HDI Global SE (Hannover)
Versicherungsschein trotz Kündigung zugesandt
Versicherungsschein trotz Kündigung.
Dieses ging so auch an die HDI per Einschreiben mit Rückschein (ohne Namen der Drücker-Verkäufer, ohne Kennzeichen).
Sehr geehrte Damen und Herren,
erhielt von der HDI trotz frist- und formgerechter Kündigung einen neuen Jahres-Versicherungsschein für eine KFZ-Versicherung.
Es gibt hierzu keinen von mir unterschriebenen Vertrag.
Es gibt hierzu keinerlei an die HDI abgesandten Online-Antrag von mir.
Somit existiert keinerlei rechtliche Basis für diesen Versicherungsschein.
Sollte aus mir unbekannten, weder in den AGBs noch in den Gesetzen erfindlichen Gründen eine Vertragsbasis (ohne mein Einverständnis?) für diesen dubiosen Versicherungsschein existieren, so betrachten Sie dieses Schreiben als Widerruf zum o. a. Versicherungsschein.
Es gab lediglich ein mir von den HDI-Verkäufern xx und xy zugesandtes Angebot, welches ich abgelehnt, demzufolge auch nie unterschrieben habe. Die Unterschrift ist nun, wie in der E-Mail von Verkäufer xx vom 23.09.2016 (vgl. in Anlage drei) ebenfalls belegt, richtigerweise die Voraussetzung für das Zustandekommen irgendeines Vertrags.
Ich hatte Rückfragen zum Angebot. Diese wurden mir mehr als halbseiden und nur telefonisch beantwortet (Tenor Verkäufer xx: entweder plötzlich knapp 100 Euro mehr zahlen als im Online-Angebot ohne Gegenleistung, oder eine zusätzliche HDI-Versicherung über ihn abschließen). Aufgrund dieses Drückerverhaltens habe ich das Angebot nicht unterschrieben, bei einer anderen KFZ-Versicherung abgeschlossen und dieses Verkäufer xx auch fristgerecht mitgeteilt (vgl Anlage zwei).
Den angeblichen „Vertrag“ mit meiner angeblichen Unterschrift – der Ihnen so mangels meiner Unterschrift kaum vorliegen dürfte - senden Sie mir bei überraschendem Vorhandensein bitte innerhalb der nächsten sieben Tage ab Zugang dieses Schreibens zur Ansicht und rechtlichen Prüfung zu.
Aufgrund der Widerrechtlichkeit des Versicherungsscheins teile ich Ihnen hiermit ausdrücklich mit, dass jegliche Lastschrifteinzugsermächtigung für die HDI, insbesondere für die in dem ungültigen Versicherungsschein aufgeführte Summe von 765,53 Euro ab sofort, spätestens ab Zugang dieses Schreibens, gesperrt ist. Sollten Sie widerrechtlich dennoch einziehen, wird der Einzug zu Ihren Lasten auf mein Konto zurückgebucht. Meine Bank ist bereits informiert.
Sie fordere ich auf, mir zeitnah, spätestens innerhalb der nächsten sieben Tage nach Zugang dieses Schreibens, den Widerruf der Lastschriftseinzugsermächtung schriftlich zu bestätigen; den widerrechtlichen Versicherungsschein sofort aus dem Verkehr zu ziehen und mich davon schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Hintergrund zum Sachverhalt:
Aufgrund eines Fahrzeugwechsels von Auto eins hin zu Auto zwei habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und eine andere Versicherungsgesellschaft gewählt. Diese hat ab dem 24.09.2016 die Versicherung übernommen und hiervon auch die Zulassungstelle unterrichtet.
Vom 21.09.2016 (Zulassung von Auto zwei) bis zum 23.09.2016 = drei Tage, war ich vorläufig via eVB Nummer noch bei der HDI haftpflichtversichert. Die eVB Nummer erhielt ich ebenfalls von HDI Verkäufer xx. Die eVB Nummer der HDI habe ich frist- und formgerecht widerrufen, wie Sie aus der Anlage zwei ersehen. Der Widerruf erfolgte per E-Mail an drei Adressaten: Verkäufer xx, der mir den Widerruf und die Weiterleitung an Sie, die Zentrale, schriftlich via E-Mail bestätigte (vgl. Anlage zwei). Zudem wurde der Widerruf an infohdi.de, als auch an HK-Vertrag-Sachhdi.de> gesandt. Der Altvertrag mit dem alten Fahrzeug Auto eins stoppte aufgrund Verkaufs und Abmeldung des Autos am 29.09.2016 automatisch.
Somit existiert keinerlei Vertrag meinerseits mit der HDI mehr.
Dieser unglaubliche Vorfall seitens der HDI unterstreicht einmal mehr die rekordverdächtig zahlreichen Beschwerden im Netz von ehemaligen und bald ehemaligen HDI-Kunden.
10.10.2016 | 13:39
Abteilung: Kommunikation
Sehr geehrte Frau Müller-Schmidtt,
vielen Dank für Ihre in diesem Forum eingestellte Beschwerde.
Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, unter
https://www.hdi.de/de/kontakt/beschwerde_sach.jsp
Kontakt mit uns aufzunehmen, sodass wir Ihr Anliegen direkt mit Ihnen klären können.
Bitte geben Sie im Kontaktformular Ihre Versicherungsscheinnummer und die Reclabox-Beschwerdenummer an.
Mit freundlichen Grüßen
HDI Versicherung AG