Durch DBV Deutsche Beamtenversicherung gelöste Beschwerde. | 486 Views | 01.10.2016 | 11:32 Uhr
geschrieben von Wolfgang Huchler

DBV Deutsche Beamtenversicherung AG (Köln)

Wasserschaden durch Mieter

Verweis auf Gebäudeversicherung trotz zugegebener Schuld des Mieters mit Privathaftpflichtversicherung

Am 7. August 2016 hat mein Mieter den Syphon der Duschwanne abgeschraubt. (unstrittig) Folge: das ganze Duschwasser kam durch die Decke. Am 24. 8. 2016 bekam ich ein Schreiben der DBV mit dem Inhalt, ich möge den Schaden von meiner Gebäudeversicherung regulieren lassen (mit 150 € Selbstbeteiligung) Dazu wurde, um mich einzuschüchtern ein BGH Urteil v. 03. 11. 2004 VII ZR 28/04 herangezogen. Nach Überprüfung dieses Urteils wurde mir klar, dass dieses Urteil sich auf einen Schaden bezieht, in dem der Verursacher nicht festgestellt wurde. Wenn ich soetwas in einer Gerichtsverhandlung machen würde, könnte man dies eventuell als versuchten Prozessbetrug auslegen. Für was hat man eine Haftpflichtversicherung wenn diese nicht bezahlt sondern auf eine andere Versicherung verweist, in diesem Fall DBV eine AXA Tochter, und meine Gebäudeversicherung ebenfalls AXA

Der Schriftverkehr zieht sich auch, mails werden nicht beachtet, geschweige denn beantwortet.

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Meine Forderung an DBV Deutsche Beamtenversicherung AG: Regulierung des Schadens über die Haftpflichtversicherung


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


01.10.2016 | 17:53
von Wolfgang Huchler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers hat sich bereiterklärt, die 150 € Selbstbeteiligung bei der Gebäudeversicherung zu übernehmen




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