Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 607 Views | 28.10.2016 | 10:53 Uhr
geschrieben von An Ton

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Endabrechnung falsch, keine Reaktion auf Widerspruch

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 122150, Vertrags-Nr. 90302

Sehr geehrte Damen und Herren,

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ich fasse meinen Fall wie folgt kurz zusammen:

  • 29.08.2016 Telefonat mit Kundenservice / Fr. Werner, weil die Endabrechnung 1 S. 90302-AA. 530255Z/117150 vom 16.08.2016 inhaltlich nicht nachvollziehbar ist. Fr. Werner konnte mir die Rechnung auch nicht erklären und empfahl mir der Rechnung zu widersprechen.
  • 29.08.2016 Widerspruch per E-Mail mit der Bitte die Rechnung zu korrigieren und dabei auch den Neukundenbonus i. H.v. 25% zu berücksichtigen.
  • 11.09.2016 bislang keine Reaktion, erneute E-Mail mit der Bitte den Eingang des Widerspruchs zu bestätigen.
  • 27.09.2016 bislang keine Reaktion, Telefonat mit Kundenservice / Hrn. Schönau und Fr. Tappert. Hr. Schönau suchte meine E-Mails raus und sagte mir zu, dass diese nun "bevorzugt" behandelt werden. Darüber hinaus erklärte er mir, dass sich die unklare Differenz aufgrund des Schaltjahres ergeben würde. Was mir allerdings nicht einleuchten will, weil ich ein Paket über 3.200 kWh gekauft, aber nur 3.124 kWh verbraucht habe.
  • Heute, 05.10.2016 immer noch keine Reaktion auf meinen Widerruf vom 29.08.2016.

Hiermit bitte ich Sie letztmalig meine Rechnung zu korrigieren und mir das Guthaben in Höhe von 208,35 EUR (siehe Anlage) zu erstatten, andernfalls behalte ich mir vor rechtliche Schritte einzuleiten.

Freundliche Grüße

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung des Guthabens i. H.v. 208,35 EUR


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Kommentare und Trackbacks (1)


28.10.2016 | 11:15
von An Ton gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wurde meine Beschwerde vom 05.10. erst am 28.10. veröffentlicht. Ich habe mich in der Zwischenzeit an die Schlichtungsstelle Energie e. V. gewandt und das Anliegen wurde umgehend gelöst.




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