Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1004 Views | 20.09.2016 | 19:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3433677

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutscheineinlösung war unmöglich - Überschreitung der Gültigkeit

Auf diesem Wege möchte ich meine riesige Enttäuschung kundtun.

SCHLAGWORTE

Zu Weihnachten bekam ich die Erlebnis-Box "Städteurlaub" geschenkt. Mehrere Male versuchte ich hiermit verschiedene Hotels in verschiedenen Städten zu buchen, allerdings immer ohne Erfolg. Ständig hieß es, dass eine Buchung zu dem gewünschten Datum nicht möglich sei, obwohl beim Blick auf die jeweiligen Hotelwebsites meistens noch Zimmer verfügbar waren. Mir kamen große Zweifel, ob eine Einlösung des Gutscheins überhaupt möglich ist. Ende letzten Jahres war es mir aus persönlichen Gründen nicht möglich, den Gutschein einzulösen.

Gestern wollte ich noch einmal den nächsten Anlauf starten, aber da bemerkte ich, dass der Gutschein am 31.12.2015 abgelaufen ist.

Ich habe mich diesbezüglich bereits an den Kundenservice gewandt, aber es wurde auf die gesetzliche Verjährungsfrist gepocht. Mir ist bewusst, dass ich keinen Anspruch auf den vollen Wert der Leistung habe, aber ich hätte schon erwartet, dass man mir eine entgegenkommende Lösung anbietet, zumal ich den Gutschein bereits mehrmals einlösen wollte, aber nicht die Möglichkeit dazu hatte. Es war folglich nicht mein Verschulden.

Kulanz und Kundenfreundlichkeit scheint bei der Jochen Schweizer GmbH wohl alles andere als groß geschrieben zu werden.

Ich bin wirklich sehr verärgert und enttäuscht und werde, wenn sich nicht doch noch eine annehmbare Lösung finden sollte, jedem von dem Kauf eines Jochen Schweizer Erlebnisgutscheins abraten und mit Sicherheit selbst keinen Cent mehr für Jochen Schweizer Produkte ausgeben.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung des Gutscheins/ Alternativerlebnis/ Teilrückerstattung des Gutscheinwerts/ Irgendetwas.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.09.2016 | 16:40
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Relationship Management

Guten Tag,

schade, dass Sie es innerhalb der 3 Jahre bis zum Jahresende nicht geschafft haben Ihren Gutschein einzulösen. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal überprüfen. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedback spider monkey jochen-schweizer.de. Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern.

Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.09.2016 | 16:43
von ReclaBoxler-3433677 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.10.2016 | 16:46
von ReclaBoxler-3433677 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider 0 Kulanz seitens Jochen Schweizer.




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