Durch Bonus Strom gelöste Beschwerde. | 709 Views | 17.09.2009 | 11:58 Uhr
geschrieben von Tobias Bessner

Bonus Strom GmbH (Fahrdorf)

Bonus Strom zahlt Bonus in Höhe von 90 Euro nicht aus!

Ich habe genau das gleiche Problem. Mein Bonus 2400 kWh Packet bzw. Vertrag ging bis 31.05.09. Heute ist, nach mehrmaligen Anrufen, Faxen und Mails, endlich die Endabrechnung gekommen. Ich habe 2100 kWh verbraucht, Rechnung ist 0 Euro, der Aktions- und Ökobonus 90 Euro wird erst gar nicht erwähnt.

Habe eben dort angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass der Bonus nur auf Mehrverbrauch angerechnet wird und es zu keiner Auszahlung kommt. Dies würde auch in den AGB stehen (ich habe nichts gefunden). Ich habe ab 1.6.09 einen anderen Stromanbieter.

Komisch für mich. In der Lieferankündigung stand nichts von wegen Verrechnung. Mir wurde damals tel. bestätigt, dass der Bonus ausgezahlt wird. Wenn ich hier die ganzen Beschwerden über Bonusstrom lese. ist das schon ein trauriges Geschäftsgebaren. Meine Bonusnr. 124742

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Meine Forderung an Bonus Strom GmbH: Auszahlung des Bonus in Höhe von 90 Euro!


Firma hat geantwortet nach 2 Monate nach 2 Monate
20.11.2009 | 15:26
Firmen-Antwort von: Bonus Strom GmbH
Abteilung: Kundenservice / Rechnungsteam

Sehr geehrter Herr Bessner,

hierzu teilen wir mit, dass die Auszahlung der Bonusgutschrift von 90,00 € zwischenzeitlich erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice/Rechnungsteam
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Kommentare und Trackbacks (5)


17.09.2009 | 19:52
von Arndt | Regelverstoß melden
Aha. Ich habe ebenfalls bei telefonischen Anfragen vor der Bestellung bei der BonusStrom Kundenbetreuung die Auskunft erhalten, dass das versprochene Guthaben (Bonus) nach der Endabrechnung bei keinem oder Minder-Mehrverbrauch ausgezahlt wird und nicht verfällt. Dafür habe ich auch einen Zeugen, der selber aber nicht bei BonusStrom bestellt hat. Ich warte ja immer noch seit 30.06.09 auf eine Endabrechnung. Bei der BNetzA habe ich bereits Beschwerde eingelegt. Rechtliche Schritte behalte ich mir bei Absage der Auszahlung jedenfalls vor!

27.09.2009 | 11:12
von A. R . | Regelverstoß melden
Hallo Tobias,
ich habe exakt das gleiche Problem. 2400-Vertrag, fristgerecht von mir (zum 31.07.09) gekündigt wg. weit schlechterer angebotener Vertragsbedingungen fürs Folgejahr.
Unser Verbrauch lag knapp über 2400 kWh in dem Jahr bei Bonusstrom. Nun kam die Abrechnung und siehe da, der Mehrverbrauch wurde als anrechenbarer Bonus auf der Abrechnung ausgewiesen und das war's.
Der Rest vom Bonus (immerhin fast 80,- Euro) ist weg bzw. wird nicht ausgezahlt.
Ich fühle mich denn doch hintergangen, denn ich habe seinerzeit Bonusstrom gewählt, weil diese Firma im Preisvergleich bei einem Stromanbietervergleichsportal weit vorne lag, eben wg. Einbeziehung des 90,- Euro Bonus in den Preisvergleich.
Insofern ist die Rechnung bei Bonusstrom wohl aufgegangen, denn sie haben es in solchen Portalen weit nach vorn gebracht und wer liest schon die AGBs, man vertraut schon auf die Darstellung der Vergleichsportale.
Ich denke, das Ganze müsste mal von einem Gericht beleuchtet werden, denn Firmen dürfen das gerade nicht, nämlich ich ihren großformatigen Darstellungen Dinge zusagen, die von den AGBs dann wieder aufgehoben werden.
Ich denke, das geht in Richtung Arglist. Die Frage ist nur: Wer klagt wegen 90,- Euro?

Gruß

Fabian

27.09.2009 | 12:51
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Hallo Tobias,
Deinen Fall am besten auch gleich der Bundesnetzagentur mitteilen. Vielleicht steckt ja System hinter dem Verhalten von Bonus Strom? Das dürfte dann gründlich beleuchtet werden, was Anbietern von Zweifelhafter Seriösität die Handlungsspielräume einengen dürfte.

03.10.2009 | 01:03
von Ingo Arndt | Regelverstoß melden
Mir hat die BNetzA geholfen: habe gestern die Abrechnung von Bonusstrom per Post und heute sowohl die positive Antwort von der BNetzA auf meine Beschwerde mit einer schr. Stellungnahme von Bonusstrom (Entschuldiungsschreiben) als Dateianhang, als auch die Erstattung der 90 Euro auf meinem Konto erhalten.

Die Beschwerde bei der BNetzA ist wichtig, denn bei der Regulierung der Märkte muss schnell angezeigt werden, wenn jemand die Spielregeln nicht einhält. Zumal Bonus Strom die Schuld wg. der Verzögerung der Abrechnung auf den örtlichen Netzbetreiber bei meinen Anfragen geschoben hat. Das hatte damals auch schon Flexstrom gemacht.
Dieses war aber schlicht und einfach gelogen, was leicht aufzudecken war, denn die BNetzA hat für alle Marktteilnehmer verbindlich die "Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Strom" (GPKE) reglementiert. Damit werden rechtlich verbindliche Vorgaben zu den Prozessen getroffen, die den Netzzugang und die Belieferung von Endkunden betreffen.

Ich sehe es auch so wie Fabian: Wg. der 90 Euro ginge es mir noch nicht einmal nur ums Prinzip, eine Klage könnte weit mehr erreichen. Eine Erläuterung: Es wird agressiv bei z.B Verivox oder ähnlichen Info-Seiten MIT BONI für Neukunden geworben. Das machen nahezu alle Stromanbieter, die unter den ersten 15 Plätzen der Günstigsten im vergangenen Jahr waren und teilweis noch sind. Da DARF sich BonusStrom nicht mit AGB´s rausreden, dass ein Bonusguthaben wg. Spitzfindigkeiten in den AGBs nicht ausgezahlt werden kann.
Ich bin mir sicher, dass ein Anwalt und schlußendlich ein Gericht nachhaltige Indizien für unlauteren Wettbewerb finden wird, wenn derart geworben wird.
Und "Unlauterer Wettbewerb" führt häufig zu Abmahnungen mit schmerzhaften Konsequenzen bei wiederholtem Fehlverhalten. Kritisch sehe ich nun auch die Rolle von Verivox und Co, da die sich zwar als neutralen Informierer geben, aber doch bei jedem Abschluss eines Vertrages über deren Portal Provisionen kassieren (20,- EUR und mehr)... ist man dann wirklich noch neutral?

Ich drück´ Euch Leidgeplagten weiterhin die Daumen!

Gruß,
INGO

13.10.2009 | 12:10
von Tobias Bessner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einem Brief (Einschreiben) an die Geschäftsführerin hatte ich gestern das Geld auch auf meinem Konto. An alle Geschädigten, nur nicht aufgeben.


10.03.2018 | 15:29
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