Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 379 Views | 04.10.2016 | 09:02 Uhr
geschrieben von Kai Hansen

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Nach 4 Jahren Neukunde mit alten Zähler

Im Januar 2012 habe ich eine Photovoltaikanlage bekommen. Also bekam ich einen neuen Zähler. Ob das ein saldierender Zähler ist, bezweifel ich auch noch.Außerdem war Eon nicht in der Lage zu kapieren das der Zähler ersetzt wurden ist. Ich bekam Post das ich für 2 Zähler zahlen sollte. Irgendwann hatte ich das zum Glück geklärt. Trotz meiner Einwände bekam ich einen anderen Vertag, meinen Vertrag Joker zählt nicht, ich wäre jetzt Neukunde. Was für eine Frechheit. Einige Monate später kam ein Mann von EON der sich persönlich überzeugen müßte das der alte Zähler nicht mehr angeschlossen ist. Was soll ich mit dem alten Zähler wenn ein neuer eingebaut wurde? Das war 2012.

SCHLAGWORTE

Vor 2 Wochen also über 4 Jahre später steht ein Typ hier und zeigt mir seinen EON Ausweis. Nach den Unterlagen von EON ist das Haus seit 2012 nicht bewohnt. "Aha und wer glauben sie bin ich"? Ich habe ihm dann erklärt das EON jeden Monat Geld von meinem Konto abbucht und ihm dann sogar den Zähler und die Rechnungen usw. gezeigt. Er hat die Zählerstände Zählernummer usw direkt vom Zähler abgelesen und sagt es wäre alles geklärt.

Gestern bekomme ich Post von EON. Wir begrüßen sie als Neukunden dann noch eine Zahlungsaufforderung. Zählernummer ist die vom alten Zähler der 2012 ausgebaut wurde.

Nur Ärger hat mit mit der EON!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Neukunde, Forderung sofort löschen, Saldierender Zähler? alten Vertrag Joker zurück.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.10.2016 | 09:02
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der Reclabox.

Damit wir Ihnen umgehend weiterhelfen können, brauchen wir Ihre persönlichen Daten, die Sie uns gern an beschwerde spider monkey eon.de schicken können. Bitte teilen Sie uns die entsprechende Vertragskontonummer, Zählernummer sowie die Verbrauchsstelle mt. Vielen Dank!

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (9)


04.10.2016 | 17:28
von Kai Hansen | Regelverstoß melden
Hallo

Ich habe ihnen die Daten geschickt

07.10.2016 | 17:26
von Kai Hansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EON will die ganze Sache prüfen.


11.10.2016 | 18:31
von Kai Hansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.10.2016 | 19:09
von Kai Hansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eon hat immer noch nichts geregelt


24.10.2016 | 19:54
von Kai Hansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.10.2016 | 21:57
von Kai Hansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute kam schon wieder eine Zahlungsaufforderung für den alten Zähler.


08.11.2016 | 20:00
von Kai Hansen | Regelverstoß melden
Heute bekam ich eine Rechnung mit Mahngebühren.Außerdem will man mir in 4 Wochen den Strom abstellen.
Wie soll das gehen wenn der Zähler gar nicht in meinem Haus ist?
Das Gesicht des Monteurs möchte ich sehen.
Sowas unfähiges habe ich noch nicht erlebt

10.11.2016 | 22:15
von Kai Hansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fast gelöst, ich warte noch auf Post dann soll es geregelt sein


16.11.2016 | 17:08
von Kai Hansen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eon hat mir bestätigt das keine Forderungen mehr bestehen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!