Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 477 Views | 22.09.2016 | 20:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4301677

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung per Fax nicht anerkannt, Brief nicht angekommen

Bestell-/Kundennummer: 122996877

Stromio erkennt Faxkündigung nicht an, Brief (normales Porto) ist natürlich nicht angekommen

Ich hatte meinen Stromvertrag fristgerecht gekündigt, das Fax wurde nicht anerkannt, obwohl bei einer gewillkürten Schriftform, wie diese in ihren AGB verwendet wird, eine Kündigung per Fax ebenfalls der Rechtform genügt. Ein Auschluss der Fax und Email Anerkennung ist meines Erachtens nicht möglich, vor allem weil nur Kommunikation über dem digitalen Wege statt gefunden hat. Zusätzlich haben wir, wie bei jeder Kündigung, einen Brief mit der Kündigung geschickt, der natürlich nicht angekommen ist. Ich hatte einen Vertrag mit Boni, zur Not müsste ich den sauren Apfel der höheren Strompreise beissen, allerdings wurde jetzt ohne mich in Kenntnis zu setzen der Strompreis von 23,xx Cent zusätzlich auf 27 Cent angepasst (?) und lediglich im Kleingedruckten meiner Jahresrechnung erwähnt. Was kann ich tun? Telefonisch konnte ich bislang nichts erreichen (Sprachbarriere bei den Mitarbeitern). Ich würde mir wirklich gern den Gang zum Anwalt sparen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Anerkennung der Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2016 | 09:23
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


23.09.2016 | 21:32
von Micha2 | Regelverstoß melden
Du kannst bei meiner Beschwerde in den Kommentaren sehen was du machen kannst. Ist aber leider etwas viel geworden.
de.reclabox.com/beschwerde/125284-stromio-deutschland-bzw-gruenwelt-kaarst-preiserhoehung-nur-noch-als-wucher-zu-bezeichnen

Da es eine Preiserhöhung gab, kannst du immer noch dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn denn die Preiserhöhung erst noch kommt. Verschicke es besser über den Gerichtsvollzieher. Kostet ca. 10 Euro und du hast einen Nachweis.
Du darfst dann aber immer nur das Wort Sonderkündigung verwenden. Also zum Beispiel: "Hiermit nehme ich mein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 01.10.2016 wahr. "
Vertragskontonummer, Zählernummer etc. natürlich auch alles mit angeben. Dann kannst du dich auch gleich noch darüber beschweren, dass die dein Fax nicht anerkennen etc. und es gut erkennbar zusätzlich als "Verbraucherbeschwerde" kennzeichnen.

Du kannst dich an die Bundesnetzagentur wenden oder auch gleich an die Schlichtungsstelle für Energie, da ist Stromio Mitglied. Beides ist als Privatperson kostenlos.
Verbraucherzentralen gibt es auch, die kosten aber glaube minimal an Geld.
Hier ist ein Link, dem kannst du entnehmen das Verbraucherschützer der Meinung sind, dass eine Preiserhöhung unwirksam ist, wenn der Verbraucher die Preiserhöhung nicht mitbekommt. Aber klar, entscheident ist wie ein Gericht das sieht.
https://total-global.info/2016/09/04/strompreise-wurden-sie-heute-schon-geschroepft/



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