut eine Mahnung über den gleichen Betrag und Vorgang, natürlich plus 5,-€ Mahngebühr. Also nun eine E-Mail an EON mit der Bitte um Klärung.

Antwort kam am 08.08.2016; wieder eine Mahnung über den gleichen Grundbetrag, natürlich plus erneut 5,-€ Mahngebühr.

Wieder ein E-Mail (10.08.2016) an EON und Darlegung meiner getätigten Zahlungen.

Mit Schreiben vom 22.08.2016 schickt mir EON eine Aufstellung meiner gezahlten Abschläge und dem gegenüber ihre Abschlagsforderungen.

Und siehe da, EON verbucht eine Abschlagsforderung zum 29.06.2016 und weil es so schön ist, zwei Tage später, also zum 01.07.2016 nochmals eine Abschlagsforderung.

Von welcher ich nichts wissen kann, denn in ihrer Jahresrechnung hat EON lediglich eine Abschlagsforderung zum 29.06. und die nächste zum 29.07. angeführt. Ein gesondertes Schreiben mit einer zusätzlichen Abschlagsforderung ist mir auch zu keiner Zeit zugegangen.

Ich macht EON mit meinem erneuten Schreiben vom 25.08.2016 auf die Diskrepanz der Doppelforderung aufmerksam und bat um Aufklärung aus welchem Grund eine solche Forderung erhoben wird.

Antwort von EON am 07.09.2016; eine erneute Mahnung über den ursprünglichen Grundbetrag zuzüglich erneuten 5,-€ Mahngebühr. Auf mein vg. Schreiben geht EON erst gar nicht ein.

Ich glaube EON geht es gar nicht um den eigentlichen Grundbetrag, interessanter sind die geforderten Mahnkosten. So alle 14 Tage ein Formbrief für 5,-€ abzgl. der Kosten für Porti und Papier, etc. dürften locker 3,50€ Gewinn hängen bleiben. [Ironie off]

Grundsätzlich, bevor man mahnt, sollte eine reguläre Forderung, möglichst mit Begründung erhoben werden.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Einstellung und Ausbuchung der unebrechtigten Forderung nebst den Mahngebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.09.2016 | 11:35
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

es tut uns leid, dass wir Sie verärgert haben. Das war nicht unsere Absicht und wir entschuldigen uns ausdrücklich bei Ihnen.

Aktuell wird Ihr Anliegen durch einen Mitarbeiter geprüft. Dieser wird sich in den kommenden Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir bitten Sie bis dahin noch um ein wenig Geduld. Vielen Dank!

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


12.09.2016 | 12:11
von Joachim Zimmermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keinen weiteren Kontakt von EON.
MfG


15.09.2016 | 13:53
von Joachim Zimmermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf seine Art ist EON konsequent. Schickt mit Schreiben vom 12.09.2016 die gleiche Aufstellung wie am 22.08.2016 in welcher für 29.06. und den 01.07. jeweils ein Abschlag gefordert wird.
Eine Erklärung, warum, weshalb, bleibt EON schuldig. Ist halt so, gell.
Da bei Telefonhotline kein Durchkommen ist, legt autom. auf. Habe ich denen eine wenig vornehme E-Mail geschickt. Bin mal gespannt was nun kommt.


20.10.2016 | 14:38
von Joachim Zimmermann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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