422 Views | 14.09.2016 | 12:58 Uhr
geschrieben von Ingrid Landfried

Deutsche Post AG (Bonn)

Sendung ins Ausland hat 72 Tage gedauert

Ich habe eine Sendung für einen Kunden in Argentinien am 29.02.2016 abgesandt, der Kunde hat diese Unterlagen für Ende März benötigt, also dachte ich mir, warum soll ich 70 Euro DHL zahlen, wenn die normale Laufzeit acht bis zwölf Tage ist, ich hatte ja sogar 30 Tage Zeit, also bin ich davon ausgegangen, dass die Sendung bis dahin 100% ankommt, schließlich ist das ja dreimal solange, wie durch die Post angegeben.

SCHLAGWORTE

Leider ist die Sendung erst am 11.05.2016 angekommen, diese war zwar schon relativ früh in Argentinien, die haben es aber nicht geschafft, die Sendung vorher auszuliefern.

Ich hatte die Sendung versichert und wollte jetzt von der Post Ersatzleistung, weil diese ja ihre Leistung nicht erfüllt hat und ich die Sendung dann leider nochmal, diesmal mit DHL, versenden und auch die Dokumenten neu besorgen musste. Alles in allem Zusatzkosten von 100 Euro, ohne meine Arbeit oder die Arbeit anderer mit zu berücksichtigen.

Die Post weigert sich jedoch, die Ersatzkosten zu erstatten, da die Sendung ja zugestellt wurde, wenn auch erst am 11.05.2016.

Jetzt maile ich seit April mit denen rum, dann hat man mir zugesichert, meine Kosten zu erstatten, das war im Juni, ich war happy. Dann erhielt ich im August ein Schreiben, die Sendung sei jetzt zugestellt und man hat mir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (wie edel) nur die 8,20 Euro Porto wieder erstattet - ein Witz. Ich habe mich jetzt erneut beschwert und man schrieb mir gerade, dass man im Juni ja noch nicht wusste, dass die Sendung zugestelt war. Klar wussten die das, das hatte ich ja geschrieben.

Bin jetzt sehr wütend und fordere in jedem Fall mein Geld für die Auslagen zurück.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: 100% Erstattung der Zusatzkosten wegen Nichtdurchführung der zugesicherten Leistung


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


14.09.2016 | 14:52
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Da wurde offensichtlich am falschen Ende gespart.
Laufzeiten sind unverbindlich und es wird für Abweichungen keine Haftung übernommen.

Punkt 4 in den AGBs

Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines
bestimmten Ablieferungstermins ist nicht geschuldet, soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist.

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/agb_brief_international_2015.pdf

16.09.2016 | 14:58
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
Also Rechtslage hin oder her. Ich finde es nicht ok, mit 8-12 Tagen zu werben, wenn man dann 72 braucht. Muss der BF Recht geben.

16.09.2016 | 20:04
von Hans Albern | Regelverstoß melden
>>mit 8-12 Tagen zu werben,

Die werben ja nicht damit, sondern geben Auskunft zu Regellaufzeiten.



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