gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Kaarst)
Verzögerung der fristgerechten Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 14232457
Standardgeschäftspraktiken neuerer Gas- und Stromanbieter
Diese Beschwerde ist eigentlich Standard bei der genannten Firma. Umso wichtiger ist es mir, dies auch in einem öffentlichen Forum zu benennen, da dies eine der wenigen Möglichkeiten ist, überhaupt eine Resonanz zu bekommen.
Ich bin seit Jahren gas.de Kunde und das gängige Geschäftsmodell, am Ende der Vertragsperiode die Preise für Bestandkunden deutlich zu erhöhen ist mir bekannt. Demzufolge habe ich am Ende jeder Vertragsperiode meinen Tarif auf den jeweils neuen Tarif bei gas.de umgestellt.
Dies ging von 2012 bis 2015 auch formlos mit einem Anruf bei der Servicehotline, daher war ich die letzten Jahren auch ziemlich zufrieden (die überhöhten Abschlagszahlungen lasse ich hier einmal außen vor).
Da die meisten Strom- und Gasanbieter aber nur an überteuerten Altverträgen verdienen, wurde diese Möglichkeit 2016 von Seiten der Geschäftsführung nicht mehr erlaubt (die Hotline war an dieser Stelle überraschend ehrlich). Altverträge können nicht mehr direkt erneuert werden, sondern müssen erst gekündigt werden.
Hier setzt meine eigentliche Beschwerde der Verzögerung der fristgerechten Kündigung ein.
Mein Vertrag läuft am 30.11.2016 ab. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Am 10.10.2016 habe ich von meinem Rechtsbeistand meine schriftliche Kündigung mit Unterschrift an gas.de faxen lassen. Anschließend wurde diese Kündigung auf dem Postweg an die Postfachadresse nach Magdeburg versandt.
Da ich gas.de weiterhin einer der günstigsten Anbieter ist, stellte ich online den Antrag auf den neuen Tarif.
Auf Nachfrage, ob denn meine Kündigungen bei gas.de eingegangen wären bekam ich die nächsten 2 Tage nur negative Antworten. Da es sowohl ein Bestätigunsprotokoll der Kündigung gibt und auch die Post 90% ihrer Briefe innerhalb eines Werktages ausliefert, hat mein Rechtbeistand eine ziemlich deutliche Meinung, um welche Geschäftspraktik es sich hierbei handelt.
Eine Übermittlung einer Kündigung mit Unterschrift der Vertragsnehmers per Fax ist nach den OVG Urteilen 2016 grundsätzlich rechtsgültig. Einen Nachweis des Erhalts eines schriftlichen Kündigung per Post ist nicht durch den Vertragsnehmer durchführbar und auch nicht notwendig, wenn er unter Zeugen abgeschickt worden ist (dass gerade die wichtigen und zeitkritischen Briefe irgendwie verspätet ankommen wurde in mehreren Urteil als reine Schutzbehauptung deklariert).
Da ich gas.de per Email explizit mitgeteilt habe, dass sie bitte diese Form von Verzögerung unterlassen sollen, da ich ansonsten den Weg über den Verbraucherschutz und dann die Bundesnetzagentur nehmen würde, gehe ich an dieser Stelle auch einmal diesen Weg, bevor ich mich zu sehr darüber aufrege oder es gleich meinem Anwalt überlasse.
Ich gebe zu, dass dies nach 2 Tagen sehr früh ist, allerdings hatte mein Rechtsbeistand auch eine eindeutige Meinung, wie lange es dauert, ein Fax zu lesen und eine geforderte kurze Bestätigung zu schicken. Und ich stimme ihm da zu.
Es ist meiner Meinung nach auch nicht die Aufgabe des Verbrauchers, ständig um Antworten von Firmen zu bitten und daher nutze ich dieses Forum sehr gerne.
01.12.2016 | 18:04
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Hesse,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Die Kündigung eines Liefervertrages bedarf gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schriftform.
Ihre Kündigung per Fax ist am 10.10.2016 und per Post am 12.10.2016 bei uns eingegangen.
Wir haben diese ordnungsgemäß bearbeitet und das Lieferende zum 30.11.2016 bestätigt.
Eine Bearbeitungzeit von zwei Tagen ist in keinster Weise als Verzögerung zu bezeichnen. Hierbei ist anzumerken, dass auch ohne Ihren Anruf vom 12.10.2016 eine korrekte Bearbeitung erfolgt wäre.
Daher bitten wir Sie Ihre Beschwerde auf der Recla-Box-Plattform als gelöst zu kennzeichnen.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Beschwerde ist gelöst
Man kann jedem nur raten: den Einfachsten Vertrag ohne Bonus, Prämie, oder sonstigen Schnickes abschließen und am nächsten Tag die Kündigung zum Laufzeitende per Einwurfeinschreiben direkt hinterherschicken.
Übrigens, der Bund der Energieverbraucher hat ganz brauchbare Website, um sich vor dem nächsten Energieversorgerwechsel genau über seinen potentiellen Anbieter zu informieren.